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Verteidigung

9. Hilfsbeweisantrag

In der Strafsache

gegen

Axel Haug

4-1/00

stelle ich folgenden Hilfsbeweisantrag:

Für den Fall, dass der Senat auf grund der Angaben Mouslis davon ausgeht, Herr Haug sei an dem Anschlag auf Herrn Hollenberg beteiligt gewesen und Herrn Haug wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, beantrage ich

1. Herrn KaK Trede, zu laden über das BKA in Meckenheim, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

2. die handschriftlichen Aufzeichnungen Mouslis vom 09.01.2000 zu Lothar Ebke (Bd. 17, S. 491 ff.) zu verlesen

3. Herrn KKzA Wiedebach, zu laden über das BKA in Meckenheim, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

4. Herr KHK Kolossa, zu laden über das BKA in Meckenheim, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

5. Herrn EKHK Bitzer, zu laden über das BKA in Meckenheim, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

1.

Der Zeuge Trede wird bekunden, dass er an der Vernehmung Mouslis am 30.11,.1999 teilnahm. In dieser Vernehmung gab Mousli zu dem Pkw-Diebstahl im Fall Hollenberg u. a. Folgendes an:

"Für das Knacken und Wegfahren brauchten wir weniger als eine Minute. .,

2.

Die Verlesung der handschriftlichen Aufzeichnungen zu Lothar Ebke (Bd. 17, S. 491 ff.) wird ergeben, dass Mousli seine Angaben zu dem Diebstahl des Flucht-Pkw im Fall Hollenberg dort wie folgt ergänzte:

"Außerdem haben"Sebastian " und ich das Fluchtauto besorgt auf einem Parkplatz in der Nähe der Dominikusstraße in Schöneberg. "

In derselben Erklärung heißt es auf der folgenden Seite zu dem Anschlag auf Dr. Korbmacher:

"Sebastian, Sigi und ich haben das Fluchtauto, wie bereits angegeben, besorgt ..."

3.

Der Zeuge Wiedebach wird bekunden, dass er an der Vernehmung Mouslis vom 10.01.2000 teilnahm. In dieser Vernehmung erläuterte Mousli seine schriftlichen Angaben zu dem Pkw-Diebstahl im Fall Hollenberg nochmals wie folgt:

"Ich möchte darauf hinweisen, dass "Sebastian" und ich das Fluchtauto auf einem Parkplatz in der Nähe der Dominikusstraße in Schöneberg entwendet hatten. Die Verfahrensweise, wie derartige Fahrzeuge durch die "RZ" entwendet wurden, habe ich bereits bei dem Fahrzeugdiebstahlzum Anschlag auf Herrn Dr. Korbmacher erläutert. "

4.

Der Zeuge Kolossa wird bekunden, dass er an der Vernehmung Mouslis am 01.02.2000 teilnahm. In dieser Vernehmung gab Mousli zu dem Pkw-Diebstahl im Fall Hollenberg Folgendes an:

"Sebastian und ich haben in der Vorbereitungszeit einen VW Passat als Tatfahrzeug gestohlen. Anhand des mir vorliegenden Stadtplanes muss dies auf einem Parkplatz in der unmittelbaren Umgebung des Studentendorfes an der Wasgenstraße in Berlin-Nikolassee gewesen sein. Dies geschah mehrere Wochen vor der Tat, also etwa im September 1986. "

Im Folgenden schilderte Mousli detailliert, wie der Pkw aufgebrochen und präpariert wurde. Abschließend gab Mousli zu dem Thema an:

"Auf Frage erkläre ich, dass ich der festen Überzeugung bin, dass dieses von uns gestohlene Fahrzeug zur Tat eingesetzt werden sollte. "

5. .

Der Zeuge Bitzer wird bekunden, dass er an der Vernehmung Mouslis am 16.02.2000 teilnahm. In dieser Vernehmung gab Mousli auf Vorhalt dass im Fall Korbmacher der Flucht-Pkw nicht, wie von Mousli zunächst angegeben, in Zehlendorf, sondern in der Bernhardstraße entwendet wurde, Folgendes an:

"Zunächst einmal war bei dem Diebstahl des Fluchtautos auch "Sebastian " beteiligt. Bezüglich des Ortes des Diebstahls habe ich diesen mit dem Diebstahl eines VW Passates zum Attentat auf Herrn Hollenberg verwechselt. Es trifft zu, dass der Wagen in der Bernhardstraße entwendet wurde, eine ähnliche Angabe habe ich auch in meinen handschriftlichen Anmerkungen vom 15.02.2000 gemacht. "

Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass Mousli die Pkw-Diebstähle in den Fällen Hollenberg und Korbmacher sehr wohl unterscheidet und an beiden Diebstählen beteiligt gewesen sein will, wobei er lediglich einräumte, möglicherweise den Ort des Diebstahls in beiden Fällen verwechselt zu haben.

Wenn Mousli demnach von einer Fahrzeugbeschaffung durch Diebstahl auch im Fall Hollenberg ausgeht, so ist dies eigentlich nur in zweierlei Weise erklärbar:

Entweder Mousli weiß nichts über die Fahrzeugbeschaffung im Fall Hollenberg und er erdichtet dieses Detail abgeleitet von seinen Erkenntnissen im Fall Korbmacher. In diesem Fall lügt er.

Oder aber Mouslis Angaben sind zutreffend und er hat im September 1986 mit Lothar Ebke einen Pkw in der beschriebenen Weise gestohlen, aber dieser Pkw wurde nicht bei der Tat eingesetzt und dies wurde Mousli verschwiegen. In diesem Fall lügt Mousli nicht, aber erneut wurde ihm von den anderen Mitgliedern seiner Gruppe die Vorbereitung und Ausführung der Tat nicht wahrheitsgemäß geschildert. In diesem Fall wurde Mousli auch nicht nachträglich informiert so dass er selbst keine Kenntnis davon hat, ob sein Wissen vom Hörensagen zutreffend ist oder nicht. Anders ist seine Bemerkung in der Vernehmung vom 01.02.2000 zu dem gestohlenen Pkw im Fall Hollenberg:

"auf Frage erkläre ich, dass ich der festen Überzeugung bin, dass dieses von uns gestohlene Fahrzeug zur Tat eingesetzt werden sollte. ..nicht zu verstehen.

Dies ist für die Würdigung seiner Angaben vom Hörensagen betreffend Herrn Haug von Bedeutung.

v. Schlieffen

Rechtsanwa,lt

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http://www.freilassung.de/prozess/ra/080104i.htm