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Datum:
24.04.2001
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Zeitung:
Der Spiegel
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Titel:
Vorhersehbares Debakel
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Vorhersehbares Debakel
Die Berliner Verhandlung gegen vier mutmaßliche Terroristen
wird ausgesetzt. Weil die Justiz die Beweislage falsch einschätzte,
konnte der angebliche Rädelsführer nicht mit angeklagt
werden.
Das Szenario für den Auftritt des Kronzeugen war filmreif.
Bewaffnete Sicherheitsbeamte im Saal, ein "Verräter" im Zeugenstand
und auf der Anklagebank vier mutmaßliche Terroristen der Revolutionären
Zellen (RZ).
Ende April sollte es Wirklichkeit werden. Ein Hauch von Stammheim
und Palermo mitten in Berlin.
Doch der Showdown vor dem Kammergericht, in dem seit dem 22. März
eines der letzten dunklen Kapitel des deutschen Linksterrorismus
aufgeklärt werden soll (SPIEGEL 12/2001), wird für mehrere
Wochen ausgesetzt - auf Bitten der Bundesanwaltschaft.
Die Zeit ist nötig, die Folgen einer kapitalen Fehleinschätzung
der Justiz zu korrigieren. Bisher mussten sich in Berlin nur die
vier mutmaßlichen Terroristen Harald Glöde, Matthias
Borgmann, Axel Haug und Sabine Eckle verantworten. Eckles Ehemann
Rudolf Schindler dagegen konnte die Prozesseröffnung als freier
Mann verfolgen - obwohl er den Ermittlern als Rädelsführer
gilt.
Die fünf werden beschuldigt, Mitglieder der terroristischen
Vereinigung RZ gewesen zu sein. Sie sollen, in unterschiedlicher
Besetzung, ab Mitte der achtziger Jahre in Berlin Sprengstoff- und
Schusswaffenattentate verübt haben. Weil sich die Vorwürfe
in weiten Teilen deckten, so Bundesanwalt Rainer Griesbaum, sei
es "zur Vermeidung von Doppelarbeit sachdienlich", den RZ-Komplex
gegen alle fünf gemeinsam zu verhandeln.
Das klingt logisch. Dennoch ist Griesbaums Plädoyer für
"Prozessökonomie" grotesk. Schindler, für dessen terroristische
RZ-Vergangenheit es etliche Indizien gibt, hätte schon von
Anfang an in Berlin mit auf der Anklagebank sitzen können.
Doch die Bundesanwälte haben offenbar zu lange ihren Kollegen
in Frankfurt vertraut. Die hessischen Ermittler waren trotz dünner
Beweislage überzeugt, dass Schindler am Überfall auf die
Opec-Konferenz in Wien 1975 unter Führung des legendären
Terror-Söldners "Carlos" beteiligt war. Sie verließen
sich dabei auf eine Aussage des Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein,
des Hauptangeklagten im Opec-Prozess. Der habe im September 1999
Schindler "eindeutig und ohne Zweifel" als jenes RZ-Mitglied identifiziert,
das ihn für den Anschlag in Wien rekrutiert habe und das "von
Beginn an in die Aktion eingebunden" war.
Dass Klein in vorangegangenen Vernehmungen andere Personen als
Anwerber genannt hatte, scheint die Ermittler ebenso wenig gestört
zu haben wie die Tatsache, dass er Schindler die RZ-internen Decknamen
"Max" und "Sharif" zuordnete.
Dabei fanden sich in den Unterlagen der Frankfurter Staatsanwälte
und der Bundesanwaltschaft schon damals Hinweise darauf, dass dies
die Tarnnamen eines anderen RZ-Kämpfers waren. Sein Name: Gerd
Hinrich Schnepel. Der tauchte nicht nur in Stasi-Akten über
die RZ als "Max" und "Sharif" auf, sondern hatte sich auch 1997,
im Verfahren gegen den "Carlos"-Vertrauten Johannes Weinrich, bei
der Berliner Staatsanwaltschaft dazu bekannt, unter diesen Decknamen
operiert zu haben.
