www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  
Presse

Datum:
21.06.2004

Zeitung:
Der Spiegel

Titel:
Kronzeugen: Wie sich ein Terroraussteiger seinem Gläubiger entzieht

Kronzeugen: Wie sich ein Terroraussteiger seinem Gläubiger entzieht

Das Bundeskriminalamt schützt den Zeugen der Anklage in einem Terrorismus-Prozess - auch vor rechtmäßigen Forderungen eines Gläubigers.

Wenn Tarek Mousli im Prozess gegen Mitglieder der Revolutionären Zellen vor dem Berliner Kammergericht auftrat, war Sicherheit groß geschrieben. Stets trug der Zeuge der Anklage ein Toupet und eine kugelsichere Weste; nach dem Ende seiner Befragungen eskortierten ihn bewaffnete Personenschützer des Bundeskriminalamts (BKA) über eine panzerglasgeschützte Hintertreppe aus dem Kriminalgericht Moabit. Dann verschwanden sie mit ihm, als wär's ein billiger Thriller, in schweren Daimler-Limousinen an einen unbekannten Ort.

Den im Libanon geborenen Karatelehrer Mousli, 45, schützte das BKA während des sich drei Jahre hinziehenden Prozesses besonders gründlich - es fürchtete Racheakte ehemaliger Kampfgenossen. Schließlich hatten die Aussagen des Kronzeugen dafür gesorgt, dass die Bundesanwaltschaft mehrere bis dahin nicht entdeckte Mitglieder der Terrorgruppe anklagen konnte, die seit den siebziger Jahren für rund 40 Anschläge in Berlin verantwortlich gewesen ist.

Der Schutz wird auch drei Monate nach Prozessende aufrechterhalten - und zwar so effektiv, dass inzwischen ein anderes Rechtsgut gefährdet ist. Die Abschirmung des BKA verhindert nicht nur die Angriffe möglicher Rächer, sie blockt auch Gläubiger mit rechtskräftigem Titel ab. Zeugenschutz als Schuldnerschutz - das, sagt der Hamburger Rechtsphilosophie-Professor Reinhard Merkel, "ist nach den grundlegenden Prinzipien des Zivilrechts nicht akzeptabel".

Vor fast zwei Jahrzehnten lieh der Berliner Physiker und EDV-Experte Martin Brüggenwirth, 47, seinem damaligen politischen Weggefährten Mousli 40 000 Mark. Seit nunmehr vier Jahren versucht er, sein Geld zurückzubekommen. Zwei Gerichte und vier Gerichtsvollzieher bemühten sich, ihm zu seinem Recht zu verhelfen - doch Brüggenwirth hat bis heute noch keinen einzigen Cent gesehen.

Mousli ist eben kein gewöhnlicher Schuldner. Als Kind eines wohlhabenden saudi-arabischen Geschäftsmannes und einer Deutschen in Beirut geboren, wuchs Mousli im Libanon und in Deutschland auf. Seinen späteren Gläubiger Brüggenwirth lernte er als Student Anfang der achtziger Jahre in der Kieler Hausbesetzerszene kennen; später lebten sie zusammen in einer Wohngemeinschaft in West-Berlin.

Solidarität wurde damals in der Kreuzberger Autonomenszene groß geschrieben. Als Mousli mit anderen Genossen eine Fotosatz-Firma gründen wollte, gewährte ihm Brüggenwirth den Kredit von 40 000 Mark. Aber bald schon hatte sich der unstete Mousli mit seinen Partnern zerstritten, die Firma ging Pleite.

Auch dem Sportstudio, das der Karatemeister mit schwarzem Gurt als Nächstes aufmachte, war kein durchschlagender Erfolg beschieden. Brüggenwirth ließ Mousli daraufhin zwar ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, sah aber keine Chance, sein Geld auch zu bekommen.

Im Mai 1999 jedoch tauchte Mousli aus seinem Finanztal auf. Er wurde wegen des Besitzes von rund zehn Kilogramm Sprengstoff verhaftet, die er in seinem Keller gelagert hatte. Schließlich beschuldigte die Bundesanwaltschaft ihn, als Mitglied der Revolutionären Zellen an diversen Anschlägen beteiligt gewesen zu sein. Um sich etliche Jahre Gefängnis zu ersparen, diente sich Mousli der Bundesanwaltschaft und dem BKA als Kronzeuge an.

Im Dezember 2000 wurde er lediglich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zuvor schon hatte er eine neue Identität bekommen. Seit Anfang 2000 alimentiert das Bundeskriminalamt ihn mit rund 1200 Euro im Monat. Zusätzlich kommt der Steuerzahler für Miete, Krankenversicherung, Telefonkosten und seinen Pkw auf.

Dafür lieferte Mousli ein derart komplexes Gemisch aus Tatsachen, Gerüchten und Unwahrheiten, dass die Anwälte der fünf angeklagten Mitglieder der Revolutionären Zellen 174 Verhandlungstage brauchten, um etliche der Beschuldigungen wieder zu entkräften. "Lügen pflastern seinen Weg", sagt der in dem Prozess verteidigende Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck.

Als Brüggenwirth erfuhr, dass sein Schuldner dank des BKA endlich über regelmäßige Einkünfte verfügte, erwirkte er im Dezember 2000 einen Vollstreckungsbescheid und später einen Pfändungsbeschluss. Alsdann beauftragte er einen Gerichtsvollzieher. Doch dessen Versuch, im Gerichtssaal eine "Taschenpfändung" durchzuführen, vereitelten BKA-Beamte aus "Sicherheitsgründen". Auch den Beschluss des für das BKA im rheinischen Meckenheim zuständigen Amtsgerichts, die staatlichen Alimente an Mousli zu pfänden, blockten die Zeugenschützer ab.

Ein Kriminaloberrat teilte Brüggenwirth mit, dass die Zahlungen des BKA nicht "Gegenstand eines Anspruchs der jeweiligen Schutzperson" seien - Mousli das Geld also quasi freiwillig erhalte. Die Pfändung habe man deshalb "als gegenstandslos zu den Akten genommen".

Für "eine Sauerei" hält Brüggenwirth den Gläubigerschutz des BKA. "Es kann eigentlich nicht wahr sein", wundert sich auch Rechtsanwalt Kaleck, "dass Mousli für Vollstrecker nicht zugänglich ist."

Das BKA mag sich prinzipiell nicht zum Zeugenschutz äußern. Dafür bekam Brüggenwirth Post aus dem Untergrund. Via Bundeskriminalamt ließ Mousli seinen Gläubiger wissen, dass er künftig 4000 Euro pro Jahr abstottern werde. Das mag Brüggenwirth allerdings nicht glauben: "Solche Versprechungen", sagt er, "kenne ich seit 18 Jahren."

MAIL
http://www.freilassung.de/presse/mousli/.htm