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Datum:
30.03.2001
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Zeitung:
taz
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Titel:
Noch keine Anklage
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Noch keine Anklage
Auch der zweite Tag im Prozess gegen vier mutmaßliche RZ-Mitglieder
endete, bevor er richtig losgehen konnte
Eine Besetzungsrüge, ein Einstellungsantrag sowie Scharmützel
zwischen Verteidigung und Bundesanwaltschaft (BAW) - auch der zweite
Verhandlungstag im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der
Revolutionären Zellen (RZ) endete, bevor er richtig losgehen konnte.
Nach dreistündiger Dauer unterbrach Richterin Gisela Hennig gestern
die Hauptverhandlung im fast voll besetzten Hochsicherheitssaal 500 des
Berliner Landgerichts.
Die Gerichtsvorsitzende kam erst gar nicht dazu, die Anklageschrift
gegen die Beschuldigten Matthias Borgmann, Sabine Eckle, Harald Glöde
und Axel Haug zu verlesen. Die vier sollen von 1986 bis 1991 an militanten
Aktionen zweier Berliner RZ-Gruppen beteiligt gewesen sein. Doch bevor das
zur Sprache kommen kann, muss das Gericht über zwei von der
Verteidigung eingebrachte Einwände befinden.
Durch die Art und Weise, wie BAW und Bundeskriminalamt (BKA) im
Vorverfahren ermittelt hätten, seien die Kernelemente eines
europäischen Rechtsverständnisses nicht gewährleistet,
kritisierte Borgmanns Verteidiger Wolfgang Kaleck. Von einem fairen
Verfahren könne nicht die Rede sein. Über ein Jahr sei der
Kronzeuge Tarek Mousli, auf dessen Aussagen die Beschuldigungen gegen die
Angeklagten im Wesentlichen beruhen, gezielt von den Strafverfolgern
vernommen worden. Widersprüche in seinen Aussagen seien
glattgebügelt worden, gewünschte Angaben habe man durch
Versprechen auf Haftentlassung und materielle Vorteile hervorgerufen.
"Als Zeuge ist Tarek Mousli unbrauchbar gemacht worden", sagte
Kaleck und forderte die Einstellung des Verfahrens.
"Völlig fehl am Platze" fand dagegen Bundesanwalt Volker
Hohmann die Kritik der Verteidigung am Umgang der Ermittler mit dem
Kronzeugen. Zuvor rügte Eckles Anwalt Johannes Eisenberg in einem
ausführlichen Statement die Besetzung des Gerichts. Die
Ergänzungsrichter könnten möglicherweise durch andere
Verhandlungen daran gehindert werden, am Prozess teilzunehmen. Unter
anderem deshalb, so Eisenberg, sei das Recht auf gesetzliche Richter also
nicht gewährleistet.
Sollte die Strafkammer der Rüge Eisenbergs Recht geben, muss
das Verfahren mit anderen Ergänzungsrichtern neu aufgerollt
werden - eine kleine Verzögerung von einigen Tagen, die sich
aber auf der Anklagebank auswirken könnte. Denn derzeit wird
in Karlsruhe darüber entschieden, ob gegen den ebenfalls Beschuldigten
Rudolf Schindler noch einmal verhandelt werden darf, obwohl bereits
ein anderes Gericht über seine RZ-Mitgliedschaft geurteilt
hat.
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