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Erklärungen BGH/GBA

Anklage gegen weitere Mitglieder der "Revolutionären Zellen (RZ)"

Der Generalbundesanwalt hat mit Anklageschrift vom 30. Oktober 2000 beim 2. Strafsenat des Kammergerichts Berlin gegen die deutschen Staatsangehörigen

Sabine Barbara E., Harald G., Matthias B. und Axel H.

Anklage wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Zellen (RZ)", des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und anderer Straftaten erhoben.

In der inzwischen zugestellten Anklageschrift ist im wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die Angeschuldigten gehörten der "Berliner Zelle" der terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Zellen (RZ)" an, die 54 Jahre alte Sabine E. von 1985 bis 1990, der 52 Jahre alte Harald G. von 1989 bis 1995, die 52 Jahre alten Matthias B. und Axel H. von 1985 bis 1995. Ziel der "RZ" und damit auch der "Berliner Zelle" war die gewaltsame Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland durch die Begehung schwerer Straftaten wie Schusswaffen-, Brand- und Sprengstoffanschläge. Ab etwa 1985 richteten sich die Aktionen der "RZ" vorrangig gegen die Ausländer- und Asylpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. In Berlin gab es seit Ende 1985 zwei Gruppen, die gemeinsam die "Berliner Zelle" der "RZ" bildeten. Die Angeschuldigten Sabine E. und Harald G. gehörten der ersten Gruppe an. Die Angeschuldigten Matthias B. und Axel H. waren Mitglieder der zweiten Berliner Gruppe. Anschläge verübten die Mitglieder beider Gruppen gemeinsam und arbeitsteilig. Seit ihrer Gründung bekannte sich die "RZ" in Selbstbezichtigungsschreiben zu mindestens 186 Anschlägen. Mindestens 40 dieser Anschläge erfolgten in Berlin und Umgebung und lassen sich der "Berliner Zelle" zurechnen. Der bislang letzte Sprengstoffanschlag der "Berliner Zelle" erfolgte in der Nacht zum 3. Oktober 1993 auf Einrichtungen und Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes in Frankfurt/Oder und Görlitz. Die Gesamtvereinigung "RZ" verübte ihren bislang letzten Sprengstoffanschlag in der Nacht zum 24. Juli 1995 auf eine Werkshalle einer Werft bei Bremen.

Die Angeschuldigten stehen in dem Verdacht, an folgenden Anschlägen der Berliner Zelle der "RZ" beteiligt gewesen zu sein:

1. Am 28. Oktober 1986 kurz vor 8.00 Uhr wurde der damalige Leiter der Berliner Ausländerbehörde Harald Hollenberg beim Verlassen seines Hauses in Berlin-Zehlendorf durch zwei gezielte Pistolenschüsse in die Beine verletzt. Der Angeschuldigte Harald G. war an diesem Anschlag nicht beteiligt. 2. Am 1. September 1987 kurz nach 9.00 Uhr wurde der damalige Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Günter Korbmacher vor dessen Wohnhaus in Berlin-Lichterfelde durch gezielte Pistolenschüsse am Unterschenkel verletzt. 3. Am 6. Februar 1987 wurde an der Aussenmauer des Gebäudes II der Zentralen Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) in der Torfstraße 34-36 in Berlin-Wedding ein selbst hergestellter Sprengsatz zur Explosion gebracht, der die zentrale Gasversorgung des Gebäudes treffen sollte. Die Explosion riss lediglich ein Loch. Personenschaden entstand nicht. 4. Am 15. Januar 1991 wurde ein Sprengstoffanschlag auf die Siegessäule in Berlin-Tiergarten verübt. Das eigentliche Ziel, die auf der Siegessäule befindliche Figur "Victoria" abzusprengen, konnte nicht erreicht werden. Als Folge der Explosion entstanden im unteren Bereich der Figur Risse an den Bleieingüssen. Die Angeschuldigte Sabine E. war an diesem Anschlag nicht beteiligt. Sie hatte sich im Laufe des Jahres 1990 von der "RZ" gelöst.

Der Angeschuldigte Axel H. bewahrte zusammen mit einem anderen "RZ-Mitglied" für die Berliner Zelle der "RZ" von Mitte 1987 bis März 1995 im MehringHof in Berlin etwa 20 kg des gewerblichen Sprengstoffes Gelamon 40 sowie Sprengschnur auf, die unbekannte Mitglieder der "RZ" am 4. Juni 1987 aus dem Zweigwerk einer in Salzhemmendorf ansässigen Firma entwendet hatten. Axel H. war zum damaligen Zeitpunkt Hausmeister vom MehringHof. Der gelagerte Sprengstoff und die Sprengschnur sollten bei Sprengstoffanschlägen der "Revolutionären Zellen (RZ)" zum Einsatz kommen. Dies war dem Angeschuldigten bekannt. Kurz vor Mitte März 1995 übergab er den Sprengstoff dem Angeschuldigten Harald G. der seinerseits ein paar Tage später mindestens 48 Stangen des gewerblichen Sprengstoffes Gelamon 40 sowie 4,15 m Sprengschnur an das "RZ"-Mitglied Tarek M. zur Aufbewahrung aushändigte.

Die Angeschuldigten Sabine E., Harald G. und Axel H. befinden sich seit dem 20. Dezember 1999 und der Angeschuldigte Matthias B. seit dem 19. April 2000 in Untersuchungshaft. Die Schusswaffenanschläge auf Harald Hollenberg und Dr. Günter Korbmacher sind unter dem Gesichtspunkt eines Körperverletzungsdelikts verjährt, haben aber als mitgliedschaftliche Beteiligung der Angeschuldigten in der "RZ" rechtliche Bedeutung. Wegen einer früheren Verurteilung des Angeschuldigten Harald G. am 27. Februar 1989 wegen Betruges, die im Zusammenhang mit seiner Betätigung für die "RZ" stand, ist die Strafklage hinsichtlich der vor dieser Verurteilung liegenden mitgliedschaftlichen Betätigungsakte des Angeschuldigten verbraucht. Dies gilt auch für seine Beteiligung an dem Anschlag auf Dr. Günter Korbmacher.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) Pressestelle, Osta´in b. BGH, Frauke-Katrin Scheuten Telefon: (0721) 8191 410 Fax: (0721) 8191 492

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