Vorübergehende Einstellung des Verfahrens wg.
Verletzung der Einwanderungsbestimmung gegen Lothar Ebke
Mit Wirkung vom 4. April 2001 ist das kanadische Verfahren wegen
Verletzung der Einwanderungsbestimmungen eingestellt worden. Dies geschah
auf Antrag der kanadischen Staatsanwaltschaft.
Praktisch heißt das, dass alle Beschuldigten unbeschränkt
reisen und kommunizieren dürfen. Alle mit dem Verfahren verbundenen
Auflagen sind aufgehoben.
Das bedeutet nicht die Einstellung des Verfahrens wegen Verletzung der
Einwanderungsbestimmungen, sondern es wird "derzeit nicht weiter
verfolgt". Innerhalb eines Jahres kann die Staatsanwaltschaft die
Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen, ansonsten wird es eingestellt.
Für die Wiederaufnahme müssen jedoch besondere Gründe
vorliegen, da in Kanada SjedeR as Recht auf ein zügiges Verfahren hat
und die Aussetzung am Tage der geplanten Zeugenvernehmung der
Belastungszeugen erfolgte.
Das hat keine Auswirkung auf das noch ausstehende Auslieferungsverfahren
gegen Lothar Ebke. Der nächste Verhandlungstag im
Auslieferungsverfahren ist voraussichtlich der 22. Mai 2001.
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