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Datum:
01.06.2001
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Zeitung:
taz
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Titel:
Zeuge präpariert
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Zeuge präpariert
RZ-Verfahren: Bundesanwaltschaft gewährt Kronzeuge hinter
dem Rücken des Gerichts Einsicht in Akten
Im Prozess gegen mutmaßliche Angehörige der
"Revolutionären Zellen" herrschte am gestrigen fünften
Prozesstag nicht nur bei der Verteidigung der fünf Angeklagten,
sondern ausnahmsweise auch bei den Richtern Empörung über die
Bundesanwaltschaft. Diese hatte ohne Wissen der Vorsitzenden Richterin und
der Verteidigung Akten an den Kronzeugen Tarek Mousli weitergegeben.
Unter normalen Umständen dürfen Verfahrensakten nach
Anklageerhebung nur durch das Gericht zur Einsicht freigegeben werden.
Nachforschungen der Verteidigung und der Kammergerichtsvorsitzenden Hennig
hatten jedoch ergeben, dass die Vertreter der Bundesanwaltschaft sich
über diese Vorschrift hinweggesetzt haben.
Vor der Verhandlung mussten die Bundesanwälte dann zugeben, dass
dem Kronzeugen Tarek Mousli und dessen Anwalt die Anklageschriftsätze
gegen die fünf mutmaßlichen Mitglieder der Revolutionären
Zellen sowie Vernehmungsprotokolle und weitere, bisher ungenannte
Schriftsätze überlassen wurden.
Tarek Mousli soll ab dem 14. Juni als Zeuge der Anklage in dem
derzeit laufenden Verfahren vor dem Berliner Kammergericht befragt werden.
Der ehemalige Kampfsportlehrer war im Dezember letzten Jahres aufgrund
seiner Kooperationsbereitschaft mit den Ermittlungsbehörden und
mehrbändigen belastenden Aussagen gegen die Angeklagten zu einer
Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Die Verteidigung der fünf Beschuldigten beantragte gestern bei der
Vorsitzenden Richterin, die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der
Ankläger festzustellen. Darüber hinaus verlangt sie
Aufklärung darüber, welche Absprachen in der Vergangenheit
zwischen dem Anwalt des Kronzeugen und der Bundesanwaltschaft stattgefunden
haben.
Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, der den Beschuldigten Matthias B.
vertritt, sagte gegenüber der taz: " Die Bundesanwaltschaft will
den Zeugen Mousli offenbar weiter präparieren. Damit wird das ohnehin
schon unsichere Beweismittel Kronzeuge noch mehr entwertet."
Kaleck erinnerte daran, dass die Anklage wegen Mitgliedschaft in den
Revolutionären Zellen gegen vier Männer und eine Frau sich im
Wesentlichen auf die Aussagen Mouslis stützt. "Diese enge Bindung
führt offensichtlich dazu, dass die Bundesanwaltschaft tief in die
Mottenkiste der schmutzigen Tricks aus den Terroristenprozessen der
Siebzigerjahre greift", so Kaleck. Nun fragen sich die Verteidiger, ob
ihnen überhaupt die gesamten Akten vorliegen, auf die sich die
Ankläger aus Karlsruhe stützen.
Der Terminplan des gesamten Prozesses ist auch aus einem anderen Grund
einmal mehr in Frage gestellt: Akute Gesundheitsprobleme der angeklagten
Sabine E. und der enge Terminplan des Anwalts von Tarek Mousli werden
voraussichtlich zu weiteren Verzögerungen vor der Sommerpause im
August führen.
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