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Erklärungen BGH/GBA

GBA: Anklage gegen ein weiteres Mitglied der "Revolutionären Zellen (RZ)"

Der Generalbundesanwalt hat mit Anklageschrift vom 28. Januar 2001 beim 2. Strafsenat des Kammergerichts Berlin gegen

den deutschen Staatsangehörigen Rudolf Sch.

Anklage wegen Rädelsführerschaft in der terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Zellen (RZ)" und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion erhoben.

In der inzwischen zugestellten Anklageschrift ist im wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der 58 Jahre alte Angeschuldigte gehörte der "Berliner Zelle" der terroristischen Vereinigung "Revolutionäre Zellen (RZ)" von 1985 bis 1990 an. Ziel der "RZ" und damit auch der "Berliner Zelle" war die gewaltsame Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland durch die Begehung schwerer Straftaten wie Schusswaffen-, Brand- und Sprengstoffanschläge. Ab etwa 1985 richteten sich die Aktionen der "RZ" vorrangig gegen die Ausländer- und Asylpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. In Berlin gab es seit Ende 1985 zwei Gruppen, die gemeinsam die "Berliner Zelle" der "RZ" bildeten. Die führenden Mitglieder der ersten Gruppe waren der Angeschuldigte und die anderweitig verfolgte Sabine E.. Als Gründungsmitglieder gehörten sie zur "Führungsebene" innerhalb der "Gesamt-RZ" und übten auch in der "Berliner Zelle" einen bestimmenden Einfluss aus. Anschläge verübten regelmäßig die Mitglieder beider Gruppen gemeinsam und arbeitsteilig. Seit ihrer Gründung bekannte sich die "RZ" in Selbstbezichtigungsschreiben zu mindestens 186 Anschlägen. Mindestens 40 dieser Anschläge erfolgten in Berlin und Umgebung und lassen sich der "Berliner Zelle" zurechnen. Der bislang letzte Sprengstoffanschlag der "Berliner Zelle" erfolgte in der Nacht zum 3. Oktober 1993 auf Einrichtungen und Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes in Frankfurt/Oder und Görlitz. Die autonome Frauengruppe der "RZ", die "Rote Zora" verübte den bislang letzten Sprengstoffanschlag aus dem "RZ"-Zusammenhang in der Nacht zum 24. Juli 1995 auf eine Werkshalle einer Werft bei Bremen.

Der Angeschuldigte steht in dem Verdacht, an folgenden Anschlägen der "Berliner Zelle" der "RZ" beteiligt gewesen zu sein:

1. Am 28. Oktober 1986 kurz vor 8.00 Uhr wurde der damalige Leiter der Berliner Ausländerbehörde Harald Hollenberg beim Verlassen seines Hauses in Berlin-Zehlendorf durch zwei gezielte Pistolenschüsse in die Beine verletzt.

2. Am 1. September 1987 kurz nach 9.00 Uhr wurde der damalige Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Günter Korbmacher vor dessen Wohnhaus in Berlin-Lichterfelde durch gezielte Pistolenschüsse am Unterschenkel verletzt.

3. Am 6. Februar 1987 wurde an der Aussenmauer des Gebäudes II der Zentralen Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) in der Torfstraße 34-36 in Berlin-Wedding ein selbst hergestellter Sprengsatz zur Explosion gebracht, der die zentrale Gasversorgung des Gebäudes treffen sollte. Die Explosion riss lediglich ein Loch. Personenschaden entstand nicht.

Die Schusswaffenanschläge sind unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Körperverletzungsdelikts verjährt, haben aber als mitgliedschaftliche Beteiligung des Angeschuldigten in der "RZ" Bedeutung.

Der Angeschuldigte war jeweils unmittelbar am Tatort eingesetzt. Die Schüsse auf die Geschädigten Hollenberg und Dr. Korbmacher wurden von ihm abgefeuert. Die Sprengvorrichtung an der Aussenmauer des Gebäudes II der Zentralen Sozialhilfestelle für Asylbewerber hatte er zusammen mit dem anderweitig verfolgten Lothar E. installiert und zur Explosion gebracht.

Im Jahr 1990 löste sich die Gruppe um den Angeschuldigten und Sabine E. auf. Beide hatten beschlossen, in die "Legalität" zurückzukehren. Im Sommer 1990 verließen sie Berlin.

Am 15. Februar 2001 hat das Landgericht Frankfurt am Main den Angeschuldigten vom Vorwurf der Beihilfe an dem "OPEC-Überfall" am 21. Dezember 1975 in Wien freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dieses beim Landgericht Frankfurt am Main gegen den Angeschuldigten anhängige Strafverfahren steht der Strafverfolgung in dieser Sache nicht entgegen, da die Tatvorwürfe nicht identisch sind.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Pressestelle, OStA'in b. BGH, Frauke-Katrin Scheuten
Telefon: (0721) 8191 410
Fax: (0721) 8191 492

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