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Datum:
01.03.2001
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Zeitung:
Tageszeitung
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Titel:
Berliner Kammergericht eröffnet kein Verfahren.
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Berliner Kammergericht eröffnet kein Verfahren.
Bundesanwaltschaft legt RZ-Vorwurf nicht ad acta
FRANKFURT/MAIN taz
Seit gestern ist der 58-jährige Rudolf Schindler auf freiem
Fuß. Das Berliner Kammergericht lehnte die Eröffnung des
Hauptverfahrens ab. Schindler wird beschuldigt, an Attentaten gegen den
Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und den
Vorsitzenden Richter des Bundesverwaltungsgerichts, Günter Korbmacher,
in den Jahren 1986 und 1987 in Berlin beteiligt gewesen zu sein. Beide
wurden durch Schüsse verletzt. Die Taten, die den Revolutionären
Zellen (RZ) zugeschrieben werden, sind verjährt. Das gilt auch
für eine Reihe von Sprengstoffanschlägen. Die Bundesanwaltschaft
teilte gestern mit, dass dies aber nicht für Schindlers generelle
RZ-Mitgliedschaft gelte.
Das sah das Kammergericht gestern anders. Es bezog sich auf das Urteil
des Oberlandesgerichts Frankfurt im Opec-Prozess, in dem Schindler vor zwei
Wochen freigesprochen worden war. Dort war er der Mittäterschaft am
Überfall auf die Ministerkonferenz Erdöl exportierender
Länder (Opec) 1975 und der RZ-Mitgliedschaft angeklagt worden. Diesen
Freispruch sieht die Berliner Behörde als bindend an. Das Frankfurter
Urteil hat allerdings noch keine Rechtskraft, da die Staatsanwaltschaft
Revision eingelegt hat. Wegen der Berliner Attentate sind derzeit noch
fünf weitere Personen in Haft. Gegen Schindler wird außerdem
auch wegen des Mordes an dem hessischen Wirtschaftsminister Karry 1981
ermittelt.
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