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Verteidigung

08.03.2002

Kammergericht

Berlin, den

In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

die Akte 2 BJs 5/93-2 gegen Wolfgang Eppler

beizuziehen.

die Akte bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht 1 AR 620/95

Zu 1.

Aus Bd. 12, Bl. 386-389 ergibt sich, dass der Registerauszug Slawinski zu dem oben genannten Aktenzeichen von den Ermittlungsbehörden beantragt wurde. Aus der beizuziehenden Akte wird sich ergeben, dass sämtliche Ermittlungen zu dem Zeugen Slawinski über diese Akte geführt wurden. Weiter wird sich ergeben, dass nicht erst durch die Anfrage in dem Verfahren Kawaters die Ermittlungen bezüglich des Gelamon 40 Fundes bei Slawinski aufgenommen wurden, sondern bereits vor dem 20.11.97, wie sich aus der hiesigen Akte ergeben soll.

Zu 2.

Auch aus dieser Akte wird sich ergeben, dass bereits 1995 der Bezug zwischen dem bei Slawinski gefundenen Gelamon 40 und der RZ hergestellt wurde.

Studzinsky, Rechtsanwältin
Würdinger, Rechtsanwältin

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