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Datum:
15.09.2001
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Zeitung:
tageszeitung
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Titel:
Aussage bekräftigt
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Aussage bekräftigt
RZ-Prozess: Bundesanwaltschaft versucht vergeblich, Aussage gegen ihren
Kronzeugen zu erschüttern
Im Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der
"Revolutionären Zellen" (RZ) hat die früheren
Lebensgefährtin des Kronzeugen Tarek Mousli gestern bekräftigt,
dass Mousli der Schütze beim Knieschussattentat auf den
Bundesverwaltungsrichter Korbmacher im Jahr 1987 gewesen sei. "Ich
erinnere mich genau, er hat gesagt, er habe auf den Richter
geschossen", so die Zeugin.
Vor Gericht hatte Mousli ausgesagt, er habe zum Zeitpunkt der
Schüsse in einer konspirativen Wohnung in Kreuzberg den Polizeifunk
abgehört. Die Bundesanwaltschaft (BAW) setzte alles daran, die Zeugin
von dieser Aussage abzubringen. Dabei stützte sie sich auf die
Äußerung der Zeugin, sie sei sich zwar ihrer Erinnerung
über die Selbstbezichtigung Mouslis sicher, gleichwohl könne sie
nicht "mit tausendprozentiger Sicherheit, zumal vor einem
Gericht" sagen, ob Mousli wirklich geschossen habe. Schließlich
sei sie bei der Tat selbst nicht dabei gewesen.
Erstmal sah sich die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig veranlasst, die
BAW in die Schranken zu verweisen. "Dass sich die Zeugin sicher ist,
dass Mousli ihr gesagt hat, er hat geschossen, ist doch nun wirklich
bekannt", fiel die Richterin Bundesanwalt Homann ins Wort.
Einer der Verteidiger erklärte, durch die Aussagen von Karmen T.
habe sich der Verdacht erhärtet, dass Mousli "uns ständig
belügt". Der BAW warf er vor, dass sie wegen des
"architektonischen Aufbaus eines Kronzeugen-Fundaments" eine
Weiterverfolgung der Aussagen von Karmen T. fallen gelassen habe, obwohl
sie zu einem früheren Zeitpunkt ihre Aussagen als "besonders
glaubwürdig und präzise" eingestuft habe.
Ein bezeichnendes Licht auf das Verhalten der BAW wirft auch das
fortdauernde rechtwidrige Vorenthalten und Unterschlagen von
Beweismaterial. Durch Recherchen der Verteidigung wurde bekannt, dass die
BAW die Existenz von 955 Kassetten bislang verschwiegen hatte,. Sie
dokumentieren die Überwachung von verschiedenen
Telefonanschlüssen des Kronzeugen. Diese Telefonüberwachung fand
zudem in einem Zeitraum statt, für den Bundesanwalt Homann sogar
schriftlich die Durchführung solcher Maßnahmen verneint hatte.
Um ihr die Sichtung dieses Materials zu ermöglichen, forderte die
Verteidigung die Aussetzung der Hauptverhandlung und die Entlassung der
Angeklagten aus der Untersuchungshaft. Über den Antrag will das
Gericht am kommenden Donnerstag entscheiden.
Martin Beck
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