Persönliche Erklärung
Der sich unerträglich dahinschleppende Verlauf dieses Verfahrens,
das meinem Rechtsempfinden zutiefst zuwiderläuft, und die Entwicklungen
vor der jüngsten erneuten Prozeßunterbrechnung, veranlassen mich
heute zu nachfolgenden Feststellungen.
Die in Aussichtstellung seitens des Senats bzw. der BAW, im Falle
einer Einlassung den Vollzug der U-Haft neu zu bewerten, hat den
Zeitpunkt, nicht jedoch den Inhalt meiner Ausführungen mitbestimmt.
Zur Sache: ich wurde erstmalig im Sommer 1984
auf die Möglichkeit angesprochen, in Strukturen der Berliner Revolutionären
Zellen (RZ) mitzuwirken.
Ich wurde erstmalig im Sommer 1984 auf die Möglichkeit angesprochen,
in Strukturen der Berliner Revolutionären Zellen (RZ) mitzuwirken.
Mein Interesse daran habe ich grundsätzlich bejaht, jedoch u.a.
auf folgenden Vorbehalt hingewiesen:
Die Priorität meiner damaligen politischen Arbeit lag in der Unterstützung
des Befreiungsaufbruchs in Mittelamerika, insbesondere in Nicaragua.
Diesen Schwerpunkt wünschte ich in jedem Fall beizubehalten.
So war ich zum Zeitpunkt der Ansprache in aufwendige Vorbereitungen
für eine vielköpfige Solidaritätsbrigade eingebunden,
die in Nicaragua den Bau einer Dorfschule und eines Manufakturgebäudes
für salvadorenische Flüchtlingsfrauen realisierte.
Meine Abreise zur Koordination dieses Projektes vor Ort im Oktober
84 stand bevor. Der Aufenthalt in Nicaragua währte bis August 85
(s. Visaeintragungen im beschlagnahmten Paß, Asserv.-Nr. 22.2.3.1.1.2,
SAO 113, S. 95 ff.).
Mit meinem Gegenüber war ich so verblieben, daß das Gespräch nach
meiner Rückkehr aus Nicaragua fortgesetzt werden sollte. Ziel sollte
sein, herauszufinden, ob bei übereinstimmenden Vorstellungen über
politische Zielsetzungen und deren Umsetzung gegebenenfalls ein
Mitwirken in Strukturen der RZ möglich sein könnte.
Verabredungsgemäß setzten wir diese Gespräche nach meiner Rückkehr
aus Nicaragua ab Herbst 85 fort, sie dauerten bis in das Jahr 86
hinein an.
Aufgrund gemeinsamer Einschätzung, daß meine Eingebundenheit in
das damals gesellschaftlich breite Solidaritätsspektrum für Mittelamerika
unter Sicherheitsaspekten nicht zu "brisant" sei, erschien
uns eine Mitarbeit bei den RZ machbar.
Unter dem Decknamen "Anton" diskutierte ich in der Folgezeit
im erweiterten Kreis über Grundlagen von Migration, die verzweifelte
Lage vieler Flüchtlinge und die daraus abgeleitete sogenannte "Flüchtlingskampagne"
mit.
Das praktische Feld, um das ich mich kümmerte, waren Vorbereitungen
für Ankunft und Aufenthalt zweier Illegaler in der Stadt. Dabei
ging es im Wesentlichen um Fragen der Unterbringung und Finanzierung.
Bei den beiden Illegalen handelte es sich um "Jon" und
"Judith", die ich im Lauf des Jahres 86 erstmalig persönlich
kennenlernte.
Nach meinem Urlaub auf Zypern vom 16.09. bis 09.10.1986 (s. Visa,
Asserv-Nr.: 22.2.3.1.1.1., SAO 113, 62 ff) wurde ich auf meiner
damaligen Arbeitsstelle, einer Weinhandlung in Berlin-Kreuzberg,
darüber unterrichtet, daß während meiner Abwesenheit eine polizeiliche
Durchsuchung stattgefunden hat. Gegen die Betreiber des Ladens,
Manfred Muder u.a., wurde ein Verfahren wegen Verbreitung der Zeitschrift
"radikal", spez. Nr. 132 geführt (nach § 129 a StGB u.a.,
Aktenzeichen: 2 O Js 11/86).
