Datum:
08.09.2001
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Zeitung:
taz
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Titel:
Die ehemalige Lebensgefährtin von Tarek Mousli belastet den
Kronzeugen im Berliner RZ-Prozess
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Die ehemalige Lebensgefährtin von Tarek Mousli belastet den
Kronzeugen im Berliner RZ-Prozess
"Er hat mir gesagt, dass er geschossen hat!" - Karmen T. hielt
auch auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Gisela Hennig daran fest: Ihr
damaliger Lebensgefährte, der Kronzeuge im Berliner RZ-Prozess, Tarek
Mousli, habe damals, 1987, gezielt auf die Beine des Richters
geschossen.
Die junge Frau aus Ostberlin macht einen konzentrierten, ernsthaften
Eindruck. Warum sie nicht schon bei ihrer ersten polizeilichen Vernehmung
im April 1999 über den Anschlag auf den Asylrichter am
Bundesverwaltungsgericht, Günther Korbmacher, berichtet habe, will das
Gericht wissen. "Weil ich Angst hatte." Sie habe die Situation
nicht überschauen können. Deshalb habe sie nur auf die gestellten
Fragen geantwortet.
Tarek Mousli bestreitet die Darstellung seiner damaligen
Lebensgefährtin. Karmen T. müsse da "etwas
verwechseln", sagte er vor zwei Wochen vor Gericht. Bereits die
Bundesanwaltschaft versuchte während des Prozesses gegen Mousli im
Dezember 2000, die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu untergraben.
Dabei gab es einmal Zeiten, da sah die BAW die Sache ganz anders. Wie
gestern überraschend bekannt wurde, sollte Karmen T. in das
Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes aufgenommen werden.
Ein entsprechendes Angebot wurde ihr vor der Verhaftung Mouslis im
November 1999 unterbreitet. Damals war er unter dem Vorwurf der
"Rädelsführerschaft in einer terroristischen
Vereinigung" in Haft genommen worden. Der Haftbefehl stützte sich
dabei im Wesentlichen auf die Zeugenaussagen von Karmen T.
Als Mousli jedoch begann, umfangreiche Aussagen zu machen, hörten
alle Kontakte zwischen Karmen T. und den Ermittlungsbehörden auf.
Nicht einmal zu den widersprüchlichen Aussagen zur Tatbeteiligung am
Korbmacher-Anschlag wurde sie verhört. Die Vernehmung der Zeugin wird
am kommenden Donnerstag fortgesetzt.
Martin Beck
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