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Verteidigung

12. Hilfsbeweisantrag

In der Strafsache

gegen

Axel Haug

-1 -4/00

beantrage ich für den Fall, dass der Senat davon ausgeht, das nach Angaben von Tarek Mousli im Mehringhofbefindliche Sprengstoffdepot könne 1987/88 auch an anderer Stelle im Mehringhof als in dem Aufzugschacht gegenüber dem Eingang zur Kneipe Ex oder dem sogenannten Stromraum oder dem sogenannten Garageraum im zweiten Innenhof angelegt würde sein,

den Zeugenschutzbeamten mit dem Vornamen Bernd, der bei der Durchsuchung des Mehringhofs am 30.05.2000 neben Tarek Mousli saß, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

Der Zeuge wird bekunden, dass er bei der Durchsuchung des Mehringhofes am 30.05.2000 neben dem Zeugen Mousli saß, der die Durchsuchung an einem sicheren Ort auf Video verfolgte und Anweisungen zur Durchsuchung gab. Im Rahmen dieser Anweisungen wies Tarek Mousli zunächst auf den Aufzugschacht gegenüber dem Eingang zu der Kneipe Ex als Versteck für das angebliche Sprengstoffdepot. Hierzu sagte der Zeuge Mousli auf Befragen wörtlich:

"Also pass auf Ich sag dir das noch mal. Also das ist, das war ein Aufzugschacht und zwar war es gegenüber vom Ex. Das ist der, da muss ein Eisendeckel sein und unter dem Eisendeckel, wenn man den hochhob, da war noch ein bisschen Wasser drin, damals. Also das ist nicht zu verwechseln. "

Da sich auf dem Grund des von Tarek Mousli bezeichneten Aufzugschachtes jedoch keine Metallplatte mit einem Schacht darunter fand, bat Tarek Mousli darum, mit der Videokamera noch einen Kontrollgang zu machen, um andere Möglichkeiten auszuschließen. Möglicherweise habe es sich auch um einen Raum gehandelt, der an den Aufzugschacht angrenzt. Bei diesem Kontrollgang wurden Tarek Mousli per Videoübertragung der sogenannte Garageraum und der sogenannte Stromraum gezeigt. Da sich im Boden dieser im Erdgeschoss gelegenen Räume Metallplatten mit Versorgungsschächten darunter befanden, wollte Tarek Mousli auch diese bei den Räume nicht als Versteck für das Sprengstoffdepot aussschließen und bat darum, die Schächte in beiden Räumen untersuchen zu lassen. Des Weiteren schloss Mousli aus, dass das Depot in anderen Räumlichkeiten im Mehringhof, außer dem Fahrstuhlschacht, dem Stromraum oder dem Garagemaum angelegt wurde.

Die Beweisaufnahme ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass Tarek Mousli den Lageort des angeblichen Sprengstoffdepots auf drei konkrete Räumlichkeiten innerhalb des Mehringhofes beschränkt hat, so dass es letztlich nicht darauf ankommt, ob sich an anderen Stellen im Mehringhof Hohlräume befinden, die als Versteck geeignet sind.

v. Schlieffen

Rechtsanwalt

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