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Datum: 23.03.2001
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Zeitung:
tageszeitung
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Titel:
Revolutionäre Zellen: Prozess zeigt autoritären
Staat
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Revolutionäre Zellen: Prozess zeigt autoritären Staat
Freiheit gibt es höchstens in der Nische
Kommentar
Heute beginnt vor dem Kammergericht Berlin ein Prozess, der zu Recht
anachronistisch genannt werden könnte. Verhandelt wird gegen vier
Menschen, die in den 80er- und frühen 90er-Jahren in den
Revolutionären Zellen (RZ) aktiv und an Anschlägen beteiligt
gewesen sein sollen. Einige der Taten sind verjährt, insbesondere
jene, bei denen hohe Richter und Staatsbeamte zu Schaden kamen: Die RZ
hatten auf deren Rolle bei der Abschiebung von Flüchtlingen hinweisen
wollen. Die RZ selbst haben sich vor Jahren aufgelöst. Dass der
Prozess dennoch zustande kommt, macht ihn zu einem Ausdruck des
Zeitgeistes. Ermöglicht wird das Verfahren nämlich vor allem
durch den Paragraph 129 a StGB, der es zur schweren Straftat macht,
"terroristische Vereinigungen" zu bilden und zu unterstützen
- wie die RZ eine sein sollen. Belastet werden die Angeklagten
ausschließlich durch die Aussagen eines Kronzeugen, der sich damit in
seinem eigenen, vor kurzem beendeten Verfahren eine milde Strafe erkauft
hat.
Der Paragraph 129 a StGB war im Vorfeld des Deutschen Herbstes
geschaffen worden, um RAF-Mitglieder und Sympathisanten des bewaffneten
Kampfes mühelos verurteilen zu können - auch wenn ihnen keine
Beteiligung an konkreten Straftaten nachzuweisen war. Heute, inmitten von
Deutschlands Frühlingserwachen, erfüllt der Paragraph seine
Funktion noch immer: die Strafverfolgung derer zu erleichtern, die den
allgemeinen Lauf der Dinge allzu sehr stören. Nur dass mittlerweile
ein Strafverteidiger zum Innenminister wurde, der 1976 selbst noch gegen
diese Vorschrift Front machte. Und dass die Grünen, die als
Oppositionspartei diese Vorschrift abschaffen wollten, nun
Koalitionspartner sind und sich mit dem Paragraphen abgefunden haben -
obwohl dieser so deutlich wie kein anderer symbolisiert, dass ein
aggressives Bekämpfungsstrafrecht vordringt.
Bemerkenswert ist aber vor allem, dass die Kritik am 129 a selbst sehr
leise geworden ist, obwohl er die Strafbarkeit erheblich ausweitet und
gleichzeitig als Anknüpfungspunkt für eine Vielzahl von
bedenklichen strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen dient. Denn
Effizienz ist der Kernbegriff in der Debatte um Kriminalität. Dies
passt in eine Zeit, in der die Fingerabdrücke aller Asylsuchenden
erfasst sind, öffentliche Orte mit Videokameras überwacht werden
und ernstlich erwogen wird, Gendaten aller Männer in Deutschland zu
speichern. Da kann die Berufung auf Bürger- und Freiheitsrechte nur
wie ein störender Eingriff in die Strafverfolgungsmaschinerie wirken,
die ohne solche Einwände viel effizienter betrieben werden kann. Das
Interesse ist geschwunden, sich auf Abwehrrechte gegen den Staat berufen zu
können. Gerade weil sich der Sozialstaat auflöst, wächst die
Zustimmung dafür, dass der Gewaltapparat die verdächtigen
Mitmenschen in Schach hält.
Diese Entwicklung korrespondiert mit anderen gesellschaftlichen
Vorgängen: In der Flüchtlings- und Ausländerpolitik etwa
werden heute nicht mehr die Grundrechte der Menschen, die auf der Flucht
sind, ins Zentrum der Öffentlichkeit gerückt. Auch Bündnis
90/Die Grünen plädiert für eine kontrollierte Einwanderung
nur noch aus Gründen der ökonomischen Effizienz: Das deutsche
"Wir" braucht Arbeitskräfte, und die älter werdende
Gesellschaft verlangt nach leistungsfähigen jungen Menschen. Dass die
Revolutionären Zellen - wenn auch mit strafbaren Mitteln - gerade
diese Effizienz der deutschen Gesellschaft im Umgang mit Nichtdeutschen
angeprangert und "freies Fluten" statt Ausgrenzung und
Eindämmung gefordert haben, ist kein Zufall: Im Umgang mit
"Fremden" entwickelt eine Gesellschaft ihr ganz besonderes
Profil. Wenn hier nahezu unbeschränkt nur strenge Effizienzkritierien
befolgt werden, dann sind auch sonst die Freiheitsräume allenfalls
knapp bemessene Nischen. Wie knapp, darüber entscheidet der
Generalbundesanwalt in Zusammenarbeit mit seinem Kronzeugen, wie sich im
Verfahren gegen die vier angeblichen RZ-Mitglieder zeigt, die seit
über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzen. Hauptsache, das
Strafverfolgungsinteresse wird befriedigt.
Doch über dieses Verhältnis von Bürgerrechten zur
Effizienz wird im Verfahren vor dem Berliner Kammergericht nicht
geredet werden. Der Strafprozess ist kein Ort, an dem eine Auseinandersetzung
über die Entwicklung der Gesellschaft stattfindet - sie bildet
sich darin nur ab.
Oliver Tolmein
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