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Datum:
07.07.2001
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Zeitung:
tageszeitung
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Titel:
Populistische Guerilla
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"Populistische Guerilla"
Kronzeuge Tarek Mousli kommt im mehrfach unterbrochenen RZ-Prozess
mal etwas ausführlicher zu Wort. Doch an wichtigen Details
scheint die Richterin wenig interessiert
"Frau Vorsitzende, können Sie mir bitte weiterhelfen?"
Der dunkelhaarige Mann im Zeugenstand blickt etwas verzweifelt durch seine
große, schwarze Brille, die offenbar seiner Tarnung dienen soll.
Nein, so recht scheint Tarek Mousli nicht zu verstehen, was die Richterin
Gisela Hennig nun genau von ihm hören will. Dabei gibt sich der
Kronzeuge im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der
Revolutionären Zellen (RZ) alle Mühe zu berichten, was er
über die fünf ihm gegenübersitzenden Angeklagten wissen
will. Es ist erst das zweite Mal, dass Mousli ausführlicher zu Wort
kommt, seit er vor drei Wochen seinen ersten Auftritt in dem von
Unterbrechungen gezeichneten Verfahren vor dem Kammergericht hatte.
Doch die Richterin, so scheint es, hat auch bis zum gestrigen 16.
Verhandlungstag die Prozessakten nicht genau studiert. Hennig springt in
ihren Fragen von einem Zusammenhang zum nächsten: von jener Zeit, in
der Mousli 1981 über die Zeitschrift radikal erste Kontakte zu
dem RZ-Mitglied Gerd Albartus bekommen haben will, direkt zum Ende des
Jahrzehnts, als er bei einem konspirativen Waldspaziergang den Angeklagten
Matthias Borgmann kennen gelernt habe. Und dann wieder zurück zu den
RZ-internen Debatten über Anschläge im Rahmen der
Flüchtlingskampagne Mitte der Achtziger, die den Angeklagten
vorgeworfen werden. Über den ideologischen Hintergrund der Gruppe soll
Mousli berichten. "Was soll ich dazu sagen, wie weit soll ich
ausholen?", reagiert der Kronzeuge bereitwillig, doch die Richterin
gibt sich dann schnell mit dem Begriff "populistische Guerilla"
in "klarer Abgrenzung zur RAF" zufrieden.
Auf etwas mehr Interesse stoßen Mouslis Angaben über die
angebliche Rolle der Angeklagten Rudolf Schindler und Sabine Eckle. Die
ehemals illegal in Berlin Lebenden sowie sein damals bester Freund Lothar
Ebke seien zusammen mit ihm in einer RZ-Gruppe organisiert gewesen, so
Mousli. Schon bei einem ersten Treffen hätten die beiden
"Wäldler", also Illegalen, darauf gedrängt, dass Ebke
und er den Beruf aufgeben sollten, um sich auf die Aktivitäten in den
RZ zu konzentrieren. Wie, wo und unter welchen Bedingungen die geheimen
Meetings abgelaufen sind, will Richterin Hennig dann doch nicht so genau
wissen. Dabei scheint zumindest fragwürdig, dass ausgerechnet der
mittlerweile verstorbene Gerd Albartus regelmäßig an Treffen mit
den Illegalen teilgenommen haben soll. Schließlich war er schon wegen
einer RZ-Aktion im Gefängnis gesessen und wurde später von
Fahndern des Bundeskriminalamtes (BKA) bestens überwacht.
Doch Mousli gibt sich eloquent und auskunftfreudig, bemüht sich um
möglichst umfassende Antworten. Dass die fünf Angeklagten, die er
angeblich einst zu seinen Mitstreitern zählte, einzig wegen seiner
Aussagen vor Gericht stehen, scheint ihn nicht zu berühren. Er nennt
Namen von ehemaligen Freunden, als liege seine Vergangenheit als
Kreuzberger Autonomer gerade einmal ein paar Monate zurück.
Wie jedoch seine eigenen Angaben vor BKA und Bundesanwaltschaft zustande
kamen, wird sich wohl in diesem Prozess nicht klären lassen. Kaum
hatte seine Vernehmung vor drei Wochen begonnen, verweigerte Mousli mit
Verweis auf seine begrenzte Aussagegenehmigung wichtige Angaben. So ist bis
heute der Inhalt eines Telefongesprächs unbekannt, das er nach seiner
Verhaftung im November 1999 mit seiner damaligen Freundin geführt
hatte. Dabei war es nicht zuletzt dieses Telefonat, das ihn nach eigenen
Worten dazu bewogen hat, auf die Kronzeugenregelung einzugehen.
Dennoch gab das Gericht Mousli Recht: Per Beschluss legten die Richter
vergangene Woche fest, dass der Zeuge an bestimmten Punkten die Aussage
verweigern dürfe. Durch die Veröffentlichung des Gesprächs
könne seine neue Identität, die er im Rahmen des
Zeugenschutzprogramms erhalten hat, bekannt werden. Und schließlich
bestehe wegen Drohungen aus der linken Szene Lebensgefahr. Die Verteidigung
reagierte auf diese Entscheidung mit einem Befangenheitsantrag gegen den
Strafsenat, der aber am Mittwoch abgewiesen wurde.
Wolf-Dieter Vogel
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