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Lothar Ebke

Extradition 31.05.2001

Der Donnerstag begann mit dem Schlusswort von Lothars Verteidiger Wilson.
Wilson verdeutlichte, dass der Richter nur 2 Entscheidungsmöglichkeiten habe, das Material nach Deutschland zu senden oder zurückzugeben.

Er forderte die vollständige Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Zur Begründung führte er aus, dass zunächst mal der Richter von der Polizei über deren Einsatzpläne absichtlich irregeführt wurde, dass die Durchsuchung von Privaträumen ein hohes Mass an Genauigkeit verlange, und dies besonders, wenn es sich um ein Haus mit Gästebereich handele und zusätzlich noch ein deutscher Beamter anwesend sei. Alle diese Bedingungen seien missachtet worden.

Zum anderen sei die Durchführung der Durchsuchung schlampig gewesenen, der Durchsuchungsbefehl sei viel zu ungenau formuliert worden, und obwohl die Zeit der angeblichen Vorwürfe 1993 ende, sei einfach alles bis zum heutigen Tage beschlagnahmt worden.

Zudem sei auch die von den Deutschen gelieferte Hintergrundinformation nichts weiteres als Spekulation.
Trede, der der Durchsuchung mehr als 4 Stunden beiwohnte, habe seine Handlungsbefugnisse weit überschritten und sei dabei auch nicht überwacht worden. Er habe, wie auf dem Videoband zu hören sei, alles beschlagnehmen wollen, um es später auszuwerten. Die Überbreite der Durchsuchung zeige sich unter anderem darin, dass alles Material in Deutsch mitgenommen wurde, und dass über 4000 Dias beschlagnahmt wurden. Nach der Beschlagnahme sei auch von der Polizei keine Anstrengung unternommen worden, um das Material zu sichten, keinerlei Übersetzungen angeordnet worde, die sei erst in den letzten Tagen geschehen.

Die Beschlagnahme sei insgesamt illegal und die Gegenstände zurückzugeben.

Das allerletzte Wort hatte dann die Staatsanwaltschaft, die betonte, dass obwohl nicht alles ganz sauber abgelaufen sei, die Gegenstände nach Deutschland gesendet werden sollten und dass auch Trede seine Befugnisse nicht überschritten habe. Auch sei die Durchsuchung ordentlich gemacht worden, denn schliesslich habe McBride ja Brettschneider des Raumes verwiesen.

Der Richter zeigte hier Ermüdungserscheinungen, das Ganze endete und als Termin für die richterlichen Entscheidungen wurde der 19.07.2001 14:00 angesetzt.

Wie weiter?

Im Juli wird der Richter ueber 3 Anträge entscheiden:

  • Antrag der Verteidigung, den Haftbefehl fuer ungültig zu erklären
  • Antrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmtes Material zu senden
  • Antrag der Staataanwaltschaft Lothar auszuliefern.

Am 19.07. wird der Richter kurz seine Entscheidungen bekanngeben. Falls er der Auslieferung zustimmt, wird die derzeit geltende Kautionsregelung hinfällig und Lothar festgenommen.
Es ist zu erwarten, dass die Verteidigung sofort in die Berufung gehen wird und auch gleichzeitig eine neue Kautionsverhandlung beantragt, die dann auch gleich stattfinden kann.
Falls die Staatsanwaltschaft sich nicht querlegt, werden dann neue Kautionsbedingungen festgesetzt( können auch identisch sein mit den bisherigen).
Entscheidet der Richter sich für die Aufhebung des Haftbefehls, wird Lothar entlassen, aber die Staatsanwaltschaft hat 30 Tage, um Berufung einzulegen.

Zur Extradition kann der Richter spezifizieren, unter welchen Bedingungen und wegen welcher Vorwürfe Lothar ausgeliefert werden kann.

Das Verfahren wird gleichzeitig zur Justizministerin weitergeleitet, die letztendlich die Auslieferung verfügen muss. Dafuer hat sie 5 Monate Zeit, dieser Zeitrahmen wird im Normalfall auch ausgeschöpft. Entscheidet sie sich für die Auslieferung kann dagegen Widerspruch eingelegt werden und das Ganze geht zum Berufungsgericht, das über den Widerspruch (Ministerin) und die eingelegte Berufung (Gericht) gleichzeitig entscheidet.

Entscheidet auch das Berufungsgericht gegen Lothar, bleibt nur der Weg zum Verfassungsgericht.

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