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Datum:
06.04.2001
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Zeitung:
taz
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Titel:
RZ-Prozess muss neu aufgerollt werden
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RZ-Prozess muss neu aufgerollt werden
Rudolf Schindler soll auch in Berlin vor Gericht. Prozessunterbrechung
bis Mai. Anwälte fordern Haftprüfung
Der Prozess gegen die mutmaßlichen Mitglieder der
Revolutionären Zellen (RZ) muss wahrscheinlich neu aufgrollt werden.
Denn der mutmaßliche Exterrorist Rudolf Schindler soll nun mit auf
die Anklagebank. Voraussichtlich, so erklärte die Vorsitzende
Richterin Gisela Hennig, wird der Prozess Mitte Mai neu anfangen.
Dass das Kammergericht diesen Beschluss nicht endgültig am
gestrigen dritten Verhandlungstag fällen konnte, liegt vor allem am
bürokratischen Chaos der Strafverfolger. Die Akten Schindlers wurden
vom Berliner Zweiten Strafsenat via Bundesanwaltschaft (BAW) nach Karlsruhe
geschickt, um sie von dort aus zum jetzt zuständigen Ersten Senat
zurück nach Berlin zu senden. Die endgültige Entscheidung kann
das Kammergericht nun erst am kommenden Donnerstag verkünden.
Der 58-jährige Schindler müsste sich dann gemeinsam mit den
vier bisherigen Angeklagten wegen angeblicher Beteiligung an
Anschlägen einer Berliner RZ in den Achtzigerjahren verantworten.
Zudem wirft ihm die Bundesanwaltschaft die Rädelsführerschaft in
der militanten Gruppe vor.
Im Februar war Schindler im Frankfurter Prozess wegen des Überfalls
auf die Wiener Opec-Konferenz 1975 vom Vorwurf der RZ-Mitgliedschaft
freigesprochen worden. Auf Intervention der BAW hatte der Bundesgerichtshof
(BGH) am vergangenen Freitag aber entschieden, dass Schindler erneut vor
Gericht muss. Schließlich sei die RZ-Gruppe, der Schindler von 1975
bis 1978 angehört habe, wegen der "zwischenzeitlichen
Umstrukturierung und des Wandels in den Zielsetzungen" in den Jahren
1976 bis 1981 "nicht die gleiche terroristische Vereinigung" wie
die Berliner Zelle. Eine ungewöhnliche Begründung. Bisher hatten
BGH und BAW stets die Kontinuität von RAF und RZ betont, um einen
möglichst großen Spielraum für deren strafrechtliche
Verfolgung zu sichern.
Die VerteidigerInnen der vier bisherigen Berliner Angeklagten plädieren
wegen der Prozessverzögerung nun für eine Aufhebung der
Untersuchungshaft. Ein Verteidiger kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht
zu ziehen, wenn diese Frage nicht zu Gunsten seines Mandanten entschieden
werde. Zunächst hat aber die Berliner Richterin das Wort. Für
kommenden Donnerstag ist ein mündlicher Haftptüfungstermin
angesetzt.
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