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Verteidigung

08.03.2002

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.
2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

ein ergänzendes Gutachten von dem Sachverständigen Dr.Kolla , BKA, einzuholen zum Beweis der Tatsache, daß der Zeitpunkt des Eindringens des Seegrabenwassers 14 Tage vor dem Auffinden des Sprengstoffpakets war.

Der Sachverständige hat bereits in seinem Gutachten vom 24.1.02 angegeben, daß bei einer hypothetischen Berechnung des Zersetzungsprozesses von Ammoniumnitrat (Anteil 50% in Gelamon 40) das Ammoniumnitrat nach 28 Tagen mit Wasserkontakt vollständig aufgelöst ist. Dem Sachverständigen ist das Gutachten vom 31.8.99 der PTU. Bd. 40, Bl. 50ff vorzulegen. Aus diesem Gutachten ergibt sich, dass eine Probe des im Seegraben aufgefundenen Sprengstoffes nur noch 25% Ammoniumnitratanteil enthielt. Der Sachverständige wird berechnen, dass diese Probe 14 Tage dem Seegrabenwasser ausgesetzt war.

Begründung:

Die beantragte ergänzende Untersuchung präzisiert den Zeitpunkt seit wann der Sprengstoff selbst dem Wasser ausgesetzt war. Bereits in seinem ursprünglichen Gutachten kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass merkwürdiger Weise der Sprengstoff erst kurz vor oder während der Bergung des Pakets dem Wasser ausgesetzt gewesen ist. Im Rahmen des Ergänzungsgutachtens wird er zu dem Ergebnis kommen, dass es ausgeschlossen ist. dass der Sprengstoff erst aufgrund der Beschädigung der Verpackung bei der Bergung dem Wasser ausgesetzt gewesen sein kann. Die Beschädigung der Verpackung und der Wasserkontakt liegen vielmehr zwischen der Haftentlassung Mouslis und dem Auffinden des Sprengstoffs am 24.8.99.

Studzinsky, Rechtsanwältin
Würdinger, Rechtsanwältin

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