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Datum:
20.07.2001
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Zeitung:
tageszeitung
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Titel:
Grenzen der Wahrheitsfindung
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Grenzen der Wahrheitsfindung
Beim seit März laufenden RZ-Prozess wurden die Vorwürfe
gegen die fünf Angeklagten bisher kaum erörtert. Nach
der Sommerpause wollen die Verteidiger das ändern
Es hätte der letzte Prozesstag vor der Sommerpause werden sollen.
Doch dann wollte sich selbst die Gerichtsvorsitzende Gisela Hennig gestern
nicht mit den fragmentarischen und widersprüchlichen Angaben des
Zeugen Klaus Schulzke zufrieden geben. Nun muss der ehemalige
Ermittlungsführer beim Bundeskriminalamt (BKA) in Sachen
Revolutionäre Zellen (RZ) heute ein weiteres Mal in den Zeugenstand,
um im Prozess gegen fünf mutmaßliche RZ-Mitglieder vor dem
Kammergericht auszusagen.
Im Mittelpunkt der Anhörung Schulzkes stand die Identifizierung des
Angeklagten Matthias Borgmann. Der Kronzeuge Tarek Mousli will in dem
Beschuldigten ein RZ-Mitglied mit dem Decknamen "Heiner"
wiedererkannt haben, als ihm der BKA-Mann Lichtbilder von über 50
Personen vorgelegt hatte. Doch wie diese Vernehmung im Januar 2000
tatsächlich verlaufen ist, konnte der pensionierte Kriminalbeamte
nicht erklären.
Wurde Mousli rechtswidrig mit Angaben über "Heiner"
konfrontiert, kurz bevor bei der fotografischen Gegenüberstellung
genau das Bild von Borgmann an der Reihe war? Und was geschah, als der
Kronzeuge zunächst einen anderen identifizierte? Wurde er darauf
hingewiesen, dass dieser Mann längst ins Ausland abgetaucht war, als
Mousli jenen "Heiner" auf einem konspirativen Waldspaziergang
Ende der Achtzigerjahre in Berlin getroffen haben will? Wie es denn nun
wirklich war, wollte Borgmanns Rechtsanwältin Edith Lunnebach wissen.
"So, wie es in den Akten steht", reagierte der verunsicherte
BKA-Beamte. Seine eigenen Erinnerungen schienen jedoch eher
spärlich.
Etwas offenherziger gab sich dagegen gestern der zuständige
Referatsleiter bei der Bundesanwaltschaft (BAW) Peter Morré, der
ebenfalls bei den Vernehmungen von Mousli beteiligt war. Unter den Beamten
sei schon vorab relativ klar gewesen, dass es sich bei "Heiner"
um Borgmann handeln müsse.
Widersprüche, Mauscheleien, Ungereimtheiten - seit der RZ-Prozess
Ende März erstmals begonnen hat, konnte kaum nachvollzogen werden,
unter welchen Umständen der Kronzeuge seine umfangreichen
Beschuldigungen formuliert hat. Eingeschränkte Aussagegenehmigungen
von Bundesanwälten, zurückhaltende Fragen des Gerichts und
Erinnerungslücken Mouslis setzten enge Grenzen. So wollte sich der
Kronzeuge vergangene Woche erst nach intensivem Nachhaken von Verteidigern
an seine rund 100.000 Mark Schulden erinnern. Ob ihn deshalb finanzielle
Angebote im Rahmen des BKA-Zeugenschutzprogramms zu seinen Aussagen bewogen
haben, blieb aber ungeklärt.
Die Tatvorwürfe selbst - mehrere militante Anschläge im Zuge
einer "RZ-Flüchtlingskampagne" in den Achtzigerjahren -
standen bislang eher im Hintergrund des Verfahrens. Das dürfte sich
aber spätestens ändern, wenn nach der Sommerpause Mitte August
die Verteidigung den Kronzeugen befragen wird. War Mousli bisher vor allem
mit den vorsichtigen Fragen der Richterin Hennig konfrontiert, so wird er
dann den zehn AnwältInnen der Beschuldigten Rede und Antwort stehen
müssen. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist also noch nicht
abzusehen.
WOLF-DIETER VOGEL
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