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Verteidigung
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12. Hilfsbeweisantrag
In der Strafsache
gegen
Axel Haug
-1 -4/00
beantrage ich für den Fall, dass der Senat davon ausgeht,
das nach Angaben von Tarek Mousli im Mehringhofbefindliche Sprengstoffdepot
könne 1987/88 auch an anderer Stelle im Mehringhof als in dem
Aufzugschacht gegenüber dem Eingang zur Kneipe Ex oder dem
sogenannten Stromraum oder dem sogenannten Garageraum im zweiten
Innenhof angelegt würde sein,
den Zeugenschutzbeamten mit dem Vornamen Bernd, der bei der Durchsuchung
des Mehringhofs am 30.05.2000 neben Tarek Mousli saß, als
Zeugen zu laden und zu vernehmen.
Der Zeuge wird bekunden, dass er bei der Durchsuchung des Mehringhofes
am 30.05.2000 neben dem Zeugen Mousli saß, der die Durchsuchung
an einem sicheren Ort auf Video verfolgte und Anweisungen zur Durchsuchung
gab. Im Rahmen dieser Anweisungen wies Tarek Mousli zunächst
auf den Aufzugschacht gegenüber dem Eingang zu der Kneipe Ex
als Versteck für das angebliche Sprengstoffdepot. Hierzu sagte
der Zeuge Mousli auf Befragen wörtlich:
"Also pass auf Ich sag dir das noch mal. Also das ist, das war
ein Aufzugschacht und zwar war es gegenüber vom Ex. Das ist
der, da muss ein Eisendeckel sein und unter dem Eisendeckel, wenn
man den hochhob, da war noch ein bisschen Wasser drin, damals. Also
das ist nicht zu verwechseln. "
Da sich auf dem Grund des von Tarek Mousli bezeichneten Aufzugschachtes
jedoch keine Metallplatte mit einem Schacht darunter fand, bat Tarek
Mousli darum, mit der Videokamera noch einen Kontrollgang zu machen,
um andere Möglichkeiten auszuschließen. Möglicherweise
habe es sich auch um einen Raum gehandelt, der an den Aufzugschacht
angrenzt. Bei diesem Kontrollgang wurden Tarek Mousli per Videoübertragung
der sogenannte Garageraum und der sogenannte Stromraum gezeigt.
Da sich im Boden dieser im Erdgeschoss gelegenen Räume Metallplatten
mit Versorgungsschächten darunter befanden, wollte Tarek Mousli
auch diese bei den Räume nicht als Versteck für das Sprengstoffdepot
aussschließen und bat darum, die Schächte in beiden Räumen
untersuchen zu lassen. Des Weiteren schloss Mousli aus, dass das
Depot in anderen Räumlichkeiten im Mehringhof, außer
dem Fahrstuhlschacht, dem Stromraum oder dem Garagemaum angelegt
wurde.
Die Beweisaufnahme ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass
Tarek Mousli den Lageort des angeblichen Sprengstoffdepots auf drei
konkrete Räumlichkeiten innerhalb des Mehringhofes beschränkt
hat, so dass es letztlich nicht darauf ankommt, ob sich an anderen
Stellen im Mehringhof Hohlräume befinden, die als Versteck
geeignet sind.
v. Schlieffen
Rechtsanwalt
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