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3. Hilfsbeweisantrag

In der Strafsache gegen Axel Hang

-1 -4/00

stelle ich folgenden Hilfsbeweisantrag:

Ich beantrage, fur den Fall, dass Herr Haug verurteilt werden soll, Herrn Arno Reinhard, zu laden über die Firma Graph Druckula GmbH, Gneisenaustraße 2 a, 10961 Berlin, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

Der Zeuge wird bekunden, dass er seit dem 1. April 1980 für die seit diesem Tag in den Räumen des Mehringhofes ansässige Druckerei Graph Druckula tätig ist. Seit Anfang der 80er Jahre nutzte die Druckerei Graph Druckula den sogenannten "Garagemaurn" im Innenhof des Mehringhofes gemeinsam mit dem Buchladen "Schwarze Risse". Der Buchladen Schwarze Risse lagerte in der oberen Etage des Garagemaums Bücher, während die Druckerei Graph Druckula im ebenerdigen Bereich Materialien und eine Schneidemaschine stehen hatte. Bei der Schneidemaschine, die Mitte der 80er Jahre, jedenfalls vor dem Jahre 1987 angeschafft wurde, handelte es sich um ein mehrere Tonnen schweres Gerät, dass nur mit technischen Hilfsmitteln bewegt werden konnte Diese Schneidemaschine befand sich vom Eingang des Garageraumes gesehen in der hinteren linken Ecke und stand dabei auch auf den Eisenblechen, die den im hinteren Teil des Garagenraumes verlaufenden Schacht bedecken. Es war nicht möglich die Eisenplatte, auf der die Schneidemaschine stand, zu bewegen, ohne vorher die Schneidemaschine selbst bei Seite zu räumen, was den Einsatz technischer Hilfsmittel, wie z. B. eines Hubwagens und mehrere Hilfskräfte erforderte. In der vom Eingang des Garagemaumes ausgesehen hinteren rechten Ecke stand während der 80er Jahre bis Mitte der 90er Jahre ein großer Stahlschrank, in dem die Druckerei Materialien aufbewahrte. Von dem Schrank aus bis zum Garagentor zogen sich an der vom Eingang aus gesehenen rechten Seite des Garagenraumes ca. 50 cm tief in den Raum hineinragende Metallregale entlang, die an der rechten Wand festgedübelt waren. Diese Metallregale standen ebenfalls auf der Metallplatte, die den in dem Garagenraum verlaufenden Schacht abdeckten. Die Metallregale wurden zur Lagerung von Filmen und Folien benutzt. Um die Eisenplatte des Schachtes anheben zu können, hätte man nicht nur die Schneidemaschine bei Seite räumen, sondern auch die an der rechten Wand befindlichen Regale ausräumen, von der Wand abschrauben und verschieben müssen. All dies war ohne technische Hilfsmittel, den Einsatz mehrerer Personen und einigem Zeitaufwand nicht möglich.

Weiter wird der Zeuge bekunden, dass der Garagenraum in der Zeit, in der er von der Firma Graph Druckula und dem Buchladen Schwarze Risse genutzt wurde, nicht mit dem sogenannten Halbgeneralschlüssel des Mehringhof- Schließsystems geöffnet werden konnte. Vielmehr befand sich am Tor zum Garagenraum ein Vorhängeschloss, zu dem jeweils der Buchladen Schwarze Risse und die Druckerei Graph Druckula einen Schlüssel besaßen. Über diesen Schlüssel hatten die Mitarbeiter dieser beiden Projekte Zugang zu dem Garagenraum. Wenn die Hausmeister den Garagenraum betreten wollten, mussten sie entweder vom Buchladen Schwarze Risse oder von der Druckerei Graph Druckula den Schlüssel abfordern, weil sie kein eigenes Exemplar besaßen. Die Arbeitszeiten in der Druckerei waren auch in der Zeit zwischen 1987 und 1995 nicht regelmäßig, sondern von der; Auftragssituation abhängig. Es kam daher vor, dass Mitarbeiter der Druckerei den Garagenraum spät abends betraten, um Materialien zu holen oder die Schneidemaschine zu benutzen.

Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass der sogenannte Garagenraum im Mehringhof als Lagerort für das vermeintliche Sprengstoffdepot im Zeitraum zwischen 1987 und 1995 nicht in Betracht kommt. Dies scheidet bereits deshalb aus, weil die Abdeckung zu dem in dem Lagerraum befindlichen Schacht durch die Schneidemaschine und Lagerregale verdeckt war, und nur unter großen Mühen mit Einsatz mehrerer Personen freigeräumt werden konnte. Dies hätte eines nicht unbeträchtlichen Zeitaufwandes bedurft und wäre schon deshalb zu gefährlich gewesen, weil die vermeintlichen "Depotverwalter" nicht wissen konnten, ob und wann ein Mitarbeiter der Druckerei Graph Druckula, die mitunter spät abends noch arbeiteten, oder ein Mitarbeiter des Buchladens Schwarze Risse den Garagenraum betreten würde. Schließlich hatten die Hausmeister keinen eigenen Schlüssel zu dem Garagemaum, sondern mussten sich, wenn sie diesen betreten wollten, jedes Mal erst den Schlüssel bei der Druckerei oder dem Buchladen holen. In der Gesamtschau dieser Umstände kann es als ausgeschlossen betrachtet werden, dass der sogenannte Garagenraum als Lagerort für das vermeintliche Depot benutzt wurde.

v. Schliefen

Rechtsanwalt

 

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