Kammergericht
Berlin, den 06.09.02
In der Strafsache
./. Harald Glöde u.a.
- 2 StE 11/00 (4/2000)
wird beantragt,
1.
das Sprengbuch vom Sprengplatz Grunewald
2.
den Vorgang LKA PTU 24- 121/95 (Bd. 49, 560)
3.
den Vorgang 05983 - 75/95 vom LKA PTU 23
(Bd. 48, 490)
4.
die Akte der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht 1 AR 620/95
5.
die beim Staatsschutz des Berliner LKA geführte Ermittlungsakte-
Aktenzeichen unbekannt-
zu Daniel Slawinski
beizuziehen und Akteneinsicht zu gewähren
und
6.
den Zeugen Achtermeier, LKA, PTU
7.
den Zeugen Ziehe, LKA, PTU
8.
die Zeugin Merkel, LKA Berlin
9.
den Zeugen Reimer, LKA Berlin
10.
den Zeugen Dietrich LKA Berlin
zu laden und zu hören.
Begründung:
zu 1.-3. und 6.-7.
Nach Angaben des Zeugen Volk wird beim Sprengplatz Grunewald ein
Sprengbuch geführt, in das die dort vernichteten Sprengstoffe,
das Vernichtungsdatum und die Menge eingetragen werden.
Ausweislich der Akten (Bd. 48, Bl. 490) teilte der Zeuge Ziehe
vom LKA- PTU 23 mit Schreiben vom 1.3.96 an die Staatsanwaltschaft
mit, daß die Asservate zum Aktenzeichen
1 Bra Js 2043/95 am 29.Februar 1996 vernichtet worden seien. Dabei
soll es sich um 23,5 , Stangen mit der Aufschrift "Gelamon
40", also zwischen 4,6 und 4,8 kg und eine Sprengschnur von
4,15 m gehandelt haben.
Gemäß Schreiben der PTU 24 vom 4.3.1996 teilte der Zeuge
Achtermeier an einen nicht ersichtlichen Empfänger mit, daß
am 1.3.1996 4,3 kg Gelamon 40 durch Sprengen vernichtet worden seien.
In der Hauptverhandlung am 29.8.02 überreichte der Zeuge Volk
zwei vom Zeugen Wegener gefertigte Fotos, auf denen vermerkt war,
daß die dort abgebildeten 22 ganzen und 3 angebrochenen Stangen
mit der Kennzeichnung Gelamon 40, am 25.10.1995 auf dem Sprengplatz
Grunewald vernichtet worden sind.
Aus dem Sprengbuch, den beizuziehenden Vorgängen beim LKA
- PTU 23 und 24 und der Einvernahme der Zeugen Ziehe und Achtermeier
wird sich ergeben, daß es für den 29.2.1996, den 1.3.1996
und den 25.10.1995 Einträge im Sprengbuch und in diesen Akten
gibt, wonach das Asservat 75/95, und zwar jeweils eine Menge
von 4,3kg- 4,8 kg mit jeweils 4,15 m Sprengschnur an jedem
dieser Tage vernichtet worden ist.
Komplikationen, die eine wiederholte Vernichtung erforderlich gemacht
hätten oder eine peu à peu Vernichtung über einen
Zeitraum vom 25. Oktober 1995 bis zum 1.3.1996, sind bei keinem
der Vernichtungsvorgänge bekannt geworden.
Die Zeugen Ziehe und Achterberg werden bekunden, daß sie
jeweils die Entsorgung eines Asservats 75/95, was ausweislich ihrer
Unterlagen aus 4,3 bzw. 4,8 kg Gelamon 40 und Sprengschnur von 4,15
m bestand, ordnungsgemäß jeweils
der Zeuge Ziehe am 29. 2.1996 bzw. der Zeuge Achterberg am 1.3.1996
durchgeführt und vollendet haben.
Damit sind Stangen mit der Aufschrift Gelamon 40, mit einem Gesamtgewicht
von rund
13 Kg , unter der Asservatnummer 75/95 im Zeitraum Oktober 1995
bis März 1996 vernichtet worden.
Da eine chemische Untersuchung des Inhalts der Stangen bei keiner
Teilmenge vorgenommen wurde, kann ein Bezug dieses Materials zu
dem in Salzhemmendorf entwendeten Sprengstoffs und damit eine Zuordnung
zur RZ nicht sicher vorgenommen werden.
