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"Berliner Bündnis für Freilassung"
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Presseerklärung zum 45. Verhandlungstag des Berliner RZ-Verfahrens

Zwei Jahre sind zwei Jahre zuviel!

Der 45. Verhandlungstag im sog. Berliner RZ- Verfahren markiert gleichzeitig den zweiten Jahrestag der Verhaftungen Harald Glöde, Axel Haug und Sabine Eckle. Am 19.12.1999 stürmte ein martialisches Polizeiaufgebot ihre Wohnungen in Berlin und Frankfurt/M. sowie das alternative Kulturzentrum MehringHof. Alleinige Grundlage der Haftbefehle der Bundesanwaltschaft (BAW) (u.a. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a) waren die Aussagen von Tarek Mousli, der nach seiner Verhaftung im November 1999 Kronzeuge der BAW wurde. Seine Aussagen führten des weiteren zur Verhaftung von Matthias Borgmann im April 2000 und zur Festsetzung von Lothar Ebke in Yellowknife/ Kanada im Mai 2000, der gegenwärtig auf das Berufungsverfahren seiner Auslieferung wartet. Rudolf Schindler, seit Oktober 1999 in Haft, wurde Mitte April 2001 in das Verfahren einbezogen.

Nach langen 16 Monaten Untersuchungshaft wurde den Angeklagten am 22. März 2001, bzw. Mitte April 2001 vor dem Berliner Kammergericht der Prozess eröffnet. Neben der Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen (RZ) werden ihnen die Sprengstoffanschläge auf die Zentralen Sozialhilfestelle für Asylbewerber (1987) und die Siegessäule (1991) vorgeworfen.

Nach 44 Verhandlungstagen lässt sich eine ernüchternde und erschreckende Bilanz hinsichtlich der Rechtstaatlichkeit des Verfahrens und des politischen Verfolgungswillens ziehen:

Der von der Bundesanwaltschaft aufgebaute Kronzeuge verwickelte sich mehrfach in Widersprüche zu früheren Aussagen und korrigierte auf Befragung der Verteidiger/innen mehrmals seine Wahrnehmung. Die vielen geladenen Zeug/innen zu den unterschiedlichen Tatkomplexen konnten in keinem Fall entscheidend zur Erhärtung der Anklage beitragen. Andererseits scheinen die Angeklagten entlastenden Aussagen, z.B. die von der ehemaligen Lebensgefährtin des Kronzeugen, vom Gericht nicht ernsthaft gewürdigt zu werden. Fast alle Anträge der Verteidiger/innen, die der rechtsstaatlichen Wahrheitsfindung oder einer Beschleunigung des Verfahrens dienten, wurden vom Gericht zurückgewiesen. Ebenso scheiterten die Bemühungen der Anwält/innen Haftverschonung für die unter schwerster Migräne leidenden Sabine Eckle oder Aufhebung der U-Haft für die Angeklagten zu erreichen.

Nicht nur dies, die gesamte Art der Verhandlungsführung unter der Vorsitzenden Richterin Hennig legen die Vermutung nahe, dass das Gericht nicht gewillt ist, unabhängig zu prozessieren. Das Gericht folgt weitgehend dem Willen der BAW.

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