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Datum:
01.02.2001
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Zeitung:
Tageszeitung
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Titel:
Angeklagte bleiben in der Zelle
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Angeklagte bleiben in der Zelle
Am 20. März beginnt der Prozess wegen Mitgliedschaft in den
Revolutionären Zellen. Gericht ordnet Haftfortdauer an
Die Aufarbeitung der Geschichte der Revolutionären Zellen (RZ)
durch die Justiz geht in die zweite Runde. Am 20. März beginnt vor dem
Zweiten Senat des Kammergerichts der Prozess gegen eine Frau und drei
Männer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereiniung nach
Paragraf 129a. Gleichzeitig mit dem Beschluss, das Hauptverfahren zu
eröffnen, hat das Gericht Haftfortdauer angeordnet. Angesichts der
Tatsache, dass die vier nicht vorbestraft sind und in geregelten
Verhältnissen lebten, sei dies eine "absolut
unverhältnismäßige Entscheidung", sagt der Anwalt
eines der Angklagten, Wolfgang Kaleck.
Die Frankfurter Galeristin Sabine Eckle (54), der Hausmeister des
Kreuzberger Mehringhofs, Axel Haug (52), und der Mitarbeiter der
Forschungsstelle für Flucht und Migration, Harald Glöde (52),
sitzen seit über einem Jahr in Untersuchunghaft, der Leiter des
Akademischen Auslandsamtes der Technischen Universität, Harald
Borgmann (52), seit neun Monaten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor,
als Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen zwischen 1985 und
1995 an mehreren Anschlägen beteiligt gewesen zu sein. Im Zentrum der
Anklage stehen die Knieschuss-Attentate auf den Leiter der Berliner
Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und den Vorsitzenden des
Bundesverwaltungsgerichts, Günter Korbmacher, von 1986 und 87.
Die Beschuldigten haben bislang geschwiegen. Überführt werden
sollen sie mit Hilfe des Kronzeugen Tarek Mousli. Der 41-jährige
Karatelehrer war selbst RZ-Mitglied. Er hatte nach seiner Verhaftung im
November 1999 bei der Bundesanwaltschaft umfassend ausgepackt und neben den
vier Angeklagten auch den in Frankfurt im Opec-Prozess vor Gericht
stehenden Rudolf Schindler und seinen nach Kanada ausgewanderten besten
Freund, Lothar Ebke, der Beteilung an den Knieschuss- und
Sprengstoffanschlägen bezichtigt. Daher war Mousli im Dezember
gemäß Kronzeugenregelung nur zu einer zweijährigen
Bewährungsstrafe verurteilt worden.
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