9. Hilfsbeweisantrag
In der Strafsache
gegen
Axel Haug
4-1/00
stelle ich folgenden Hilfsbeweisantrag:
Für den Fall, dass der Senat auf grund der Angaben Mouslis
davon ausgeht, Herr Haug sei an dem Anschlag auf Herrn Hollenberg
beteiligt gewesen und Herrn Haug wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung verurteilt, beantrage ich
1. Herrn KaK Trede, zu laden über das BKA in Meckenheim, als
Zeugen zu laden und zu vernehmen.
2. die handschriftlichen Aufzeichnungen Mouslis vom 09.01.2000
zu Lothar Ebke (Bd. 17, S. 491 ff.) zu verlesen
3. Herrn KKzA Wiedebach, zu laden über das BKA in Meckenheim,
als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
4. Herr KHK Kolossa, zu laden über das BKA in Meckenheim,
als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
5. Herrn EKHK Bitzer, zu laden über das BKA in Meckenheim,
als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
1.
Der Zeuge Trede wird bekunden, dass er an der Vernehmung Mouslis
am 30.11,.1999 teilnahm. In dieser Vernehmung gab Mousli zu dem
Pkw-Diebstahl im Fall Hollenberg u. a. Folgendes an:
"Für das Knacken und Wegfahren brauchten wir weniger als eine
Minute. .,
2.
Die Verlesung der handschriftlichen Aufzeichnungen zu Lothar Ebke
(Bd. 17, S. 491 ff.) wird ergeben, dass Mousli seine Angaben zu
dem Diebstahl des Flucht-Pkw im Fall Hollenberg dort wie folgt ergänzte:
"Außerdem haben"Sebastian " und ich das Fluchtauto besorgt
auf einem Parkplatz in der Nähe der Dominikusstraße in
Schöneberg. "
In derselben Erklärung heißt es auf der folgenden Seite
zu dem Anschlag auf Dr. Korbmacher:
"Sebastian, Sigi und ich haben das Fluchtauto, wie bereits angegeben,
besorgt ..."
3.
Der Zeuge Wiedebach wird bekunden, dass er an der Vernehmung Mouslis
vom 10.01.2000 teilnahm. In dieser Vernehmung erläuterte Mousli
seine schriftlichen Angaben zu dem Pkw-Diebstahl im Fall Hollenberg
nochmals wie folgt:
"Ich möchte darauf hinweisen, dass "Sebastian" und ich das
Fluchtauto auf einem Parkplatz in der Nähe der Dominikusstraße
in Schöneberg entwendet hatten. Die Verfahrensweise, wie derartige
Fahrzeuge durch die "RZ" entwendet wurden, habe ich bereits bei
dem Fahrzeugdiebstahlzum Anschlag auf Herrn Dr. Korbmacher erläutert.
"
4.
Der Zeuge Kolossa wird bekunden, dass er an der Vernehmung Mouslis
am 01.02.2000 teilnahm. In dieser Vernehmung gab Mousli zu dem Pkw-Diebstahl
im Fall Hollenberg Folgendes an:
"Sebastian und ich haben in der Vorbereitungszeit einen VW Passat
als Tatfahrzeug gestohlen. Anhand des mir vorliegenden Stadtplanes
muss dies auf einem Parkplatz in der unmittelbaren Umgebung des
Studentendorfes an der Wasgenstraße in Berlin-Nikolassee gewesen
sein. Dies geschah mehrere Wochen vor der Tat, also etwa im September
1986. "
Im Folgenden schilderte Mousli detailliert, wie der Pkw aufgebrochen
und präpariert wurde. Abschließend gab Mousli zu dem
Thema an:
"Auf Frage erkläre ich, dass ich der festen Überzeugung
bin, dass dieses von uns gestohlene Fahrzeug zur Tat eingesetzt
werden sollte. "
5. .
Der Zeuge Bitzer wird bekunden, dass er an der Vernehmung Mouslis
am 16.02.2000 teilnahm. In dieser Vernehmung gab Mousli auf Vorhalt
dass im Fall Korbmacher der Flucht-Pkw nicht, wie von Mousli zunächst
angegeben, in Zehlendorf, sondern in der Bernhardstraße entwendet
wurde, Folgendes an:
"Zunächst einmal war bei dem Diebstahl des Fluchtautos auch
"Sebastian " beteiligt. Bezüglich des Ortes des Diebstahls
habe ich diesen mit dem Diebstahl eines VW Passates zum Attentat
auf Herrn Hollenberg verwechselt. Es trifft zu, dass der Wagen in
der Bernhardstraße entwendet wurde, eine ähnliche Angabe
habe ich auch in meinen handschriftlichen Anmerkungen vom 15.02.2000
gemacht. "
Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass
Mousli die Pkw-Diebstähle in den Fällen Hollenberg und
Korbmacher sehr wohl unterscheidet und an beiden Diebstählen
beteiligt gewesen sein will, wobei er lediglich einräumte,
möglicherweise den Ort des Diebstahls in beiden Fällen
verwechselt zu haben.
Wenn Mousli demnach von einer Fahrzeugbeschaffung durch Diebstahl
auch im Fall Hollenberg ausgeht, so ist dies eigentlich nur in zweierlei
Weise erklärbar:
Entweder Mousli weiß nichts über die Fahrzeugbeschaffung
im Fall Hollenberg und er erdichtet dieses Detail abgeleitet von
seinen Erkenntnissen im Fall Korbmacher. In diesem Fall lügt
er.
Oder aber Mouslis Angaben sind zutreffend und er hat im September
1986 mit Lothar Ebke einen Pkw in der beschriebenen Weise gestohlen,
aber dieser Pkw wurde nicht bei der Tat eingesetzt und dies wurde
Mousli verschwiegen. In diesem Fall lügt Mousli nicht, aber
erneut wurde ihm von den anderen Mitgliedern seiner Gruppe die Vorbereitung
und Ausführung der Tat nicht wahrheitsgemäß geschildert.
In diesem Fall wurde Mousli auch nicht nachträglich informiert
so dass er selbst keine Kenntnis davon hat, ob sein Wissen vom Hörensagen
zutreffend ist oder nicht. Anders ist seine Bemerkung in der Vernehmung
vom 01.02.2000 zu dem gestohlenen Pkw im Fall Hollenberg:
"auf Frage erkläre ich, dass ich der festen Überzeugung
bin, dass dieses von uns gestohlene Fahrzeug zur Tat eingesetzt
werden sollte. ..nicht zu verstehen.
Dies ist für die Würdigung seiner Angaben vom Hörensagen
betreffend Herrn Haug von Bedeutung.
v. Schlieffen
Rechtsanwa,lt
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