Kammergericht
Berlin, den 9. Januar 2003
In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
1. 2 StE 11/00 (4/2000)
wird beantragt,
- KHK Scholz
- KOKin Book
zu laden und zu hören.
Die Zeugen werden bekunden,
1.
Sie haben diverse RZ-Papiere, u.a. den "Luka Brief",
"das Ende unserer Politik (Januar 1992)" sowie "
Wir müssen so radikal sein wie die Wirklichkeit" ( Mai
1992) bewertet und gegenübergestellt.
2.
Sie kommen zu folgendem Schluß :
Der Zeitpunkt der Erstellung des "Luka-Briefes" läßt
sich auf den Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der im
Januar 1992 verfaßten Auflösungserklärung ( "Das
Ende unserer Politik", veröffentlicht in der Interim am
5.3.92 und in der Märzausgabe der "konkret" 1992)
und der des Diskussionspapiers " Wir müssen so radikal
sein wie die Wirklichkeit"
( 1.Veröffentlichung in der Interim 28.5.92) eingrenzen. Es
ist davon auszugehen, daß der Texturheber des Luka-Briefs
nur durch die Veröffentlichung von der genannten Publikation
erfahren hat, da er zu Beginn des Briefes anführt, seit geraumer
Zeit nur irgendwelchen Zeitschriften entnehmen zu können, was
der jeweils andere gerade denke. Der Luka-Brief dürfte sehr
kurzfristig nach der Veröffentlichung der Auflösungserklärung
verfaßt worden sein, da sein Urheber betont , daß es
"sich um erste Eindrücke zu Eurem Text" handele und
der Inhalt nicht mit den anderen Gruppenmitgliedern besprochen wurde.
Das Diskussionspapier ( "Wir müssen so radikal sein wie
die Wirklichkeit...") enthält zahlreiche inhaltliche und
sprachliche Übereinstimmungen mit dem "Luka-Brief"
und ist das Ergebnis einer Gruppendiskussion, die für die Fortführung
militanter Politik plädiert.
Allerdings enthält das Ende Mai 1992 veröffentlichte
Diskussionspapier nicht die persönlichen/ privaten Elemente,
wie sie in dem Brief an Luka zu finden sind.
Ferner wird beantragt,
- Richter am BGH Dr. Wolst
- StA Monka
- KOK Trede
- KK Barbian
als Zeugen zu laden und zu hören.
Die Zeugen werden bekunden,
daß der Zeuge Mousli am 7.7.99 in seiner richterlichen Vernehmung
folgendes zum Besitz des "Luka-Briefes" angab:
Nach Rücksprache mit seinem damaligen Verteidiger erklärte
der Zeuge Mousli, er kenne den "Luka-Brief" nicht. Daß
er in seiner Wohnung gefunden wurde, könne er sich nur so erklären,
daß dieser Brief in einem Buch seines verstorbenen Freundes
Roger alias Michael Wittmann , gelegen haben muß, das er aus
dem Nachlaß seines Freundes übernommen habe.
Ferner beantragen wir zu laden und zu hören,
- EKHK Schulzke
- KHK Schäfer.
Die Zeugen werden bekunden,
daß der Zeuge Mousli in seiner Vernehmung am 14.12.99 folgendes
zum Besitz des Luka-Briefes angegeben hat:
" Sigi gab mir das Papier 1994 damit ich meine Beziehung zur
RZ neu überdenken könne. Anfangs hatte ich angenommen,
daß ich dieses Positionspapier Roger als einem der intellektuellen
Köpfe übergeben hatte. Dies ist durchaus möglich,
wenn dann in Kopie. Roger bekam in den 80er Jahren öfter RZ
Schreiben zur inhaltlichen Bewertung. Auf jeden Fall hatte ich das
Papier und es war klar, daß ich nicht wieder für die
RZ bei den Anschlägern aktiv würde."
Die Zeugen werden weiterhin bekunden, daß nach den Angaben
Mouslis dieser im Dezember 1999 lediglich sicher war, daß
er eine Kopie des "Luka -Briefs" besaß, jedoch nicht
mehr wußte, ob er diesen Brief 1994 von Sigi zwecks Wiedereinstieg
erhalten oder aber diesen Brief bereits früher in einem ganz
anderen Zusammenhang bekam und an Roger zwecks Bewertung übergeben
hat.
Darüberhinaus wird beantragt ,
zu laden und zu hören.
Der Zeuge Wiedebach und der Zeuge Schulzke werden bekunden,
daß der Zeuge Mousli in seiner Vernehmung am 7.1.00 nunmehr
behauptete, sicher zu wissen, den Luka - Brief 1994 von Sigi erhalten
zu haben, um ihn zu reaktivieren.
Die Beweiserhebung ist erforderlich,
da sich aus dieser ergibt, daß die Aussagen Mouslis zum Erhalt
des Luka -Briefs sowohl zeitlich, als auch hinsichtlich des Zwecks
und der Person des Übergebenden differieren; erst ab Januar
2000 legt sich der Zeuge fest.
Die Feststellungen der Zeugen Scholz und Book stützen die
Aussage Mouslis, daß er diesen Brief bereits zu einem früheren
Zeitpunkt zwecks Bewertung an Roger übergeben hat, da der Luka
-Brief in der Zeit zwischen März und Mai 1992 erstellt wurde
und als Diskussionsgrundlage für das Ende Mai 1992 veröffentlichte
Papier " Wir müssen so radikal sein wie die Wirklichkeit"
diente. Da es ein öffentliches Diskussionspapier zum Thema
Fortsetzung der militanten Politik ab Mai 1992 gab, ist nicht nachvollziehbar,
warum Mousli 1994 ein privates, eine Einzelmeinung wiedergebendes
und Dritte gefährdendes Papier übergeben worden sein soll,
wenn das andere veröffentlichte Diskussionspapier den aktuelleren
Diskussionsstand als Gruppenmeinung widerspiegelt.
Rechtsanwältin Silke Studzinsky
Rechtsanwältin Andrea Würdinger
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