Datum:
07.02.2001
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Zeitung:
Tagesspiegel
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Titel:
Prozess um Terroranschlag
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Prozess um Terroranschlag
Angeklagter als Kronzeuge
Im Prozess um den Terroranschlag auf die Wiener Opec-Konferenz
haben die Verteidiger des Kronzeugen Hans-Joachim Klein eine Höchststrafe
von acht Jahren gefordert. Der wegen dreifachen Mordes angeklagte
Klein habe mit seiner öffentlichen Lossagung vom Terrorismus
Straftaten verhindert und den Behörden etliche Details offenbart,
sagte der Anwalt Eberhard Kempf am Dienstag vor dem Frankfurter
Landgericht.
Klein habe auch vor geplanten Terroranschlägen auf hohe
Repräsentanten der Juden in Deutschland gewarnt und Hinweise auf die
Mittäter Rudolf Schindler und Sonja Suder gegeben. Damit sei eine
Vielzahl von Voraussetzungen für die Anwendung der Kronzeugenregelung
gegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer in der
vergangenen Woche Klein zwar den Kronzeugenstatus zuerkannt, aber dennoch
eine Haftstrafe von 14 Jahren verlangt.
Klein habe keines der drei Todesopfer des Terroranschlags in Wien vom
21. Dezember 1975 eigenhändig getötet, so die Verteidigung.
Für den dritten, dem Kommando-Chef "Carlos" zugeschriebenen
Mord komme Klein nicht einmal als Mittäter in Frage.
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