In dieser Weinhandlung arbeitete ich behördlich angemeldet seit
dem 01. August 1986.
Bei der Durchsuchung anwesende Mitarbeiter berichteten mir über
die Auffälligkeit, daß sich Polizeibeamte explizit nach mir, Axel
Haug, erkundigt hatten. Auffällig deshalb, da sich das Verfahren
ja nicht gegen mich richtete.
Um die Dimension zu erhellen, die diese und
18 weitere Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Zeitschrift "radikal"
für die linken Strukturen der Stadt darstellten, möchte
ich an dieser Stelle das Asserv.-Nr.: 16.3.5.5 [4], SOA 112, S.
0019 ff. einführen, jedenfalls auszugsweise. Es handelt sich
dabei um einen Redebeitrag, der im März 1987 auf einer öffentlichen
Veranstaltung im Gemeindesaal der Hl.-Kreuz-Kirche in der Nostizstraße
/ Kreuzberg gehalten worden ist. Er gibt einen Rückblick auf
das Geschehen seit September 86 und meine Verwicklung darin.
Ich weise darauf hin, daß es sich bei dem mehrfach erwähnten "Zeugen
Axel" um mich, Axel Haug, handelt und die in dem Redebeitrag
geschilderten Vorgänge so stattgefunden haben.
Auszüge aus dem Redebeitrag:
Nachdem die Bundesanwaltschaft zwei Monate ermittelt hatte, gibt
sie das Verfahren an die regionalen Staatsanwaltschaften ab, so
auch nach Westberlin.
Hier an das Kammergericht, an die Staatsanwälte Ludwig und Rüster.
Auf ihre Anordnung werden im September 86 19 Projekte durchsucht
....
... 49 Beschuldigte aus den 19 Projekten erhielten eine Vorladung
zur Staatsanwaltschaft. Bis Ende Dezember waren die Vernehmungen
abgeschlossen......
... im Januar 87 griff die Klassenjustiz in Westberlin, weil sie
mit ihren Ermittlungen gegen die Projekte nicht vorankam, zu einem
weiteren Hebel, dem Zeugen .....
...im Januar 87 wurden von der Staatsanwaltschaft am Kammergericht
geladene Zeugen befragt, die Zeugen verweigerten die Aussage
nach § 55 ....
... bei zwei Zeugen, Axel und Gerd, die als erste Zeugen geladen
wurden, verhängte das Kammergericht nach Verweigerung der Aussage
ein Ordnungsgeld von zwei Scheinen, und sie bekamen eine Ladung
zum Ermittlungsrichter Klempt. Bei erneuter Aussageverweigerung
vor dem Ermittlungsrichter stand die Drohung von Beugehaft, maximal
1/2 Jahr ......
...am 4. Februar wurden erneut 3 Projekte durchsucht....
... Zeugen und Projekte werden observiert , teilweise tagelang
und mit großem Aufwand......
... Ende Februar gab es erneut eine Durchsuchung....
... aktuelle Situation im März ist .....
in zwei Tagen müssen die ersten Zeugen vor den Ermittlungsrichter,
Axel und Gerd vom Weinladen, der ihnen angedroht hat, wenn sie die
Aussage verweigern, gibt es Beugehaft...."
Ich selbst hatte Observationsfahrzeuge vor meiner damaligen Wohnung
in der Katzbachstraße und vor dem Weinladen in der Gneisenaustraße
festgestellt. Mir in diesem Sinne "verdächtig" erscheinende
Fahrzeugkennzeichen und -typen hatte ich mir notiert, und diese
Daten an die sogenannte "Funkgruppe" weitergeleitet, in
der auch der Zeuge Mousli seinerzeit wirkte. Diese bestätigte mir,
daß eine Reihe der Fahrzeuge bereits als behördliche Observationsfahrzeuge
bekannt waren.