Ausweislich der bisher vorgelegten Akte wurde bei den Zeugen Slawinski
und Bernau jedoch nur eine Teilmenge von weniger als 4,8 kg sichergestellt.
zu 4.-5.
Die Sprengstoffsofortmeldung vom 7.4.1995 wurde u.a. an den Berliner
Staatsschutz gesandt.
Das LKA Berlin, Abt. Staatsschutz traf folgende Feststellungen:
1991 tauchte der mit Gelamon 40 bezeichnete Sprengstoff erstmals
in Berlin auf und zwar als Tatmittel der RZ.
Die Ermittlungen zur Siegessäule wurden mit Schreiben vom
17.1.1991 an das Berliner LKA übergeben. Lediglich für
die kriminaltechnischen Untersuchungen sollte das BKA herangezogen
werden. Die Ergebnisse erhielt sodann das LKA. (Bd. 75, Bl. 83)
Bei Erhalt der Sprengstoffsofortmeldung konnte deshalb sofort der
Zusammenhang zwischen Gelamon 40 mit der RZ hergestellt werden.
Diese Ermittlungen werden sich aus der beizuziehenden Akte, die
beim Staatsschutz geführt wird, ergeben.
Darüberhinaus wurde in der beim Staatsschutz geführten
Akte zu einem weiteren Fund von Stangen mit der Aufschrift Gelamon
40 mit einer Sprengschnur ermittelt.
Aus der bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht vorhandenen
Akte wird sich ergeben, daß es einen dritten Fund 1995 von
Stangen mit dem Namen Gelamon 40 gegeben hat. Da es aufgrund derselben
Bezeichnung einen Zusammenhang mit dem Verfahren ./. Slawinski gab,
wurde diese Akte von der Staatsanwaltschaft angefordert.
Die Beiziehung der zum dritten Fund geführten Ermittlungsakten
wird hiermit ausdrücklich beantragt.
Aus den beigezogenen Akten der beiden weiteren Sprengstofffunde
wird sich ergeben, daß man bereits 1995 einen Bezug zwischen
Gelamon 40 und der RZ herstellen konnte und damals bereits der Mittäter
von Slawinski, Andreas Weber, den Ermittlungsbehörden bekannt
wurde.
Deshalb verfügten die Zeugen Schulzke und Trede Anfang 1998
auch bereits über ein Foto von Weber, welches sie Slawinski
vorhielten, bevor dieser seinen Mittäter benannt hatte.
Zu 8.-10.
Die Zeugen Reimer, Dietrich und Merkel werden bekunden, daß
in der Nacht vom 6. zum 7.4.1995 nicht nur die Wohnung von Slawinski,
sondern eine weitere Wohnung durchsucht wurde, in der ebenfalls
Sprengstoff gefunden wurde.
Dies wurde lediglich auf dem Einsatzprotokoll (Bd. 49, Bl. 558)
vermerkt, jedoch nicht in der Ermittlungsakte ./. Slawinski.
Dort heißt es zum Sachverhalt: "Bei der Durchsuchung
zweier Wohnungen wurden 24 Stangen Gesteinssprengstoff und
Sprengschnur gefunden."
Im Zusammenhang mit der zweiten Durchsuchung wurde eine weitere
Akte angelegt,
deren Beiziehung ausdrücklich beantragt wird.
Doch auch aus dem Durchsuchungsbericht der Zeugin Merkel ergibt
sich, daß es in dieser Nacht offenbar einen weiteren Fund
von Sprengstoff und Zündschnur gab.
So heißt es im Durchsuchungsbericht (Bd. 48, Bl. 409):"
Nach der Durchsuchungsmaßnahme wurden die 22 beschlagnahmten
Sprengstoffstange und die Zündschnur, sowie die sichergestellten
Sprengstoffstangen und die Zündschnur dem LKA PTU 24 zur Aufbewahrung
gegeben."
Mit den "sichergestellten Stangen und der Sprengschnur"
können auch nicht die von dem Zeugen Bernau übergebenen
1,5 Stangen gemeint sein, da dieser nach Angaben der Zeugin Merkel
keine Sprengschnur überreicht hat.
Der zweite Fund dieser Nacht wurde ebenfalls unter der Asservatennummer
75/95 geführt, allerdings wurde dazu in einer weiteren Akte
ermittelt. Dieser Fund wurde der PTU 23 überreicht und sodann
am 29.2.1996 vernichtet.
Studzinsky, Rechtsanwältin Würdinger, Rechtsanwältin
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