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7.Hilfsbeweisantrag

In der Strafsache

gegen

Axel Haug

4-1/00

stelle ich folgenden Hilfsbeweisantrag:

Für den Fall, dass der Senat den Angaben Mouslis zu dem sog "Waldspaziergang" Glauben schenkt und Herr Haug wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, beantrage ich

  1. die handschriftlichen Notizen von Tarek Mousli vom 27. und 28.12.1999 (Anlage zur Vernehmung vom 30.12.1999 im Band 17, BI. 436 d. A.) zu verlesen.
  2. Herrn KKzA Wiedebach, zu laden über das BKA Meckenheim, als Zeugen zu laden und zu vernehmen
  3. Herrn KHK Baum, zu laden über das BKA Meckenheim, als zeugen zu laden und zu vernehmen

1.

Die Verlesung der Notizen vom 27./28.12.1999 wird ergeben, dass Tarek Mousli dort unter dem Punkt 2. zu dem Waldspaziergang folgendes angab:

"Heiner gesehen bei einem Treffen 89 oder 90 bei einem Waldspaziergang Nähe Loretta am Wannsee, Jon und/oder Judith auch dabei. "

Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn von einer Teilnahme der weiteren RZ-Mitglieder Sigi, Sebastian und Anton an dem sogenannten Waldspaziergang findet sich in diesen schriftlichen Notizen nichts.

2.

Der Zeuge Wiedebach wird bekunden, dass er an der Vernehmung von Tarek Mousli

am 30.12.1999 in der JVA Ossendorf teilnahm. In dieser Vernehmung gab Mousli zu dem sog. "Waldspaziergang" wörtlich Folgendes an:

"Ich erinnere mich, dass Lothar, Jon, Judith und auch Heiner zusammen mit mir einen Spaziergang in einem Waldstück in der Nähe des "Loretta am Wannsee" 1989 oder 1990 unternommen haben. Der Spaziergang fand auf jeden Fall statt, bevor Jon und Judith wieder aufgetaucht sind. Dieser Sachverhalt war mir entfallen. "

Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn im Unterschied zu den handschriftlichen Aufzeichnungen, die er drei Tage zuvor gefertigt hat, erwähnt Tarek Mousli am 30.12. also nunmehr auch Lothar Ebke. Dies allein würde sich ja noch damit erklären lassen, dass Mousli angab, er habe seinen Freund Lothar Ebke bis zum Jahreswechsel aus den Belastungen heraushalten wollen. Es erklärt aber mitnichten, warum Tarek Mousli in dieser Vernehmung nicht auch schon Anton als Teilnehmer des Waldspazierganges erwähnt.

3.

Der Zeuge Baum wird bekunden, dass er an der Vernehmung von Tarek Mousli am 18.01.2000 in der JV A Ossendorfteilnahm. In dieser Vernehmung gab Mousli zu dem sog. "Waldspaziergang" wörtlich Folgendes an:

"Im Jahr 1989 machten ich, "Heiner ", Lothar Ebke, Rudo/f Schindler, Sabine Eckle und Harald Glöde, einen" Waldspaziergang" im Grunewaltj nördlich des Wannsees. Über den Waldspaziergang habe ich bereits in Bezug auf Heiner in meiner Vernehmung gegenüber dem BKA ausgesagt. "

Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass Mousli auch nachdem er angeblich die "innere Wende zur Wahrheit" vollzogen haben will, Haug wie schon in früheren Vernehmungen nicht als Teilnehmer des sog.' "Waldspaziergangs" erwähnte. Dies obgleich er keinen Grund mehr hatte, Axel Haug am 18.01.2000 nicht zu belasten, denn er hatte ihn bereits zuvor als die Person mit dem Decknamen Anton aus der anderen Gruppe identifiziert und der Beteiligung an nahezu allen Aktionen der Berliner RZ bezichtigt.

Das er die Teilnahme Axel Haugs vergessen haben sollte, ist schon angesichts der besonderen Bedeutung, die dieses Ereignis in der Geschichte der Berliner RZ einnahm, kaum denkbar, wobei auch hier darauf hinzuweisen ist, dass diese gleichsam historische Relevanz des Treffens sich erst nach und nach in den Aussagen von Mousli entwickelt.

Angesichts der Aussageentwicklung zu den beteiligten Personen und der strategischen Bedeutung des Waldspaziergangs drängt sich vielmehr auf, dass Mousli diese Idee nach und nach ungestört durch kritische Nachfragen der Vernehmungsbeamten entwickelte, um vor allem die Identifizierung der ihm bis dahin gar nicht (Heiner) bzw. nur vom Hörensagen Bekannten (Anton) dingfest zu machen und auf vermeintlich eigenes Erleben zu stützen.

v. Schlieffen

Rechtsanwalt

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