 |
|
Datum:
20.03.2001
|
Zeitung:
tageszeitung
|
Titel:
Der Zeuge spricht, die Else schweigt
|
Der Zeuge spricht, die Else schweigt
Donnerstag beginnt der letzte große Prozess gegen die Revolutionären
Zellen. Drei Männer und eine Frau müssen sich wegen Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung und zwei Anschlägen verantworten.
Verhandlung bis August angesetzt
Das Urteil der Juristen beim Strafverteidigertag vor zwei Wochen
fiel eindeutig aus. Die Gefahren der bestehenden Kronzeugenregelung
seien "Denunziationen, Falschaussagen, Erpressungen".
Das entsprechende Gesetz sei verfassungswidrig, die vom Bundesjustizministerium
geplante Ausweitung der bestehenden Regelungen unerwünscht.
Inwieweit diese Kritik auch auf das Verfahren gegen vier mutmaßliche
Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) zutrifft, davon kann
sich die Öffentlichkeit ab Donnerstag selbst ein Bild machen.
Fünfzehn Monate nach der Festnahme der vier Angeklagten soll
nun vor dem Kammergericht Berlin der so genannte Revolutionäre-Zellen-Prozess
beginnen. Für Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck steht fest: "Wir
werden tun, was wir können, um die Aussagen des Kronzeugen
Tarek Mousli so zu entkräften, dass auf diese Angaben keine
Verurteilung gestützt werden kann." Denn fast ausschließlich
auf die Aussagen Mouslis stütze die Bundesanwaltschaft (BAW)
den Vorwurf gegen Kalecks Mandanten Matthias Borgmann sowie Sabine
Eckle, Harald Glöde und Axel Haug, sie seien in den RZ aktiv
gewesen.
Die vier sollen sich an militanten und bewaffneten Aktionen zweier
Berliner RZ-Gruppen beteiligt haben. Zwischen 11 und 15 Monate sitzen
sie schon in Untersuchungshaft, zwei weitere Beschuldigte hingegen
sind auf freiem Fuß. Der Exberliner Lothar Ebke, der Mitte
der Neunzigerjahre Deutschland verließ, wartet im kanadischen
Yellowknife auf sein Auslieferungsverfahren. Ein kanadisches Gericht
wird sich am 22. Mai mit den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft
befassen. Und Rudolf Schindler wurde vor wenigen Wochen vom Landgericht
Frankfurt am Main von dem Vorwurf freigesprochen, am Überfall
auf die Wiener Opec-Konferenz im Jahr 1975 beteiligt gewesen zu
sein, und auf freien Fuß gesetzt. Dabei soll sich der 58-Jährige,
so will die Bundesanwaltschaft vom Kronzeugen Mousli wissen, maßgeblich
an RZ-Aktionen der Achtzigerjahre beteiligt haben.
"Für freies Fluten"
Im Rahmen einer Flüchtlingskampagne "Für freies
Fluten" hatte die Gruppe damals bundesweit Gerichte,
Ausländerbehörden und andere Objekte als Anschlagsziele
auserkoren. Auch in Berlin. Hier wurde im Oktober 1986 der Leiter der
Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, durch Schüsse verletzt.
Im September 1987 schossen Unbekannte auf Günter Korbmacher,
Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Zwar ist der Vorwurf der schweren Körperverletzung in beiden
Fällen verjährt, dennoch gelten die Aktionen der BAW als Beweis
für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Bis heute
strafrechtlich relevant sind zwei Sprengstoffanschläge: Im Februar
1987 explodierte an der Außenmauer der Zentralen Sozialhilfestelle
für Asylbewerber (ZSA) in Wedding ein Sprengsatz, der geringen Schaden
verursachte. Knapp vier Jahre später, im Januar 1991, wollte eine
Revolutionäre Zelle die Viktoria von der Siegessäule sprengen.
Auch diese Aktion endete eher bescheiden: die "Goldelse" blieb
auf ihrem Sockel.
Der Kronzeuge
Was die Angeklagten mit diesen Angriffen zu tun haben, soll der Erste
Senat des Kammergerichts nun herausfinden. 31 Verhandlungstage sind bislang
angesetzt. Bis zum 17. August wollen die Richter jeden Donnerstag und
Freitag tagen. Offenbar rechnet man mit großem Andrang: Der Prozess
wurde vom Schöneberger Kammergerichtsgebäude in das Moabiter
Landgericht verlegt, "weil hier mehr Platz ist", wie eine
Gerichtssprecherin erklärt. In den ersten Wochen werden die Verlesung
alter Urteile gegen die RZ sowie die Aussagen von Beamten des
Bundeskriminalamts das Verfahren bestimmen. Erst Mitte bis Ende April soll
die "zentrale Auskunftsperson", wie Bundesanwaltschaftssprecher
Hartmut Schneider den Kronzeugen nennt, erscheinen.
