www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  
Presse

Datum:
30.03.2001

Zeitung:
Süddeutsche Zeitung

Titel:
Schindler muss doch vor Gericht

Schindler muss doch vor Gericht

Ihm wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Der mutmaßliche Ex-Terrorist muss sich voraussichtlich doch vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung des Berliner Kammergerichts auf.

Schindler wird unter anderem vorgeworfen, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft verübte er 1986 und 1987 Anschläge auf den Chef der Berliner Ausländerbehörde und den Bundesverwaltungsrichter Günter Korbmacher. Beide wurden verletzt.

Schindler war am 15. Februar vom Landgericht Frankfurt am Main vom Vorwurf der Beteiligung am OPEC-Überfall im Jahr 1975 freigesprochen worden. In dem Prozess war der Ex-Terrorist Hans-Joachim Klein zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Auch Außenminister Joschka Fischer hatte als Zeuge ausgesagt.

Der Generalbundesanwalt erhob trotzdem gegen Schindler Anklage wegen Mitgliedschaft bei der "Berliner Zelle" der Revolutionären Zellen von 1985 bis 1990. Das Kammergericht Berlin lehnte die Eröffnung eines Prozesses aus Verfahrensgründen ab. Die Bundesanwaltschaft legte darauf Beschwerde beim BGH ein, der dieser nun stattgab.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Hinweis, er habe zunächst einer Frankfurter Gruppierung der Revolutionären Zellen und später der "Berliner Zelle" angehört. Diese sei als eigene terroristische Vereinigung anzusehen. Seine Aktivitäten in Berlin könnten daher gesondert verfolgt werden.

Das BGH setzte den gegen Schindler bestehenden Haftbefehl wieder in Kraft. Er befindet sich nach Angaben eines BGH-Sprechers wieder in Polizeigewahrsam.

MAIL
http://www.freilassung.de/presse/schindler/sz300301.htm