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Datum:
08.06.2001
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Zeitung:
tageszeitung
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Titel:
Der erste Zeuge
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Der erste Zeuge
Im Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der
Revolutionären Zellen hat gestern der Ermittlungsführer des
Bundeskriminalamts ausgesagt
Warten auf den Kronzeugen. In dem Prozess gegen fünf
mutmaßliche Mitglieder der militanten "Revolutionären
Zellen" (RZ) vor dem Kammergericht wurde gestern als erster Zeuge der
Ermittlungsführer des Bundeskriminalamtes (BKA), Klaus Schulzke,
vernommen. Der 60-jährigeHauptkomissar a. D. wurde sowohl zu
Geschichte und Motivation der RZ als auch zum konkreten Verlauf der
Ermittlungen befragt.
Ein besonderes Augenmerk legte das Gericht darauf, wie der als zentrale
Beweisperson geltende Tarek Mousli Kronzeuge wurde und welche Erkenntnisse
das BKA vor dessen Aussagen überhaupt besaß. Damit wollte das
Gericht die Weichen für die in der kommenden Woche geplante Vernehmung
des Kronzeugen stellen, mit dessen Aussage die Anklage steht und
fällt.
Darüber hinaus stellte die Rechtsanwältin Andrea
Würdinger gestern einen Antrag auf Übermittlung von 43
Aktenteilen aus dem Ermittlungsverfahren, die die Bundesanwaltschaft
bislang dem Gericht und der Verteidigung vorenthalten hat. Die Existenz
dieser Teile ergibt sich aber aus den anderen Akten.
BKA-Ermittler Schulzke ist erst seit 1994 mit dem Komplex RZ befasst. Er
gilt auf Seiten der Polizei als zentrale Person der Ermittlungen. Der
heutige Pensionär führte nicht nur die Untersuchungen. Er war
auch federführend am Aufbau Tarek Mouslis zum Kronzeugen
beteiligt.
Bis das BKA 1998 auf Mousli stieß, waren die Erkenntnisse der
Ermittler über die RZ äußerst gering. Der Gruppierung
werden vom BKA etwa 40 Anschläge in Berlin seit 1973 zugeordnet. Diese
Zuordnung sei jedoch lediglich über die BekennerInnenschreiben
möglich gewesen, wie Schulzke gestern angab. Dass es in Berlin eine
eigene Zelle gebe, habe man dann "aufgrund der Insellage" vor der
Wende geschlossen. Auch hätten die Beamten nur vermuten können,
dass zu einer Zelle im Allgemeinen "drei bis fünf Personen"
gehören müssten.
Auf Tarek Mousli kam das BKA nach Schulzke durch einen Zufall 1998: Die
Berliner Polizei habe 1995 bei einem Jugendlichen mehrere Stangen
Sprengstoff gefunden. Diese seien vom BKA später als Teil der Beute
aus einem Diebstahl in einem Steinbruch 1987 identifiziert worden, der der
RZ zugeordnet wird. Der Jugendliche habe daraufhin ausgesagt, die Stangen
bei einem Einbruch in einen Keller in der Schönhauser Allee gefunden
zu haben: dem Keller von Tarek Mousli.
Mousli wurde daraufhin wiederholt festgenommen und befragt, aber immer
wieder auf freien Fuß gesetzt. Erst nach den Aussagen seiner
ehemaligen Lebensgefährtin und weiteren Ermittlungen habe man das
Ermittlungsverfahren auf Rädelsführerschaft in einer
terroristischen Vereinigung ausgedehnt, so Schulzke gestern. Aufgrund
dessen war Mousli dann im November 1999 endgültig festgenommen worden:
"Auf der Fahrt zur Bundesanwaltschaft habe ich Herrn Mousli auf die
Kronzeugenregelung und deren Auslaufen Ende 1999 hingewiesen",
erklärte Schulzke.
Mousli hätte sich hierzu jedoch nicht geäußert. Erst am
Abend und nach einen Telefonat mit seiner Lebensgefährtin habe sich
Mousli dann dazu entschlossen, die Kronzeugenregelung in Anspruch zu
nehmen. Für den Fall umfangreicher Aussagen auch über andere
Tatbeteiligte seien Strafmilderung bis hin zu einer Bewährungsstrafe
in Aussicht gestellt worden.
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