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Verteidigung

Kammergericht

Berlin, den 9. Januar 2003

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.
1. 2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

  1. KHK Scholz
  2. KOKin Book

zu laden und zu hören.

Die Zeugen werden bekunden,

1.

Sie haben diverse RZ-Papiere, u.a. den "Luka Brief", "das Ende unserer Politik (Januar 1992)" sowie " Wir müssen so radikal sein wie die Wirklichkeit" ( Mai 1992) bewertet und gegenübergestellt.

2.

Sie kommen zu folgendem Schluß :

Der Zeitpunkt der Erstellung des "Luka-Briefes" läßt sich auf den Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der im Januar 1992 verfaßten Auflösungserklärung ( "Das Ende unserer Politik", veröffentlicht in der Interim am 5.3.92 und in der Märzausgabe der "konkret" 1992) und der des Diskussionspapiers " Wir müssen so radikal sein wie die Wirklichkeit"

( 1.Veröffentlichung in der Interim 28.5.92) eingrenzen. Es ist davon auszugehen, daß der Texturheber des Luka-Briefs nur durch die Veröffentlichung von der genannten Publikation erfahren hat, da er zu Beginn des Briefes anführt, seit geraumer Zeit nur irgendwelchen Zeitschriften entnehmen zu können, was der jeweils andere gerade denke. Der Luka-Brief dürfte sehr kurzfristig nach der Veröffentlichung der Auflösungserklärung verfaßt worden sein, da sein Urheber betont , daß es "sich um erste Eindrücke zu Eurem Text" handele und der Inhalt nicht mit den anderen Gruppenmitgliedern besprochen wurde.

Das Diskussionspapier ( "Wir müssen so radikal sein wie die Wirklichkeit...") enthält zahlreiche inhaltliche und sprachliche Übereinstimmungen mit dem "Luka-Brief" und ist das Ergebnis einer Gruppendiskussion, die für die Fortführung militanter Politik plädiert.

Allerdings enthält das Ende Mai 1992 veröffentlichte Diskussionspapier nicht die persönlichen/ privaten Elemente, wie sie in dem Brief an Luka zu finden sind.

Ferner wird beantragt,

  • Richter am BGH Dr. Wolst
  • StA Monka
  • KOK Trede
  • KK Barbian

als Zeugen zu laden und zu hören.

Die Zeugen werden bekunden,

daß der Zeuge Mousli am 7.7.99 in seiner richterlichen Vernehmung folgendes zum Besitz des "Luka-Briefes" angab:

Nach Rücksprache mit seinem damaligen Verteidiger erklärte der Zeuge Mousli, er kenne den "Luka-Brief" nicht. Daß er in seiner Wohnung gefunden wurde, könne er sich nur so erklären, daß dieser Brief in einem Buch seines verstorbenen Freundes Roger alias Michael Wittmann , gelegen haben muß, das er aus dem Nachlaß seines Freundes übernommen habe.

Ferner beantragen wir zu laden und zu hören,

  • EKHK Schulzke
  • KHK Schäfer.

Die Zeugen werden bekunden,

daß der Zeuge Mousli in seiner Vernehmung am 14.12.99 folgendes zum Besitz des Luka-Briefes angegeben hat:

" Sigi gab mir das Papier 1994 damit ich meine Beziehung zur RZ neu überdenken könne. Anfangs hatte ich angenommen, daß ich dieses Positionspapier Roger als einem der intellektuellen Köpfe übergeben hatte. Dies ist durchaus möglich, wenn dann in Kopie. Roger bekam in den 80er Jahren öfter RZ Schreiben zur inhaltlichen Bewertung. Auf jeden Fall hatte ich das Papier und es war klar, daß ich nicht wieder für die RZ bei den Anschlägern aktiv würde."

Die Zeugen werden weiterhin bekunden, daß nach den Angaben Mouslis dieser im Dezember 1999 lediglich sicher war, daß er eine Kopie des "Luka -Briefs" besaß, jedoch nicht mehr wußte, ob er diesen Brief 1994 von Sigi zwecks Wiedereinstieg erhalten oder aber diesen Brief bereits früher in einem ganz anderen Zusammenhang bekam und an Roger zwecks Bewertung übergeben hat.

Darüberhinaus wird beantragt ,

  • KKzA Wiedebach

zu laden und zu hören.

Der Zeuge Wiedebach und der Zeuge Schulzke werden bekunden,

daß der Zeuge Mousli in seiner Vernehmung am 7.1.00 nunmehr behauptete, sicher zu wissen, den Luka - Brief 1994 von Sigi erhalten zu haben, um ihn zu reaktivieren.

Die Beweiserhebung ist erforderlich,

da sich aus dieser ergibt, daß die Aussagen Mouslis zum Erhalt des Luka -Briefs sowohl zeitlich, als auch hinsichtlich des Zwecks und der Person des Übergebenden differieren; erst ab Januar 2000 legt sich der Zeuge fest.

Die Feststellungen der Zeugen Scholz und Book stützen die Aussage Mouslis, daß er diesen Brief bereits zu einem früheren Zeitpunkt zwecks Bewertung an Roger übergeben hat, da der Luka -Brief in der Zeit zwischen März und Mai 1992 erstellt wurde und als Diskussionsgrundlage für das Ende Mai 1992 veröffentlichte Papier " Wir müssen so radikal sein wie die Wirklichkeit" diente. Da es ein öffentliches Diskussionspapier zum Thema Fortsetzung der militanten Politik ab Mai 1992 gab, ist nicht nachvollziehbar, warum Mousli 1994 ein privates, eine Einzelmeinung wiedergebendes und Dritte gefährdendes Papier übergeben worden sein soll, wenn das andere veröffentlichte Diskussionspapier den aktuelleren Diskussionsstand als Gruppenmeinung widerspiegelt.

Rechtsanwältin Silke Studzinsky
Rechtsanwältin Andrea Würdinger

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http://www.freilassung.de/prozess/ra/090103a.htm