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4. Hilfsbeweisantrag
In der Strafsache gegen Axel Hang
-1 -4/00
stelle ich folgenden Hilfsbeweisantrag:
Ich beantrage, fur den Fall, dass Herr Haug verurteilt werden soll,
Herrn Arno Reinhard, zu laden über die Firma Graph Druckula
GmbH, Gneisenaustraße 2 a, 10961 Berlin, als Zeugen zu laden
und zu vernehmen.
Der Zeuge wird bekunden, dass er seit dem 1. April 1980 für
die seit diesem Tag in den Räumen des Mehringhofes ansässige
Druckerei Graph Druckula tätig ist. Seit Anfang der 80er Jahre
nutzte die Druckerei Graph Druckula den sogenannten "Garagemaurn"
im Innenhof des Mehringhofes gemeinsam mit dem Buchladen "Schwarze
Risse". Der Buchladen Schwarze Risse lagerte in der oberen Etage
des Garagemaums Bücher, während die Druckerei Graph Druckula
im ebenerdigen Bereich Materialien und eine Schneidemaschine stehen
hatte. Bei der Schneidemaschine, die Mitte der 80er Jahre, jedenfalls
vor dem Jahre 1987 angeschafft wurde, handelte es sich um ein mehrere
Tonnen schweres Gerät, dass nur mit technischen Hilfsmitteln
bewegt werden konnte Diese Schneidemaschine befand sich vom Eingang
des Garageraumes gesehen in der hinteren linken Ecke und stand dabei
auch auf den Eisenblechen, die den im hinteren Teil des Garagenraumes
verlaufenden Schacht bedecken. Es war nicht möglich die Eisenplatte,
auf der die Schneidemaschine stand, zu bewegen, ohne vorher die
Schneidemaschine selbst bei Seite zu räumen, was den Einsatz
technischer Hilfsmittel, wie z. B. eines Hubwagens und mehrere Hilfskräfte
erforderte. In der vom Eingang des Garagemaumes ausgesehen hinteren
rechten Ecke stand während der 80er Jahre bis Mitte der 90er
Jahre ein großer Stahlschrank, in dem die Druckerei Materialien
aufbewahrte. Von dem Schrank aus bis zum Garagentor zogen sich an
der vom Eingang aus gesehenen rechten Seite des Garagenraumes ca.
50 cm tief in den Raum hineinragende Metallregale entlang, die an
der rechten Wand festgedübelt waren. Diese Metallregale standen
ebenfalls auf der Metallplatte, die den in dem Garagenraum verlaufenden
Schacht abdeckten. Die Metallregale wurden zur Lagerung von Filmen
und Folien benutzt. Um die Eisenplatte des Schachtes anheben zu
können, hätte man nicht nur die Schneidemaschine bei Seite
räumen, sondern auch die an der rechten Wand befindlichen Regale
ausräumen, von der Wand abschrauben und verschieben müssen.
All dies war ohne technische Hilfsmittel, den Einsatz mehrerer Personen
und einigem Zeitaufwand nicht möglich.
Weiter wird der Zeuge bekunden, dass der Garagenraum in der Zeit,
in der er von der Firma Graph Druckula und dem Buchladen Schwarze
Risse genutzt wurde, nicht mit dem sogenannten Halbgeneralschlüssel
des Mehringhof- Schließsystems geöffnet werden konnte.
Vielmehr befand sich am Tor zum Garagenraum ein Vorhängeschloss,
zu dem jeweils der Buchladen Schwarze Risse und die Druckerei Graph
Druckula einen Schlüssel besaßen. Über diesen Schlüssel
hatten die Mitarbeiter dieser beiden Projekte Zugang zu dem Garagenraum.
Wenn die Hausmeister den Garagenraum betreten wollten, mussten sie
entweder vom Buchladen Schwarze Risse oder von der Druckerei Graph
Druckula den Schlüssel abfordern, weil sie kein eigenes Exemplar
besaßen. Die Arbeitszeiten in der Druckerei waren auch in
der Zeit zwischen 1987 und 1995 nicht regelmäßig, sondern
von der; Auftragssituation abhängig. Es kam daher vor, dass
Mitarbeiter der Druckerei den Garagenraum spät abends betraten,
um Materialien zu holen oder die Schneidemaschine zu benutzen.
Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass
der sogenannte Garagenraum im Mehringhof als Lagerort für das
vermeintliche Sprengstoffdepot im Zeitraum zwischen 1987 und 1995
nicht in Betracht kommt. Dies scheidet bereits deshalb aus, weil
die Abdeckung zu dem in dem Lagerraum befindlichen Schacht durch
die Schneidemaschine und Lagerregale verdeckt war, und nur unter
großen Mühen mit Einsatz mehrerer Personen freigeräumt
werden konnte. Dies hätte eines nicht unbeträchtlichen
Zeitaufwandes bedurft und wäre schon deshalb zu gefährlich
gewesen, weil die vermeintlichen "Depotverwalter" nicht wissen konnten,
ob und wann ein Mitarbeiter der Druckerei Graph Druckula, die mitunter
spät abends noch arbeiteten, oder ein Mitarbeiter des Buchladens
Schwarze Risse den Garagenraum betreten würde. Schließlich
hatten die Hausmeister keinen eigenen Schlüssel zu dem Garagemaum,
sondern mussten sich, wenn sie diesen betreten wollten, jedes Mal
erst den Schlüssel bei der Druckerei oder dem Buchladen holen.
In der Gesamtschau dieser Umstände kann es als ausgeschlossen
betrachtet werden, dass der sogenannte Garagenraum als Lagerort
für das vermeintliche Depot benutzt wurde.
v. Schliefen
Rechtsanwalt
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