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Datum:
19.12.2000
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Zeitung:
taz
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Titel:
Bewährung für RZ-Kronzeugen
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Bewährung für RZ-Kronzeugen
Das frühere Mitglied der Revolutionären Zellen (RZ),
Tarek Mousli, wurde gestern vom Berliner Kammergericht zu einer
zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur
Bewährung ausgesetzt. Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil
dem Antrag der Bundesanwaltschaft an. Sie nahm für den Angeklagten
die Kronzeugenregelung in Anspruch.
Die Richter legten dem Angeklagten Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Herbeiführung einer
Sprengstoffexplosion und Umgang mit explosivem Material zur Last. Der
41-Jährige ist weiterhin im Zeugenschutzprogramm des
Bundeskriminalamtes, erhält neben finanziellen Zuwendungen, einem
Mietzuschuss und einem Auto auch eine neue Identität. Im kommenden
Frühjahr soll der gebürtige Libanese in einem neuen Prozess gegen
vier weitere Mitglieder der "Revolutionären Zellen" als
Hauptbelastungszeuge der Bundesanwaltschaft aussagen. Die vier
Beschuldigten sind seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft. Als Reaktion
auf das Urteil wurde der Verurteilte aus dem Publikum mit Geldstücken
beworfen.
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