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Datum:
14.04.2001
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Zeitung:
tageszeitung
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Titel:
Schindler bei Karry-Mord entlastet
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Schindler bei Karry-Mord entlastet
Der Prozess gegen die "Revolutionären Zellen" wird
im Mai neu aufgerollt. Das Verfahren vor dem Berliner Kammergericht
soll mit dem Fall Rudolf Schindler verbunden werden. Durch eine
neue DNS-Spur im Mordfall Karry wird Schindler entlastet.
Eine DNS-Analyse brachte es an den Tag: Aller Wahrscheinlichkeit nach
ist das mutmaßliche Mitglied der Revolutionären Zellen (RZ)
Rudolf Schindler nicht für den Tod des früheren hessischen
Wirtschaftsministers Heinz Herbert Karry im Jahr 1981 verantwortlich. Dies
geht aus einer gentechnischen Untersuchung hervor, die die
Bundesanwaltschaft bereits vor einem Jahr in Auftrag gegeben hat.
Unterdessen entschied das Berliner Kammergericht am Donnerstag, ein
Verfahren gegen den 58-jährigen Schindler wegen RZ-Mitgliedschaft mit
dem bereits laufenden Prozess gegen vier weitere mutmaßliche
RZ-Mitglieder zu verbinden.
Noch im November hatte die Aussage des Kronzeugen Tarek Mousli im
Frankfurter Prozess um den Überfall auf die Wiener Opec-Konferenz 1975
nahe gelegt, Schindler habe auf den FDP-Politiker geschossen. Das
Ex-RZ-Mitglied Mousli hatte damals nur vage von internen Gesprächen
über die Aktion berichtet. Dennoch galt seine Aussage als Hinweis auf
eine Täterschaft Schindlers. Nun fanden die Gutachter zwar
"menschliche Anhaftungen" an der Pistole, die "eindeutig
einer Person zuzuordnen sind". Diese Person sei aber weder Schindler
noch seine wegen anderer RZ-Delikte vor Gericht stehende Frau Sabine Eckle.
Möglicherweise hätten "legale Spurenleger", also
Polizeibeamte, bei ihren Ermittlungen alte Hinweise verwischt und
gleichzeitig neue Spuren hinterlassen.
Schindler selbst hatte im Opec-Verfahren angegeben, er habe nach seinem
Abtauchen 1978 "bis zur Wiederaufnahme seiner politischen
Aktivitäten Mitte der 80er-Jahre keine strafbaren Handlungen begangen
und keiner verbotenen Organisation angehört". Dieser
Einschätzung folgte vor wenigen Wochen auch der Bundesgerichtshof in
einem Urteil. Damit wurde ein weiterer Prozess gegen den 58-Jährigen
möglich. Allerdings hatten die Karlsruher Richter Schindlers
"Wiedereintritt" in die RZ auf das Jahr 1981 vorverlegt. Denn:
Karry wurde im Mai 1981 getötet. Jetzt muss sich Schindler wegen
seiner mutmaßlichen Beteiligung an RZ-Aktionen in den Achtzigerjahren
in Berlin verantworten.
Nach dem Beschluss des Kammergerichts, das Verfahren mit dem vor drei
Wochen begonnenen Prozess gegen vier weitere Beschuldigte zu verbinden,
wurde die Hauptverhandlung bis Mitte Mai ausgesetzt. Nicht zuletzt diese
Verzögerung gab den Anwälten der übrigen Angeklagten Anlass,
Haftverschonung für ihre Mandanten zu fordern. Die maximal zu
erwartende Strafe rechtfertige eine Entlassung. Richterin Hennig wollte dem
Antrag nicht folgen. Anträge wie der zum Gesundheitszustand einer
Angeklagten seien dafür verantwortlich, "dass die Anklage nicht
verlesen werden konnte".
Als "Skandal" empfindet Verteidiger Wolfgang Kaleck diese
Begründung. "Das Gericht verhandelte bis heute in homöopathischen
Dosen." Schindlers Anwalt Hans Wolfgang Euler sagte der taz,
er werde vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn sein Mandant
in Haft bleibe.
WOLF-DIETER VOGEL
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