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Datum:
20.03.2003
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Zeitung:
Tagespiegel
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Titel:
RZ-Prozess steht vor dem Aus
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RZ-Prozess steht vor dem Aus
Streit um geschwärzte Akten
Der Strafprozess um die terroristischen Revolutionären
Zellen droht nach fast zwei Jahren zu scheitern. Der Angeklagte
G. hat jetzt vor dem Verwaltungsgericht einen Beschluss erwirkt,
der es ihm ermöglicht, seinen Strafprozess platzen zu lassen
(VG 34 A 41.03). Es geht bei dem Streit um Vernehmungsprotokolle
des Hauptbelastungszeugen Tarek Mousli. Das Bundesinnenministerium
hatte veranlasst, dass Passagen darin geschwärzt werden, weil
ihr Bekanntwerden dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten
würde. G. will aber erreichen, dass die Akten ungeschwärzt
dem Gericht übergeben werden. Das Verwaltungsgericht gab G.
jetzt teilweise Recht. Als eilbedürftig sieht man die Sache
dort aber nicht und verweist auf das Hauptsacheverfahren.
Das würde Monate dauern. Der Strafprozess darf aber längstens
für 30 Tage unterbrochen werden, sonst ist er geplatzt und
muss später ganz von vorn begonnen werden. fk
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