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Datum:
18.05.2001
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Zeitung:
tageszeitung
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Titel:
"Spuren beseitigt"
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"Spuren beseitigt"
Im RZ-Prozess wurde gestern die Anklageschrift verlesen. Beschuldigter
Glöde kritisiert die Bundesanwaltschaft
Im zweiten Anlauf soll nun alles ganz schnell gehen. Noch am Vormittag
verlasen die Vertreter der Bundesanwaltschaft (BAW) gestern vor dem
Kammergericht ihre Anklageschrift gegen die fünf mutmaßlichen
Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ). Anfang April war der erste
Prozess ausgesetzt worden, um den Beschuldigten Rudolf Schindler ins
Verfahren einzubeziehen.
Allen fünf Beschuldigten wirft die BAW vor, an militanten Aktionen
der RZ im Rahmen ihrer Kampagne "gegen imperialistische
Flüchtlingspolitik" in den Achtzigerjahren beteiligt gewesen
sein. Während Schindler und seine Frau Sabine Eckle 1990 aus den
Zellen ausgestiegen seien, hätten die anderen Angeklagten nach Meinung
der BAW auch einen Anschlag auf die Berliner Siegessäule 1991 zu
verantworten. Harald Glöde soll sich zudem 1993 an RZ-Anschlägen
gegen den Bundesgrenzschutz in Frankfurt (Oder) und Görlitz beteiligt
haben. Warum die Ermittler trotz zweier aufwendiger Hausdurchsuchungen
jenes Waffenlager nicht ausfindig machen konnten, das die
mutmaßlichen RZ-Mitglieder im Alternativzentrum Mehringhof angelegt
haben sollen, konnte auch Bundesanwalt Volker Hohmann nicht erklären.
Man gehe davon aus, sagte der Karlsruher Ankläger, "dass das
Depot spätestens 1995 aufgelöst und sämtliche Spuren
beseitigt" worden seien.
Zuvor kritisierte der Beschuldigte Glöde das Vorgehen der
Strafverfolger. In Kooperation mit der BAW habe das Bundeskriminalamt (BKA)
gezielt den Kronzeugen Tarek Mousli aufgebaut. Mousli, auf dessen Aussagen
die Anklage aufbaut, sei nach seiner selbst erklärten
RZ-Mitgliedschaft mit der Drohung hoher Haftstrafen unter Druck gesetzt
worden. Zudem habe ihm die Behörde durch ihr Vorgehen bewusst die
finanzielle Grundlage entzogen. So sei ihm gekündigt worden, nachdem
die Beamten Mouslis Arbeitsstelle in die Ermittlungen einbezogen
hätten. Als ihm dann von der BAW eine finanzielle Existenz durch das
Zeugenschutzprogramm sowie eine zweijährige Bewährungsstrafe
angeboten worden seien, habe sich Mousli endgültig dafür
entschieden, den Strafverfolgern als Kronzeuge zu dienen. So sei es
schließlich zu den jetzigen belastenden Aussagen gekommen. Im Prozess
gegen ihn selbst, der im vergangenen Dezember stattfand, habe Mousli dann
in seinen Aussagen nur noch "formal bestätigt, was vorher mit BKA
und BAW abgesprochen" worden sei.
Bei den Bundesanwälten stieß die Erklärung nur auf
amüsiertes Grinsen. Glödes Ausführungen seien "ohne
jede Relevanz". Inhaltlich wollten die obersten Strafverfolger nicht
auf die Vorwürfe eingehen. Auch Richterin Gisela Hennig ließ
sich nicht beirren. Über eine Besetzungsrüge sowie einen
Befangenheitsantrag gegen das Gericht will sie erst in den nächsten
Tagen beraten. Die Rechtsanwälte werfen ihr angesichts des
zögerlichen Vorgehens zu Beginn des Prozesses im März
Verfahrensverschleppung vor. Der Prozess wird heute fortgesetzt.
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