Da ich nunmehr sicher war, den Strafverfolgungsbehörden zumindest
als Zeuge in einem Verfahren nach § 129a StGB aufgefallen zu sein
und ständig unter polizeilicher Beobachtung zu stehen, brach ich
im Herbst 1986 entsprechend unseres Sicherheitskonzeptes jeden Kontakt
zur RZ ab.
Die wenn auch diffusen Unterstellungen des Zeugen Mousli, ich hätte
vor dem oben geschilderten Hintergrund zeitgleich einen Beitrag
zu den Anschlägen auf Harald Hollenberg und die Zentrale Sozialhilfestelle
für Asylbewerber (ZSA) geleistet, sind absurd. Ich hatte mit diesen
Anschlägen nichts zu tun. Dies hätte den auch vom Zeugen geschilderten
Sicherheitskriterien der RZ fundamental entgegengestanden.
Erst nachdem mir sicher erschien, nicht mehr überwacht zu werden
und nach Ablauf einer gewissen "Karenzzeit" wurden ab
Frühsommer 87 wieder "vorsichtige" Kontakte zwischen mir
und den RZ aufgebaut. Vorsichtig bedeutet, daß ich an keinerlei
konspirativen Gruppentreffen teilnahm, sondern lediglich Einzelpersonen
in meinem "normalen" Tagesablauf Kontakt zu mir aufgenommen
haben. Beispielsweise bei einem vorgeblichen Weinberatungsgespräch
an meiner Arbeitsstelle.
Anläßlich solcher kurzen Zusammenkünfte wurde meine Beteiligung
an Vorbereitung oder Absicherung des Anschlags auf Günther Korbmacher
niemals auch nur erwogen. Auch an diesem Anschlag war ich nicht
beteiligt.
Bei solchen und ähnlichen Gelegenheiten wurden lediglich Informationen,
Diskussionspapiere etc. ausgetauscht. Weiter wurde ich in Probleme
einbezogen, die sich mit dem Aufenthalt der beiden Illegalen "Jon"
und "Judith" stellten. Bei deren Bewältigung, also finanzielle
Unterstützung, Wohnungsbeschaffung, ärztliche Versorgung etc. war
ich gemäß meinen Möglichkeiten behilflich. Da auch der Zeuge Mousli
mit solchen Aufgaben betraut war, ergab es sich, daß wir uns einmal
ungewollt als "Daniel" bzw. "Anton" kennenlernten.
Von da an wußten wir somit von unserer Unterstützungstätigkeit für
"Jon" und "Judith" und kannten unsere dabei
verwendeten Decknamen.
Bereits das ganze Jahr 87 über war ich erneut mit der Vorbereitung
eines Projektes in Nicaragua beschäftigt (s. Asserv. 16.3.5.5 (3)
6. SAO 112, S. 5). Ende Dezember reiste ich zur Realisierung dieses
Vorhabens ab und verblieb bis April 88 in Nicaragua (s. Visaeintragung
Paß, Asserv. 22.2.3.1.1.1., SAO 113, S. 62 ff).
Aufgrund persönlicher und politischer Erwägungen hatte ich mich
während meiner Abwesenheit aus Berlin dazu entschlossen, nicht weiter
bei den RZ mitzuwirken. Vielmehr habe ich mich dem von Rudolf Schindler
in seiner Erklärung vom
18. Januar 2002 erwähnten "Arbeitskreis" angeschlossen.
Zumindest teilweise müßten sich dabei zugrunde gelegte Texte noch
in meiner Wohnung befinden, da sie in keiner Asservatenliste aufgeführt
sind.
Meine Ansprechpersonen setzte ich im Frühjahr 88 von meiner Entscheidung
in Kenntnis. Bei zufälligen Begegnungen in der Folgezeit waren lediglich
Situation und Ergehen von Sabine Eckle und Rudolf Schindler Thema.
Durch die Diskussionen im beschriebenen Arbeitskreis und sich mit
der Zeit häufende gemeinsame Unternehmungen entwickelte sich zwischen
Sabine Eckle, Rudolf Schindler und mir ein freundschaftliches Verhältnis.
