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Verteidigung
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08.03.2002
In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
2 StE 11/00 (4/2000)
wird beantragt,
ein ergänzendes Gutachten von dem Sachverständigen Dr.Kolla
, BKA, einzuholen zum Beweis der Tatsache, daß der Zeitpunkt
des Eindringens des Seegrabenwassers 14 Tage vor dem Auffinden des
Sprengstoffpakets war.
Der Sachverständige hat bereits in seinem Gutachten vom 24.1.02
angegeben, daß bei einer hypothetischen Berechnung des Zersetzungsprozesses
von Ammoniumnitrat (Anteil 50% in Gelamon 40) das Ammoniumnitrat
nach 28 Tagen mit Wasserkontakt vollständig aufgelöst
ist. Dem Sachverständigen ist das Gutachten vom 31.8.99 der
PTU. Bd. 40, Bl. 50ff vorzulegen. Aus diesem Gutachten ergibt sich,
dass eine Probe des im Seegraben aufgefundenen Sprengstoffes nur
noch 25% Ammoniumnitratanteil enthielt. Der Sachverständige
wird berechnen, dass diese Probe 14 Tage dem Seegrabenwasser ausgesetzt
war.
Begründung:
Die beantragte ergänzende Untersuchung präzisiert den
Zeitpunkt seit wann der Sprengstoff selbst dem Wasser ausgesetzt
war. Bereits in seinem ursprünglichen Gutachten kommt der Sachverständige
zu dem Ergebnis, dass merkwürdiger Weise der Sprengstoff erst
kurz vor oder während der Bergung des Pakets dem Wasser ausgesetzt
gewesen ist. Im Rahmen des Ergänzungsgutachtens wird er zu
dem Ergebnis kommen, dass es ausgeschlossen ist. dass der Sprengstoff
erst aufgrund der Beschädigung der Verpackung bei der Bergung
dem Wasser ausgesetzt gewesen sein kann. Die Beschädigung der
Verpackung und der Wasserkontakt liegen vielmehr zwischen der Haftentlassung
Mouslis und dem Auffinden des Sprengstoffs am 24.8.99.
Studzinsky, Rechtsanwältin
Würdinger, Rechtsanwältin
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