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Lothar Ebke

Vorübergehende Einstellung des Verfahrens wg. Verletzung der Einwanderungsbestimmung gegen Lothar Ebke

Mit Wirkung vom 4. April 2001 ist das kanadische Verfahren wegen Verletzung der Einwanderungsbestimmungen eingestellt worden. Dies geschah auf Antrag der kanadischen Staatsanwaltschaft.

Praktisch heißt das, dass alle Beschuldigten unbeschränkt reisen und kommunizieren dürfen. Alle mit dem Verfahren verbundenen Auflagen sind aufgehoben.

Das bedeutet nicht die Einstellung des Verfahrens wegen Verletzung der Einwanderungsbestimmungen, sondern es wird "derzeit nicht weiter verfolgt". Innerhalb eines Jahres kann die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen, ansonsten wird es eingestellt.
Für die Wiederaufnahme müssen jedoch besondere Gründe vorliegen, da in Kanada SjedeR as Recht auf ein zügiges Verfahren hat und die Aussetzung am Tage der geplanten Zeugenvernehmung der Belastungszeugen erfolgte.

Das hat keine Auswirkung auf das noch ausstehende Auslieferungsverfahren gegen Lothar Ebke. Der nächste Verhandlungstag im Auslieferungsverfahren ist voraussichtlich der 22. Mai 2001.

 

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http://www.freilassung.de/prozess/kanada/040401.htm