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Presse

Datum:
07.02.2001

Zeitung:
Frankfurter Rundschau

Titel:
"Höchstens acht Jahre für Klein"

"Höchstens acht Jahre für Klein"

Plädoyers im Opec-Prozess / Freispruch für Schindler gefordert

Für eine Freiheitsstrafe, die acht Jahre nicht übersteigen sollte, hat sich die Verteidigung des wegen Mordes und Geiselnahme angeklagten Hans Joachim Klein am Dienstag im Frankfurter Opec-Prozess ausgesprochen. Von der Staatsanwaltschaft sind dagegen 14 Jahre Haft gefordert worden. Das Urteil des Landgerichts soll nächste Woche verkündet werden.

FRANKFURT A. M., 6. Februar. Ebenso wie die Anklagevertreter kommen Kleins Anwälte Eva Dannenfeld und Eberhard Kempf nach mehr als 20 Tagen Beweisaufnahme zum Ergebnis, dass ihr Mandant beim Überfall auf die Konferenz Erdöl exportierender Länder (Opec) 1975 in Wien selber keines der drei Opfer getötet habe. Auf gemeinschaftlichen Mord wie im vorliegenden Fall stehe zwar auch lebenslange Haft. Doch lägen bei Klein "außergewöhnliche Umstände" vor, die eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe erlaubten.

"Auch wenn mir persönlich die Kronzeugenregelung rechtspolitisch nie behagt hat", so Anwalt Kempf, sei objektiv festzustellen, dass sie sich im Fall Klein bewährt habe. Dass der Mitangeklagte Rudolf Schindler als Angehöriger der Revolutionären Zellen (RZ) sowohl an der Rekrutierung des sechsköpfigen Terroristenkommandos wie auch an der Vorbereitung des Überfalls beteiligt gewesen sei, habe Klein nicht erst kurz vor dem Prozess behauptet. Bereits bei seiner Festnahme 1999 in der Normandie habe der aus der Sponti-Szene kommende Frankfurter einen Zettel mit dem Namen Schindler bei sich gehabt.

Kempf zufolge verdient Klein allein schon Strafmilderung wegen seines 1979 erschienenen Buches "Rückkehr in die Menschlichkeit". Mit diesem "Appell eines ausgestiegenen Terroristen" habe der Angeklagte "einen Beitrag geleistet, der geeignet war, weitere Straftaten zu verhindern". Im Gegensatz dazu ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, für das Buch stünde Klein kein Rabatt als Kronzeuge zu. Dass irgend jemand damit vom Weg in den Terrorismus abgehalten wurde, sei "Spekulation".

Ob Klein allein wegen des Buches von der Kronzeugenregelung profitieren kann, ist nach Ansicht von Beobachtern für den Fall von Bedeutung, dass die Beweise gegen Schindler für eine sichere Verurteilung nicht ausreichen sollten. Während die Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe fünf Jahre Freiheitsentzug beantragt hat, forderte Schindlers Verteidigung am Dienstag Freispruch. "Klein irrt sich", so Anwalt Hans-Wolfgang Euler, wenn er behaupte, Schindler sei zur logistischen Unterstützung des Überfall mit in Wien dabei gewesen.

Möglicherweise verwechsele er Schindler mit einem damals ähnlich aussehenden RZ-Mann, der inzwischen nach Nicaragua ausgewandert ist.

Norbert Leppert

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