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Presse

Datum:
07.02.2001

Zeitung:
Offenbach- Post

Titel:
Anwälte fordern acht Jahre Haft für Klein

Anwälte fordern acht Jahre Haft für Klein

Frankfurt (dpa/AP) - Acht Jahre Haft haben die Anwälte von Hans-Joachim Klein für dessen Beteiligung am Wiener Opec-Attentat von 1975 gefordert. Klein habe mit seiner öffentlichen Lossagung vom Terrorismus Straftaten verhindert und den Behörden als Kronzeuge viele Details offenbart, erklärte der Anwalt Eberhard Kempf gestern im Frankfurter Landgericht.

Der wegen dreifachen Mordes angeklagte Hans-Joachim Klein berät sich im Frankfurter Landgericht mit seiner Anwältin Eva Dannenfeld. In ihrem Plädoyer betonte die Juristin, dass ihr Mandant beim Terroranschlag auf die Wiener Opec-Konferenz 1975 keines der Opfer eigenhändig getötet habe. Der Verteidiger von Rudolf Schindler forderte gestern Freispruch. Foto: dpa

Frankfurt (dpa/AP) Acht Jahre Haft haben die Anwälte von Hans-Joachim Klein für dessen Beteiligung am Wiener Opec-Attentat von 1975 gefordert. Klein habe mit seiner öffentlichen Lossagung vom Terrorismus Straftaten verhindert und den Behörden als Kronzeuge viele Details offenbart, erklärte der Anwalt Eberhard Kempf gestern im Frankfurter Landgericht.

Der Ex-Terrorist habe auch vor geplanten Anschlägen auf hohe Repräsentanten der Juden in Deutschland gewarnt und Hinweise auf die Mittäter Rudolf Schindler und Sonja Suder gegeben. Damit seien die Voraussetzungen für die Anwendung der Kronzeugenregelung gegeben. Ein Strafmaß von höchstens acht Jahren würde Klein eine Lebensperspektive lassen und wäre "ein Tor zur Menschlichkeit", sagte Kempf. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Vorwoche dem wegen dreifachen Mordes Angeklagten den Kronzeugenstatus zuerkannt, aber eine Haftstrafe von 14 Jahren verlangt.

Für den mitangeklagten Rudolf Schindler beantragte Rechtsanwalt Hans Euler Freispruch. Es bestünden berechtigte Zweifel an den belastenden, teils widersprüchlichen Aussagen des Kronzeugen Klein. Die Staatsanwälte hatten fünf Jahre Haft wegen Beihilfe gefordert.

Ihr Mandant habe keines der drei Todesopfer von Wien eigenhändig getötet, führte Kleins Anwältin Eva Dannenfeldt aus. Die Morde an einem österreichischen Polizisten und einem irakischen Leibwächter seien eindeutig der inzwischen verstorbenen Gabriele Kröcher-Tiedemann zuzuordnen, die Mitglied des sechsköpfigen Kommandos war. Für den dritten, dem Kommando-Chef "Carlos" zugeschriebenen Mord an einem libyschen Opec-Delegierten komme Klein nicht einmal als Mittäter in Frage, da er bereits von einer Kugel schwer verletzt gewesen sei. "Carlos" hatte bei seinem Pariser Zeugenauftritt Klein der Erschießung des Irakis bezichtigt.

In seinem Plädoyer nannte Kempf mehrere Urteile gegen RAF-Terroristen, bei denen die Kronzeugenregelung angewendet worden war, etwa bei Susanne Albrecht und Werner Lotze. Das Gericht will sein Urteil am Donnerstag, 15. Februar, fällen.

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