Spätestens seit Mousli im November 1999 verhaftet wurde, berichtete
er den Ermittlern ausführlich darüber, was er vom Innenleben der
RZ wissen will: Etwa über jenes angebliche RZ-Depot im Kreuzberger
Mehringhof, wo der damalige Hausmeister Axel Haug Waffen und Sprengstoff
versteckt haben soll. Oder über seinen ehemals guten Freund Lothar
Ebke, mit dem zusammen er zu den RZ gekommen sein will. Bevor der
41-jährige Karatelehrer so ausgiebig erzählte, waren in einem von
ihm angemieteten Keller Spuren von Sprengstoff gefunden worden, den die
Ermittlungsbehörden den RZ zurechnen. Auch eine ehemalige
Lebensgefährtin hatte Tarek Mousli schwer belastet. Für ihn
offenbar Grund genug, sich mit Hilfe der Kronzeugenregelung eine geringere
Strafe zu verschaffen. Dass er einen Teil seiner Aussagen erst machte,
nachdem das umstrittene Gesetz zumindest in Bezug auf
"Terrorismus"-Delikte zum Jahresende 1999 ausgelaufen war,
störte die Strafverfolger nicht.
Im Gegenteil: Als Mousli im eigenen Prozess im Dezember letzten Jahres
alle Beschuldigungen vor Gericht wiederholte, vergütete das
Kammergericht seine Bereitschaft zur Kooperation mit einem
außergewöhnlich milden Urteil: zwei Jahre Haft auf
Bewährung. Bereits im April 2000 war Mousli aus der Untersuchungshaft
entlassen worden. Seither sorgt das Zeugenschutzprogramm des
Bundeskriminalamts für eine gesicherte Existenz: Monatlich
überweisen die Wiesbadener 2.400 Mark plus Miete, Krankenversicherung,
Mietwagen und Telefon.
Rechtsanwalt Kaleck bewertet den Prozess gegen Mousli als "eine
Farce". Zwar sei es nicht ungewöhnlich, dass Verteidigung,
Staatsanwaltschaft und Gericht vorab Absprachen treffen, so Kaleck.
"Aber dann führt man die Hauptverhandlung in zwei Stunden durch
und gibt dem Ganzen nicht den Anschein, als ringe man fünf Tage darum,
die Wahrheit herauszufinden." Tatsächlich machten sich die
Prozessbeteiligten wenig Mühe, Widersprüche in Mouslis Aussagen
zu überprüfen. So ging man darüber hinweg, was seine
Exfreundin mehrmals vor Gericht bestätigt hatte: Mousli habe ihr
gegenüber behauptet, bei einer der Aktionen geschossen zu haben. Er
selbst behauptet, dass immer Schindler der Schütze der Berliner RZ
gewesen sei.
Auch andere Widersprüche hat der Kronzeuge bisher nicht
erklärt. So soll die Gruppe nach seinen Angaben Informationen für
ihre militante Flüchtlingskampagne über Borgmann bekommen haben.
Der Angeklagte, der vor seiner Verhaftung als Leiter des Akademischen
Auslandsdienstes der Technischen Universität beschäftigt war,
soll über seine Arbeitsstelle an Interna gelangt sein. Borgmann war
zum Zeitpunkt der Aktionen aber noch gar nicht in dieser Funktion
tätig. Auch nach jenem Waffenlager, das die RZ im Mehringhof angelegt
haben soll, suchte die Polizei vergeblich.
Obwohl sich für Rechtsanwalt Kaleck die Glaubwürdigkeit des
Kronzeugen daher in Grenzen hält, vertrauen die Ankläger auf
Mousli. Dabei musste die Frankfurter Staatsanwaltschaft erst vor wenigen
Wochen die Erfahrung machen, dass die Angaben des Kronzeugen Hans-Joachim
Klein für eine Verurteilung von Rudolf Schindler nach Meinung der
Richter nichts hergaben. Ob Schindler nun ein zweites Mal wegen
RZ-Mitgliedschaft angeklagt werden darf, muss derzeit der Bundesgerichtshof
entscheiden. Skepsis auch in Frankreich: Die französischen
Behörden lehnten es ab, die ebenfalls von Klein der Teilnahme an der
Wiener Opec-Aktion beschuldigte Sonja Suder nach Deutschland auszuliefern.
Schon kurz nach ihrer Verhaftung im Januar letzten Jahres konnten Suder und
ihr Lebensgefährte Christian Gauger das Gefängnis verlassen,
nachdem sie eine Kaution von rund 3.000 Mark hinterlegt hatten.
Die Berliner Angeklagten sitzen jedoch bis heute in Untersuchungshaft.
Dabei gehe es doch in dem RZ-Verfahren, wie Anwalt Kaleck kritisiert,
"um eine Gruppe, die sich selber aufgelöst hat".
Seine Vermutung: "Man will die Leute mürbe machen, um
vielleicht aus dem einen oder der anderen noch ein Geständnis
herauszuholen, das die weiche Mousli-Aussage stützen könnte."
HEIKE KLEFFNER und WOLF-DIETER VOGEL
|