Wie aus in den Akten niedergelegten behördlichen Beobachtungen ersichtlich
(SAO 109, S. 99), dauerte diese freundschaftliche Beziehung über
den Zeitpunkt ihrer Legalisierung hinaus an, bis weit in die 90er
Jahre. Obwohl mir bewußt war, daß die beiden aufgrund ihrer Geschichte
unter Beobachtung stehen würden, hatten unsere gegenseitigen Besuche,
Telefonate etc. keinerlei konspirativen Charakter mehr. Es gab nichts
zu verbergen. Nur so erklären sich die völlig unverschlüsselten
Telefon- und Adresseintragungen in unseren Notizbüchern.
Zum angeblichen Sprengstoff-Depot im Mehringhof
Ich habe niemals von einem Sprengstoff-Depot im Mehringhof (MH)
gewußt und schließe die Existenz eines solchen für die Zeit meiner
Beschäftigung als Hausmeister kategorisch aus.
Wäre ich zu irgendeiner Zeit mit einem solchen Ansinnen konfrontiert
worden, hätte ich mich entschieden dagegen verwahrt, schon um im
Fall einer Entdeckung das Projekt MH nicht zu gefährden. Der MH
ist vermutlich einer der bestüberwachten linken Treffpunkte der
Stadt. Die Behauptungen des Zeugen Mousli erscheinen als Versuch,
Klischeevorstellungen zu bedienen, die seit Anbeginn seiner Existenz
von interessierten Kreisen über den MH verbreitet werden.
Im Einzelnen:
Die Behauptung des Zeugen, ich hätte seit 1986 im MH als Hausmeister
gearbeitet, ist falsch (so letztmalig bei seiner Vernehmung vom
17. Januar 2002). Meine Arbeitsaufnahme begann am 01. August 1989.
Seit dem Ende meiner Tätigkeit in der MH-Kneipe "Spectrum"
(Mai 1984) verfügte ich über keinen Schlüssel des Gebäudes. Soweit
noch vorhanden, müßte dies aus Schlüssellisten der Verwaltung hervorgehen.
2. Nach meiner Arbeitsaufnahme bis ca. 1995 war die Hausmeisterstelle
mit drei Personen in Teilzeitanstellung besetzt, später mit zwei.
In der Zeit von August 1989 bis ca. 1995 wechselten zwei Personen
auf dieser Stelle. Wegen der Teilzeitanwesenheit (flexible 4-Tagewoche)
und urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheiten hätte somit
dieser ganze Personenkreis in die Existenz eines angeblichen Depots
eingeweiht sein müssen. Es gibt und gab im MH keine hausmeisterlichen
"Privaträume", zu denen ausschließlich ich Zugang gehabt
hätte.
Neben den oben erwähnten Personen verfügten noch die beiden Büroangestellten
sowie zwei Leute aus den Projekten über einen sogenannten "Generalschlüssel",
mit dem sämtliche Räumlichkeiten im MH jederzeit zugänglich sind.
3. Der Erkenntnis der BKA-Beamten, daß der vom Zeugen Mousli zunächst
sicher benannte und beschriebene Aufzugschacht aufgrund objektiver
Gegebenheiten als Depot-Öffentlichkeit nicht in Frage kommt, ist eigentlich
nichts hinzuzufügen. Es sei ergänzt, daß diese Aufzugsanlage monatlich
durch die Firma Schoppe & Keil an wechselnden Tagen unangekündigt
überprüft wird. Darüber wird jeweils ein schriftlichen Protokoll
erstellt. Daraus geht hervor, daß insbesondere auch besagter Schacht
in Augenschein genommen wurde, da im Protokoll oftmals auf die darin
existierende Grundwasserproblematik hingewiesen wird.
4. Zur Öffentlichkeit, die sich der Zeuge Mousli in Korrektur seines
angeblich sicheren Wissens über das Depot anläßlich der zweiten
Durchsuchung am 30.05.2000 ausgeguckt hat:
Hierbei handelt es sich um den sogenannten "Elektro-Raum"
des MHs. Der Zeuge hat damit den im technischen Sinne "brisantesten"
Raum des ganzen MHs gewählt.
