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Internationale
Prozessbeobachtung

Zusammenfassung der Pressekonferenz am 20. Dezember 2001

Am 19. Dezember 1999 wurde das Politik- und Kulturzentrum Mehringhof von rund 1.000 Polizisten abgeriegelt und durchsucht. Zeitgleich wurden Sabine E. in Frankfurt am Main und Harald G. sowie Axel H. in Berlin festgenommen. Seit genau zwei Jahren sitzen alle drei in Untersuchungshaft. Aus diesem Anlass fand in der Mittagspause des heutigen Prozesstages eine Pressekonferenz der "Internationalen Prozessbeobachter" statt.

Marcel Bosonet von den Demokratischen Juristen der Schweiz sieht seine Bedenken gegenüber der Kronzeugenregelung durch den bisherigen Prozessverlauf bestätigt. Er erinnerte daran, dass aus gutem Grund in anderen Staaten mit einer vergleichbaren Regelung eine Verurteilung alleine auf Grund der Aussagen eines Kronzeugen nicht möglich sei. Da es sich bei der Kronzeugenregelung um einen "Deal" handele, müsse sich die Aufmerksamkeit des Gerichts eigentlich auf die Interessen der Beteiligten und auf die Hintergründe, wie die Aussage zustande kam, konzentrieren. Doch mangele es diesem Prozess an entsprechender Transparenz, die durch Aktenmanipulationen verhindert werde. Sein Eindruck wurde ihm gestern bei einem Haftbesuch von Matthais B. bestätigt. Es würden dem Gericht und der Verteidigung Akten vorenthalten und wie der heutige Prozesstag erneut gezeigt habe, beim BKA eine "Art doppelte Buchführung" praktiziert.

Nachdem über 1.800 Kassetten aus der Telefonüberwachung des Kronzeugen während des Verfahrens aufgetaucht sind, wurde der Prozess nicht unterbrochen. Damit wurde den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit zur Einarbeitung verweigert, kritisierte der Schweizer Jurist scharf.

Insgesamt stände das Verfahren auf sehr wackeligen Beinen: Die unverhältnismäßig lange Untersuchungshaft der Angeklagten sei völlig unverständlich.

Geert Ates, Mitarbeiter des europäischen Antirassismus-Netzwerkes United aus Amsterdam, konnte in dem Verfahren nur noch ein Theaterspiel erkennen, denn anscheinend sei die Entscheidung zu einer Verurteilung längst gefallen. Dabei sei das größte Problem der Kronzeuge. Er sei der einzige, der angeblich noch weiss, was paassiert ist, dafür bezahlt wird und ein neues Leben erhalten habe. Alle anderen hingegen erinnern sich nicht mehr, da die Ereignisse zu lange zurückliegen. Eine Untersuchungshaft sei unverhältnismäßig, so Ates, insbesondere bei dem zu erwartenden Strafmaß.

Für das Komitee für Grundrechte und Demokratie sprach Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr: Ein falscher Prozess, der auf den "morschen, inhaltsleeren Pfosten" § 129a StGB und der Kronzeugenregelung ruht, könne nur voller Falschheiten sein. Diese Einschätzung habe sich durch den bisherigen Prozessverlauf vollauf bestätigt. Das Verfahren drehe sich um sich selbst, wofür nicht alleine die Inkompetenz des Gerichts und der BAW verantwortlich wäre. Skandalös sei wie sich das Gericht von der BAW vorführen lassen würde. Skandalös sei auch die U-Haft für die Angeklagten, denn es lägen keine konkreten Haftgründe vor - weder bestehe Verdunklungs-, noch Fluchtgefahr. Er verwies in diesem Zusammenhang auf eine Petition, die das Komitee für Grundrecht und Demokratie in Zusammenarbeit mit der Initiative "bis gleich ..." initiiert hatte. Darin wird das Gericht zur sofortigen Haftentlassung aller Angeklagten aufgefordert.

Aus gesundheitlichen Gründen konnte die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke am Pressetermin nicht teilnehmen. Gestern besuchte sie allerdings noch Axel H. in der Haft. In einer Presseerklärung zeigte sie sich überzeugt, dass es "in diesem Prozess offenkundig nicht um den Nachweis einer individuellen Schuld eines der Angeklagten geht, sondern darum, ein Exempel nach § 129a StGB zu statuieren."

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