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Presse - Kanada

Datum:
08.09.2001

Zeitung:
Berliner Morgenpost

Titel:
Siegessäulen-Terrorist wird ausgeliefert

Siegessäulen-Terrorist wird ausgeliefert

Zehn Jahre nach einem versuchten Sprengstoffanschlag auf die Siegessäule soll der in Kanada lebende mutmaßliche Bombenleger Lothar Ebke an Deutschland ausgeliefert werden. Ein Richter in Yellowknife, der Hauptstadt der kanadischen Nordwest-Territorien, ordnete nun die Überstellung des mutmaßlichen früheren Mitglieds der "Revolutionären Zellen" (RZ) an die deutsche Justiz an. Der 47-Jährige wurde erneut in Untersuchungshaft genommen. Sein Anwalt kündigte Berufung an. Die endgültige Entscheidung liegt bei Kanadas Justizministerin Anne McLellan.

Richter John Vertes vom Obersten Gerichtshof der Nordwest-Territorien erklärte, es sei hinreichend nachgewiesen, dass Ebke in Deutschland wegen zehn terroristischer Straftaten verurteilt werden könnte. Sie reichten von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung über den Besitz von Sprengstoff bis zu Anschlägen auf Regierungsgebäude.

Mit anderen Mitgliedern der RZ soll Ebke am 6. Februar 1987 in Berlin einen Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber verübt und am 15. Januar 1991 einen Anschlag auf die Siegessäule versucht haben. Nach den Ermittlungen des Bundeskriminalamts waren er und ein Anfang vergangenen Jahres in Berlin verhafteter Mann zudem an zwei Schusswaffenanschlägen in Berlin am 28. Oktober 1986 und 1. September 1987 beteiligt.

Nach seiner Flucht in eine der entlegensten Ecken der Erde hatte Ebke zusammen mit seiner Lebensgefährtin seit 1996 eine kleine Pension am Großen Sklavensee betrieben. Er war im Mai 2000 auf Antrag der Bundesanwaltschaft festgenommen, später jedoch gegen eine Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Ebkes Anwalt machte geltend, dass die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe den Auslieferungsantrag nicht auf eine konkrete Anklage bezogen habe. Sie habe ihr Begehren lediglich mit laufenden Ermittlungen begründet. Das reiche nach kanadischen Recht nicht, um Ebke des Landes zu verweisen. dpa

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