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Presse

Datum:
17.12.2001

Zeitung:
Tagesspiegel

Titel:
Nach 20 Jahren: Theologe wegen Graffiti im Gefängnis

Nach 20 Jahren: Theologe wegen Graffiti im Gefängnis

Weil sich Überzeugungstäter Hanns Heim weigert, seine Schuld einzugestehen, sitzt er seit Mitte November in Erzwingungshaft

Sein Freund und Arbeitskollege Armin Meyer nennt ihn einen "konsequenten und hartnäckigen Menschen". Der Direktor des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg, Manfred Wolf, nennt ihn einen "Überzeugungstäter". Aber was soll man von einem 62-jährigen ehemaligen Jesuitenpriester auch anderes erwarten, als dass er nach seinen Überzeugungen handelt?

Hanns Heim sitzt seit dem 14. November in Erzwingungshaft. Weil er in der Nacht, nachdem der Nato-Doppelbeschluss gebilligt worden war, seine Ansichten an die Gefängnismauer in Plötzensee sprühte. "Hier baut die Bundesrepublik an unserer Zukunft", stand dort. Vor bald 20 Jahren. Die Strafe für die politisch motivierte Sprayerei hat Heim längst abgesessen. Eine Ersatzfreiheitsstrafe, denn bei dem Arbeiterpriester war nicht viel zu holen.

Blieb noch die beschmutzte Gefängnismauer, deren Reinigung immerhin 500 Mark gekostet hat. Hanns Heim jedoch weigert sich seit Jahren, diese Summe zu zahlen. Denn "auch aus heutiger Sicht kann ich den Spruch, den ich vor 20 Jahren an die Wand sprühte, nicht als bloßen Schaden abtun lassen, den ich wieder gutzumachen hätte!" Deshalb wartet er nun - voraussichtlich bis zum Mai nächsten Jahres - in der Justizvollzugsanstalt Lehrter Straße auf das Ende seiner Erzwingungshaft. Dass er den Schaden doch noch als solchen erkennen wird, halten seine Freunde für eher unwahrscheinlich. Und auch Manfred Wolf meint: "Er will die Sache durchziehen."

Anfang der 60-er Jahre ist Hanns Heim nach Indien gezogen, um dort Theologie zu studieren. "Ein religiöser Mensch, der in einer religiösen Gemeinschaft leben wollte", beschreibt ihn ein Freund. "Er empfindet eine große Liebe zu denen, die ausgegrenzt werden", ein Kollege. Eigentlich wollte Heim in Indien bleiben. Doch Anfang der 70-er Jahre ist er wieder da - weil er gesehen habe, dass "die ursächliche Ausbeutung in der ersten Welt stattfindet".

Zurück in der Bundesrepublik wendet sich Heim der Tradition der Arbeiterpriester zu. Diese hatten in den 20-er Jahren in Frankreich neue Wege gesucht, um ihren Einfluss auf die Arbeiterschaft zu erhalten. Die Theologen gingen einer geregelten Arbeit nach, anstatt von der Kanzel zu predigen. Heim fährt Lastwagen, dann Taxi und zieht in eine Jesuitengemeinschaft nach Kreuzberg. Hier sucht er das Gespräch mit Hausbesetzern, Obdachlosen und militanten Linksextremen. Beliebt macht er sich dabei in der Kirche nicht. Schließlich tritt der Querulant aus seinem Orden aus; "die Kirche hat sich nicht ausreichend um die Armen gekümmert", erklärt ein Freund die Motivationen von Heim.

Unter dem Aktenzeichen 33M888/00 führt Amtsgerichtsdirektor Manfred Wolf die Akte Heim. Diese erzählt die Geschichte eines Schadens, der im Laufe des Verfahrens von 500 Mark auf etwa 7 000 Mark angestiegen ist - und sich gefängnistäglich um etwa 200 Mark erhöht. Irgendwann in diesem jahrelangen Rechtsstreit hat das Land Berlin, das natürlich auf der Bezahlung bestanden hat, einen Gerichtsvollzieher zu Hanns Heim in seine Kreuzberger Wohnung geschickt. Der Verursacher muss für den Schaden aufkommen und wenn er dazu gezwungen wird, so die juristische Sachlage. Der Gerichtsvollzieher jedoch hat bei Heim nichts gefunden, was pfändenswert gewesen wäre.

Für die Geschichte mit dem Graffiti hätte es einen Ausweg gegeben: Der Schuldner Heim versichert seinem Gläubiger, dem Land Berlin, dass er keine Mittel besitzt, um für den Schaden aufzukommen. Das Verfahren wäre längst eingestellt worden. Aber nicht mit Heim. Mit einer Unterschrift hätte er den Schaden zugegeben, argumentierte Heim. "Das ist eine Geschichte wie Michael Kohlhaas", stöhnt Wolf. Denn das Amtsgericht könne gar nicht anders als dem Antrag des Gläubigers zu folgen. "Der Staat macht das ganz humorlos." Erlasse man dem Schuldner die Erzwingungshaft in einem Fall, verliere "doch das ganze Instrument seine Wirkung". Die Justizverwaltung beharrt jedenfalls auf der Erzwingungshaft. Zwar werde sich Justizsenator Wolfgang Wieland (Grüne) nicht zu einem Einzelfall äußern, sagt sein Sprecher Martin Steltner. Doch insgesamt gelte, dass die Justiz nicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheiden könne. "Es geht darum, nicht zu kapitulieren", sagt Steltner. Zumindest in diesem Punkt ist er sich mit Hanns Heim einig.

Barbara Junge

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