Extradition 31.05.2001
Der Donnerstag begann mit dem Schlusswort von Lothars Verteidiger
Wilson.
Wilson verdeutlichte, dass der Richter nur 2
Entscheidungsmöglichkeiten habe, das Material nach Deutschland zu
senden oder zurückzugeben.
Er forderte die vollständige Rückgabe der beschlagnahmten
Gegenstände. Zur Begründung führte er aus, dass
zunächst mal der Richter von der Polizei über deren
Einsatzpläne absichtlich irregeführt wurde, dass die Durchsuchung
von Privaträumen ein hohes Mass an Genauigkeit verlange, und dies
besonders, wenn es sich um ein Haus mit Gästebereich handele und
zusätzlich noch ein deutscher Beamter anwesend sei. Alle diese
Bedingungen seien missachtet worden.
Zum anderen sei die Durchführung der Durchsuchung schlampig
gewesenen, der Durchsuchungsbefehl sei viel zu ungenau formuliert worden,
und obwohl die Zeit der angeblichen Vorwürfe 1993 ende, sei einfach
alles bis zum heutigen Tage beschlagnahmt worden.
Zudem sei auch die von den Deutschen gelieferte Hintergrundinformation
nichts weiteres als Spekulation.
Trede, der der Durchsuchung mehr als 4 Stunden beiwohnte, habe seine
Handlungsbefugnisse weit überschritten und sei dabei auch nicht
überwacht worden. Er habe, wie auf dem Videoband zu hören sei,
alles beschlagnehmen wollen, um es später auszuwerten. Die
Überbreite der Durchsuchung zeige sich unter anderem darin, dass alles
Material in Deutsch mitgenommen wurde, und dass über 4000 Dias
beschlagnahmt wurden. Nach der Beschlagnahme sei auch von der Polizei keine
Anstrengung unternommen worden, um das Material zu sichten, keinerlei
Übersetzungen angeordnet worde, die sei erst in den letzten Tagen
geschehen.
Die Beschlagnahme sei insgesamt illegal und die Gegenstände
zurückzugeben.
Das allerletzte Wort hatte dann die Staatsanwaltschaft, die betonte,
dass obwohl nicht alles ganz sauber abgelaufen sei, die Gegenstände
nach Deutschland gesendet werden sollten und dass auch Trede seine
Befugnisse nicht überschritten habe. Auch sei die Durchsuchung
ordentlich gemacht worden, denn schliesslich habe McBride ja Brettschneider
des Raumes verwiesen.
Der Richter zeigte hier Ermüdungserscheinungen, das Ganze endete
und als Termin für die richterlichen Entscheidungen wurde der
19.07.2001 14:00 angesetzt.
Wie weiter?
Im Juli wird der Richter ueber 3 Anträge entscheiden:
- Antrag der Verteidigung, den Haftbefehl fuer ungültig zu
erklären
- Antrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmtes Material zu
senden
- Antrag der Staataanwaltschaft Lothar auszuliefern.
Am 19.07. wird der Richter kurz seine Entscheidungen bekanngeben. Falls
er der Auslieferung zustimmt, wird die derzeit geltende Kautionsregelung
hinfällig und Lothar festgenommen.
Es ist zu erwarten, dass die Verteidigung sofort in die Berufung gehen wird
und auch gleichzeitig eine neue Kautionsverhandlung beantragt, die dann
auch gleich stattfinden kann.
Falls die Staatsanwaltschaft sich nicht querlegt, werden dann neue
Kautionsbedingungen festgesetzt( können auch identisch sein mit den
bisherigen).
Entscheidet der Richter sich für die Aufhebung des Haftbefehls, wird
Lothar entlassen, aber die Staatsanwaltschaft hat 30 Tage, um Berufung
einzulegen.
Zur Extradition kann der Richter spezifizieren, unter welchen
Bedingungen und wegen welcher Vorwürfe Lothar ausgeliefert werden
kann.
Das Verfahren wird gleichzeitig zur Justizministerin weitergeleitet, die
letztendlich die Auslieferung verfügen muss. Dafuer hat sie 5 Monate
Zeit, dieser Zeitrahmen wird im Normalfall auch ausgeschöpft.
Entscheidet sie sich für die Auslieferung kann dagegen Widerspruch
eingelegt werden und das Ganze geht zum Berufungsgericht, das über den
Widerspruch (Ministerin) und die eingelegte Berufung (Gericht) gleichzeitig
entscheidet.
Entscheidet auch das Berufungsgericht gegen Lothar, bleibt nur der Weg
zum Verfassungsgericht.
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