Dazu einige technische Erläuterungen:
An der Wand, unmittelbar über dem vom Zeugen bezeichneten Schacht,
befinden sich Elektroinstallationen, in denen das starkstromführende
Haupt-Zuleitungskabel für den gesamten MH auf die verschiedenen
Gebäudekomplexe verteilt wird.
Beim damaligen technischen Stand der Anlage bedurfte es spezieller
Schutzkleidung, um beispielsweise darin befindliche hochamperige
Sicherungen zu tauschen. Anderenfalls bestand die Gefahr, daß sich
ein mehrere 1000 Grad heißer sogenannter "Lichtbogen"
bildet.
KEIN HAUSMEISTER/-IN LAGERT IN DER UMGEBUNG SOLCH EINER ANLAGE
EXPLOSIVSTOFFE!!
5. Die vom Zeugen Mousli bei seiner Befragung am 03. Januar 2002
behauptete Zugangssicherung zum angeblichen Depot, nämlich die schwere
Metallplatte und die ausschließliche Schlüsselverfügung der Hausmeister
zu diesem Raum, ist unzutreffend.
a) Im hinteren Teil dieses Raumes endet eine Notwendeltreppe, die
von allen Stockwerken des vorderen Gebäudeflügels aus über Notausgänge
jederzeit zugänglich ist.
b) In das Türschloß zu diesem Raum paßt ein sogenannter "Halb-General-Schlüssel".
Dieser schließt Aufgänge, Durchgänge etc. im Mehringhof und ist
von daher im Besitz aller Projekte.
In der Zeit seiner Mitarbeit im
MH-Karate-Verein wird auch der Zeuge über einen solchen Schlüssel
verfügt haben. Vermutlich kennt er somit diesen Raum, vielleicht
auch "sein Versteck".
Gründe für die allgemeine Zugänglichkeit
des Elektroraumes:
In dem Raum befindet sich ein Wasserhahn,
von dem aus im Sommer die Grünflächen der hinteren Höfe
gewässert werden. Dies wird von den ca. 25 MH-Projekten im
Wechsel durchgeführt.
In diesem Raum ist ein elektrisch
betriebener Hubwagen geparkt, der einem im Hause ansässigen
ca. 10-köpfigen Großhandelskollektiv zum Entladen eintreffender
Ware dient.
Meiner Erinnerung nach wird schon
seit einem Zeitraum vor 1995 in diesem Raum von den MH-Projekten
der Plastikanteil der Mülltrennung bis zur Abholung deponiert.
Einige unbelehrbare "Mehringhöfler"
stellen in diesem Raum ihre Fahrräder ab.
Alle diese Angaben können von meinen
Arbeitskollegen bezeugt werden.
Zum Waffendelikt:
1. Die Pistole RG3s Flobert Knall
(Asserv. Nr. 16.3.5.8) ist bei der Durchsuchung meiner Wohnung am
23. 11. 99 zusammen mit einer baugleichen eines anderen Herstellers
in meinem Fernsehregal aufgefunden worden.
Oben bezeichnete Pistole wurde
beschlagnahmt, da sie kein "PTB-Zeichen" trägt und
somit waffenbesitzkartenpflichtig ist. Da ich mich nie näher
mit Waffen bzw. Waffengesetzen beschäftigt habe, waren mir
Existenz und Notwendigkeit eines solchen Zeichens bis zum damaligen
Zeitpunkt nicht bekannt. In meinen Augen handelt es sich bei beiden
Modellen um Schreckschußwaffen, für deren Besitz ich
keine besonderen Voraussetzungen als notwendig erachtete.
Die Waffen habe ich nicht käuflich
erworben, sondern sie sind mit etwa Anfang der 80er Jahre von nicht
mehr erinnerlichen Bekannten unentgeltlich überlassen worden.
Dabei befand sich auch eine Blechdose
mit ca.30 Platzpatronen. Bei diversen Sylvesterfeiern habe ich diese
als preiswerten "Böller-Ersatz" verfeuert. Nachdem diese
Munition aufgebraucht war, habe ich keine weitere mehr nachgekauft
und die Pistolen seither nicht mehr benutzt.
