Datum:
07.02.2001
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Zeitung:
Offenbach- Post
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Titel:
Anwälte fordern acht Jahre Haft für Klein
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Anwälte fordern acht Jahre Haft für Klein
Frankfurt (dpa/AP) - Acht Jahre Haft haben die Anwälte von
Hans-Joachim Klein für dessen Beteiligung am Wiener Opec-Attentat
von 1975 gefordert. Klein habe mit seiner öffentlichen Lossagung
vom Terrorismus Straftaten verhindert und den Behörden als
Kronzeuge viele Details offenbart, erklärte der Anwalt Eberhard
Kempf gestern im Frankfurter Landgericht.
Der wegen dreifachen Mordes angeklagte Hans-Joachim Klein berät
sich im Frankfurter Landgericht mit seiner Anwältin Eva Dannenfeld. In
ihrem Plädoyer betonte die Juristin, dass ihr Mandant beim
Terroranschlag auf die Wiener Opec-Konferenz 1975 keines der Opfer
eigenhändig getötet habe. Der Verteidiger von Rudolf Schindler
forderte gestern Freispruch. Foto: dpa
Frankfurt (dpa/AP) Acht Jahre Haft haben die Anwälte von Hans-Joachim
Klein für dessen Beteiligung am Wiener Opec-Attentat von 1975
gefordert. Klein habe mit seiner öffentlichen Lossagung vom
Terrorismus Straftaten verhindert und den Behörden als Kronzeuge
viele Details offenbart, erklärte der Anwalt Eberhard Kempf
gestern im Frankfurter Landgericht.
Der Ex-Terrorist habe auch vor geplanten Anschlägen auf hohe
Repräsentanten der Juden in Deutschland gewarnt und Hinweise
auf die Mittäter Rudolf Schindler und Sonja Suder gegeben.
Damit seien die Voraussetzungen für die Anwendung der Kronzeugenregelung
gegeben. Ein Strafmaß von höchstens acht Jahren würde
Klein eine Lebensperspektive lassen und wäre "ein Tor
zur Menschlichkeit", sagte Kempf. Die Staatsanwaltschaft hatte
in der Vorwoche dem wegen dreifachen Mordes Angeklagten den Kronzeugenstatus
zuerkannt, aber eine Haftstrafe von 14 Jahren verlangt.
Für den mitangeklagten Rudolf Schindler beantragte Rechtsanwalt
Hans Euler Freispruch. Es bestünden berechtigte Zweifel an
den belastenden, teils widersprüchlichen Aussagen des Kronzeugen
Klein. Die Staatsanwälte hatten fünf Jahre Haft wegen
Beihilfe gefordert.
Ihr Mandant habe keines der drei Todesopfer von Wien eigenhändig
getötet, führte Kleins Anwältin Eva Dannenfeldt aus.
Die Morde an einem österreichischen Polizisten und einem irakischen
Leibwächter seien eindeutig der inzwischen verstorbenen Gabriele
Kröcher-Tiedemann zuzuordnen, die Mitglied des sechsköpfigen
Kommandos war. Für den dritten, dem Kommando-Chef "Carlos"
zugeschriebenen Mord an einem libyschen Opec-Delegierten komme Klein
nicht einmal als Mittäter in Frage, da er bereits von einer
Kugel schwer verletzt gewesen sei. "Carlos" hatte bei
seinem Pariser Zeugenauftritt Klein der Erschießung des Irakis
bezichtigt.
In seinem Plädoyer nannte Kempf mehrere Urteile gegen RAF-Terroristen,
bei denen die Kronzeugenregelung angewendet worden war, etwa bei
Susanne Albrecht und Werner Lotze. Das Gericht will sein Urteil
am Donnerstag, 15. Februar, fällen.
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