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Verteidigung
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08.03.2002
Kammergericht
Berlin, den
In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
2 StE 11/00 (4/2000)
wird beantragt,
die Akte 2 BJs 5/93-2 gegen Wolfgang Eppler
beizuziehen.
die Akte bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht 1 AR 620/95
Zu 1.
Aus Bd. 12, Bl. 386-389 ergibt sich, dass der Registerauszug Slawinski
zu dem oben genannten Aktenzeichen von den Ermittlungsbehörden
beantragt wurde. Aus der beizuziehenden Akte wird sich ergeben,
dass sämtliche Ermittlungen zu dem Zeugen Slawinski über
diese Akte geführt wurden. Weiter wird sich ergeben, dass nicht
erst durch die Anfrage in dem Verfahren Kawaters die Ermittlungen
bezüglich des Gelamon 40 Fundes bei Slawinski aufgenommen wurden,
sondern bereits vor dem 20.11.97, wie sich aus der hiesigen Akte
ergeben soll.
Zu 2.
Auch aus dieser Akte wird sich ergeben, dass bereits 1995 der Bezug
zwischen dem bei Slawinski gefundenen Gelamon 40 und der RZ hergestellt
wurde.
Studzinsky, Rechtsanwältin
Würdinger, Rechtsanwältin
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