2. Die in meiner Wohnung zum gleichen
Datum beschlagnahmten 16 Patronen (Asserv.Nr. 16. 2. 2. 1) habe
ich bei Renovierungsarbeiten im Dachgeschoß der Weisestr.
53 in der Bodenschüttung aufgefunden. Der stark angerostete
Zustand ließ mich darauf schließen, daß sie nicht
mehr funktionsfähig sind.
Aufgereiht in der ebenfalls stark
angegriffenen Original-Verpackungsschachtel hatte ich die patronen
als "historisches Fundstück" und "Kuriosum"
der Renovierungsarbeiten auf einer kleinen Ablage neben meiner Küchenanrichte
"ausgestellt".
Zum Anschlag auf die Siegessäule:
Bis zum Einblick in die Sachakten
dieses Verfahrens bestand mein Wissen über diesen Anschlagsversuch
aus dem, was ich seinerzeit darüber in Zeitungen gelesen und anderen
öffentlichen Medien entnommen habe.
Die Aussagen des Zeugen Mouslis,
auch die variantenreiche Zuordnung meines Namens zum Kreis der angeblichen
Täter, jedenfalls der vom Hörensagen nach, sind haltlos. Wie im
folgenden geschildert, war ich zur Tatzeit in meiner Mobilität stark
eingeschränkt.
Im Vorfeld dieses Anschlages, ca.
Anfang Oktober bis Mitte November 1990, war ich mit einem Camping-Fahrzeug
auf einer Urlaubsreise in Süd-Spanien unterwegs. Auf dem Rückweg
zog ich mir eine schmerzhafte Verletzung im linken Knie zu, die
meine Gehfähigkeit stark einschränkte. Schon geringfügiges "Verdrehen"
des Kniegelenkes löste einen stechenden Schmerz aus, das Knie schwoll
insgesamt stark an. Zurück in Berlin begab ich mich in ärztliche
Behandlung in die orthopädischen Gemeinschaftspraxis ZACK; HAHN
u.a. , Hermannstr. 257/258, 12049 Berlin. Die Schwellung wurde mehrfach
punktiert, ich bekam Medikamente und zur Auflage, das bandagierte
Knie weitestgehend ruhig zu stellen.
Wie aus meinen aktenkundigen Arbeitsunterlagen
ersichtlich, war ich ab dem 20.November 1990 arbeitsunfähig
krank geschrieben (SAO 109, S. 172 'TKK')
Die oben beschriebene "konservative"
Behandlungsmethode erbrachte keine Besserung, so daß ich im
Februar 1991 im DRK-Krankenhaus Wedding endoskopisch operiert wurde.
Dabei wurde ein halbringförmiger Teil des Miniskus entfernt,
der sich abgelöst hatte.
Erst diese Behandlung führte
zu einer Besserung. Aus Gründen der Rekonvaleszenz war ich
noch bis zum 17. März 1991 krank geschrieben.
Die Motivlage des Zeugen Mousli,
mich, wenn auch alternierend, dem angeblichen Täterkreis zuzuordnen,
ist so platt wie offensichtlich. Um des eigenen Vorteils Willen
hatte er justiziable "KNÜLLER" (Zitat StA b. BAW Monka),
auch meine Person betreffend, zu liefern. Beim eventuellen Auftauchen
eines Gegenbeweises kann er sich jederzeit auf sein "Wissen"
vom Hörensagen berufen, um sich dem Vorwurf einer bewußten Falschaussage
zu entziehen. Dann ist er eben Opfer einer "hinterlistigen"
Verschleierungstaktik.
Die falschen Anschuldigungen des
Kronzeugen Mousli, einen solange zurückliegenden Zeitraum betreffend,
sind nur schwer juristisch nachweisbar zu widerlegen.
ABER ES BLEIBEN DOCH VERDAMMTE
LÜGEN!!!
Berlin- Moabit, den 26. 02. 2002
Axel Haug
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