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Presse

Datum:
20.03.2003

Zeitung:
Tagespiegel

Titel:
RZ-Prozess steht vor dem Aus

RZ-Prozess steht vor dem Aus

Streit um geschwärzte Akten

Der Strafprozess um die terroristischen „Revolutionären Zellen“ droht nach fast zwei Jahren zu scheitern. Der Angeklagte G. hat jetzt vor dem Verwaltungsgericht einen Beschluss erwirkt, der es ihm ermöglicht, seinen Strafprozess platzen zu lassen (VG 34 A 41.03). Es geht bei dem Streit um Vernehmungsprotokolle des Hauptbelastungszeugen Tarek Mousli. Das Bundesinnenministerium hatte veranlasst, dass Passagen darin geschwärzt werden, weil ihr Bekanntwerden „dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten“ würde. G. will aber erreichen, dass die Akten ungeschwärzt dem Gericht übergeben werden. Das Verwaltungsgericht gab G. jetzt teilweise Recht. Als eilbedürftig sieht man die Sache dort aber nicht – und verweist auf das Hauptsacheverfahren. Das würde Monate dauern. Der Strafprozess darf aber längstens für 30 Tage unterbrochen werden, sonst ist er geplatzt und muss später ganz von vorn begonnen werden. fk

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http://www.freilassung.de/presse/berlin/tsp200303.htm