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Presse

Datum:
05.02.2007

Zeitung:
Spiegel

Titel:
Deutsche Terroristen stellen sich nach 19 Jahren

"REVOLUTIONÄRE ZELLEN"
Deutsche Terroristen stellen sich nach 19 Jahren

Seit 1987 waren sie untergetaucht - jetzt haben sich mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären Zellen" nach SPIEGEL-Informationen gestellt. In der Diskussion um eine mögliche Haftenlassung des Terroristen Klar warnt Justizministerin Zypries derweil vor einem Schlussstrich unter die Debatte.

Zwei seit dem Dezember 1987 vom Bundeskriminalamt gesuchte mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären Zellen (RZ)" haben sich der Bundesanwaltschaft gestellt. Die in vier Regionalgruppen organisierten RZ hatten nach Angaben des Bundeskriminalamtes in den Jahren 1973 bis 1987 etwa 200 Brand- und Sprengstoffanschläge verübt.

Im Gegensatz zur Roten Armee Fraktion (RAF) bestand die Gruppe zum überwiegenden Teil aus scheinbar unbescholtenen Personen, die sich als "Feierabendterroristen" betätigten. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sorgte im vergangenen Dezember dafür, dass die beiden nach einer Fahndungsaktion vor 19 Jahren in Europa Abgetauchten gegen Auflagen Haftverschonung bekamen. Dessen ungeachtet muss das Paar mit einem Prozess rechnen.

"Keinen Schlussstrich ziehen"

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich unterdessen in der RAF-Debatte zu Wort gemeldet. Gegenüber dem SPIEGEL warb sie dafür, die Gewalt der Terrorgruppe RAF und deren Opfer nie zu vergessen. "Ich persönlich bin der Auffassung, dass die Zeit der RAF eine einschneidende Phase in der Geschichte der Bundesrepublik war, unter die man keinen Schlussstrich im Sinne von Vergessen ziehen sollte", sagt Zypries.

Auch vom "juristischen Standpunkt" sei kein Abschluss möglich, "weil immer noch einzelne Straftaten aus dieser Zeit nicht aufgeklärt" seien. Im Fall des Christian Klar, der seine Freiheitsstrafe noch nicht verbüßt habe, wolle und könne sie dem Bundespräsidenten keine Empfehlung geben, "ob und wie viel Reue" er Klar abverlangen dürfe. "Aber ganz persönlich meine ich: Wenn jemand vor Abbüßung seiner Strafe ohne Richterspruch entlassen wird, sollte dieser Schritt eine befriedende Funktion haben - auch im Hinblick auf Opfer und Angehörige."

MAIL
http://www.freilassung.de/presse/rz/sp050207.htm