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Datum:
14.04.2001
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Zeitung:
Frankfurter Rundschau
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Titel:
Karry-Mord - Generalbundesanwalt sieht keine Ermittlungspanne
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Karry-Mord
Generalbundesanwalt sieht keine Ermittlungspanne
Der Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe und das Landeskriminalamt
(LKA) in Wiesbaden sind einer Meinung: Im Mordfall Karry hat es keine
DNA-Ermittlungspanne gegeben. Vorwürfe, die in der Hessenschau
erhoben wurden, sind nach Darstellung von GBA-Sprecherin Frauke Scheuten
unbegründet.
Der hessische Wirtschaftsminister Heinz-Herbert Karry wurde im Mai 1981
im Schlafzimmer seines Seckbacher Hauses getötet. Die vom LKA
sichergestellte Tatwaffe lag über viele Jahre in der Asservatenkammer.
Sie wurde dem Bundeskriminalamt (BKA) zur Feinuntersuchung übergeben,
nachdem das BKA eine Methode entwickelt hatte, um den genetischen
Fingerabdruck auch von mikroskopischen Spuren zu nehmen. Die GBA-Sprecherin
erklärte, ein Abgleich mit den DNA-Daten von Rudolf Schindler sei
negativ. Gegen den 59-Jährigen besteht im Karry-Verfahren ein
Anfangsverdacht. Er wurde im Opec-Prozess freigesprochen, jedoch von einem
Zeugen mit dem Karry-Mord in Verbindung gebracht. habe
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