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Datum:
14.04.2001
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Zeitung:
Tagesspiegel
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Titel:
Verteidiger legt Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauer ein
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Prozess ausgesetzt
Verteidiger legt Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauer ein
Der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären
Zellen" (RZ) ist am Donnerstag ausgesetzt worden. Das Berliner
Kammergericht begründete seine Entscheidung mit dem Entschluss,
das Verfahren mit dem des mutmaßlichen Terroristen Rudolf
Schindler zu verbinden. Eine Haftprüfung ergab, dass die vier
Angeklagten trotz der nun zu erwartenden Verzögerungen nicht
aus der bereits 15 Monate währenden Untersuchungshaft entlassen
werden. Dagegen hat einer der Verteidiger Verfassungsbeschwerde
eingelegt.
Nach Auffassung des Gerichts geht es in beiden Verfahren um ähnliche
Anklagepunkte. Eine Zusammenlegung soll die "Prozessökonomie"
erhöhen. Schindler soll Rädelsführer der Gruppe der
RZ gewesen sein, der nach Auffassung der Bundesanwaltschaft auch
die vier Angeklagten angehörten, gegen die bereits seit drei
Wochen verhandelt wurde. Das Ergebnis der Haftprüfung bezeichneten
die Anwälte der Angeklagten als "zynisch". Die Begründung
des Gerichts, dass weiterhin hohe Fluchtgefahr bestehe und die U-Haft
noch nicht übermäßig lange dauere, sei unter rationalen
Gesichtspunkten nicht verständlich. Verteidigerin Silke Studzinsky
sagte, dass das Alter, die sozialen Bindungen und die Bereitschaft
der Beschuldigten, eine Kaution zu hinterlegen, für das Gericht
keine Rolle spielten: "Diese Entscheidung entspricht nicht
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit."
Einer ihrer Kollegen hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen die
Haftfortdauer eingelegt. Im März war eine ähnliche Beschwerde
vom Bundesgerichtshof abgelehnt worden. Allerdings hatte der BGH
daran die Hoffnung auf einen beschleunigten Fortgang des Verfahrens
geknüpft. Demgegenüber war es in den ersten drei Wochen
des Prozesses nicht zur Verlesung der Anklage gekommen. Der neue
Prozess soll im Mai beginnen.
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