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Internationale
Prozessbeobachtung
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Zusammenfassung der Pressekonferenz am 20. Dezember
2001
Am 19. Dezember 1999 wurde das Politik- und Kulturzentrum Mehringhof
von rund 1.000 Polizisten abgeriegelt und durchsucht. Zeitgleich
wurden Sabine E. in Frankfurt am Main und Harald G. sowie Axel H.
in Berlin festgenommen. Seit genau zwei Jahren sitzen alle drei
in Untersuchungshaft. Aus diesem Anlass fand in der Mittagspause
des heutigen Prozesstages eine Pressekonferenz der "Internationalen
Prozessbeobachter" statt.
Marcel Bosonet von den Demokratischen Juristen der Schweiz sieht
seine Bedenken gegenüber der Kronzeugenregelung durch den bisherigen
Prozessverlauf bestätigt. Er erinnerte daran, dass aus gutem
Grund in anderen Staaten mit einer vergleichbaren Regelung eine
Verurteilung alleine auf Grund der Aussagen eines Kronzeugen nicht
möglich sei. Da es sich bei der Kronzeugenregelung um einen
"Deal" handele, müsse sich die Aufmerksamkeit des
Gerichts eigentlich auf die Interessen der Beteiligten und auf die
Hintergründe, wie die Aussage zustande kam, konzentrieren.
Doch mangele es diesem Prozess an entsprechender Transparenz, die
durch Aktenmanipulationen verhindert werde. Sein Eindruck wurde
ihm gestern bei einem Haftbesuch von Matthais B. bestätigt.
Es würden dem Gericht und der Verteidigung Akten vorenthalten
und wie der heutige Prozesstag erneut gezeigt habe, beim BKA eine
"Art doppelte Buchführung" praktiziert.
Nachdem über 1.800 Kassetten aus der Telefonüberwachung
des Kronzeugen während des Verfahrens aufgetaucht sind, wurde
der Prozess nicht unterbrochen. Damit wurde den Verfahrensbeteiligten
die Möglichkeit zur Einarbeitung verweigert, kritisierte der
Schweizer Jurist scharf.
Insgesamt stände das Verfahren auf sehr wackeligen Beinen:
Die unverhältnismäßig lange Untersuchungshaft der
Angeklagten sei völlig unverständlich.
Geert Ates, Mitarbeiter des europäischen Antirassismus-Netzwerkes
United aus Amsterdam, konnte in dem Verfahren nur noch ein Theaterspiel
erkennen, denn anscheinend sei die Entscheidung zu einer Verurteilung
längst gefallen. Dabei sei das größte Problem der
Kronzeuge. Er sei der einzige, der angeblich noch weiss, was paassiert
ist, dafür bezahlt wird und ein neues Leben erhalten habe.
Alle anderen hingegen erinnern sich nicht mehr, da die Ereignisse
zu lange zurückliegen. Eine Untersuchungshaft sei unverhältnismäßig,
so Ates, insbesondere bei dem zu erwartenden Strafmaß.
Für das Komitee für Grundrechte und Demokratie sprach
Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr: Ein falscher Prozess, der auf den "morschen,
inhaltsleeren Pfosten" § 129a StGB und der Kronzeugenregelung
ruht, könne nur voller Falschheiten sein. Diese Einschätzung
habe sich durch den bisherigen Prozessverlauf vollauf bestätigt.
Das Verfahren drehe sich um sich selbst, wofür nicht alleine
die Inkompetenz des Gerichts und der BAW verantwortlich wäre.
Skandalös sei wie sich das Gericht von der BAW vorführen
lassen würde. Skandalös sei auch die U-Haft für die
Angeklagten, denn es lägen keine konkreten Haftgründe
vor - weder bestehe Verdunklungs-, noch Fluchtgefahr. Er verwies
in diesem Zusammenhang auf eine Petition, die das Komitee für
Grundrecht und Demokratie in Zusammenarbeit mit der Initiative "bis
gleich ..." initiiert hatte. Darin wird das Gericht zur sofortigen
Haftentlassung aller Angeklagten aufgefordert.
Aus gesundheitlichen Gründen konnte die PDS-Bundestagsabgeordnete
Ulla Jelpke am Pressetermin nicht teilnehmen. Gestern besuchte sie
allerdings noch Axel H. in der Haft. In einer Presseerklärung
zeigte sie sich überzeugt, dass es "in diesem Prozess
offenkundig nicht um den Nachweis einer individuellen Schuld eines
der Angeklagten geht, sondern darum, ein Exempel nach § 129a
StGB zu statuieren."
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