Schindlers Anwalt, der Frankfurter Strafverteidiger Hans Wolfgang
Euler, beantragte deshalb schon im Februar 2000, die Opec-Anklage
gegen seinen Mandanten nicht zuzulassen. Doch die 21. Strafkammer
des Landgerichts Frankfurt entschied anders. Die Bundesanwaltschaft
stellte in Erwartung einer hohen Freiheitsstrafe im Opec-Prozess
das Berliner Verfahren gegen Schindler vorläufig ein. Vertan
war die Chance, die offenkundige Verwechslung ohne Gesichtsverlust
zu revidieren.
Es folgte das vorhersehbare Debakel. Schnepel wiederholte als
Zeuge in der Opec-Hauptverhandlung, was er bereits drei Jahre zuvor
zu Protokoll gegeben hatte. Die Version von Schindler als dem großen
"Max" war dahin und die Frankfurter Staatsanwaltschaft in der Klemme.
Offenbar um eine weitere Demontage im Gerichtssaal zu vermeiden,
versuchten es die Anklagevertreter Volker Rath und Jörg Claude
mit einem Kuhhandel. Anfang Dezember baten sie Schindlers Verteidiger
Euler und dessen Kollegen Jürgen Fischer zu einem Gespräch.
Dabei, so Euler, habe Rath erklärt, nach Lage der Dinge müsse
die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädieren. Die Verteidiger
empfahlen, das Schindler-Verfahren gesondert abzuhandeln.
Doch die Staatsanwälte hätten davon nichts wissen wollen.
Rath habe an das Berliner RZ-Verfahren erinnert. Dies sei ja nur
"vorläufig eingestellt". Schindler könne doch in der Opec-Sache
ein "kleines Geständnis" machen. Eines, das auf reine Beihilfe
hinausliefe. Dann käme er mit einer Strafe von fünf bis
sechs Jahren davon und hätte in Berlin nichts mehr zu befürchten.
Als Euler und Fischer ablehnten, habe Claude erklärt, man
könne auch das Opec-Verfahren vorläufig einstellen. Dann
jedoch müsse sich Schindler in Berlin verantworten. Euler:
"Wir waren fassungslos. Erst redeten sie von Freispruch, und dann
machten sie Angebote, die das Prinzip der Wahrheitsfindung im Strafprozess
ad absurdum führten."
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Job Tilmann, bestätigt
die Unterredung, wertet sie jedoch anders. Raths Ausführungen
hätten nur den Stand der Beweisaufnahme zum Zeitpunkt der Besprechung
beschrieben. Der jedoch hätte sich bis Prozessende noch ändern
können. Darüber hinaus hätte Rath das Opec-Verfahren
und die Berliner Ermittlungen "stets als Paket gesehen" und sei
"nach wie vor von Schindlers Schuld überzeugt". Klein habe
"möglicherweise nur den Namen, nicht aber die Person verwechselt".
Euler erinnert sich etwas anders: "Die Staatsanwälte befürchteten
offensichtlich, dass ein Freispruch im Opec-Prozess die Neuauflage
des Berliner RZ-Verfahrens torpedieren könnte."
Die Sorge war berechtigt: Am 28. Februar, zwei Wochen nach Schindlers
Freispruch in Frankfurt, lehnte das Berliner Kammergericht die von
der Bundesanwaltschaft beantragte Eröffnung eines Hauptverfahrens
gegen Schindler ab - obwohl auch die Richter ihn für "hinreichend
verdächtig" hielten, den RZ an der Spree als Rädelsführer
angehört zu haben.
Die Begründung: Strafklageverbrauch. Der Hauptanklagepunkt,
Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung RZ, sei bereits
Gegenstand des Opec-Verfahrens gewesen und damit abgeurteilt. Schindler
kam nach 16 Monaten Untersuchungshaft frei.
Damit wollte sich der Generalbundesanwalt nicht abfinden und legte
Beschwerde ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) eröffnete daraufhin
am 30. März das Hauptverfahren in Berlin. Schindler musste
wieder in Haft, und die Bundesanwaltschaft beantragte die Zusammenlegung
mit dem vor dem Berliner Kammergericht bereits laufenden Prozess.
Wieweit sich die Bundesanwälte über ihren Erfolg in
letzter Instanz freuen können, ist allerdings ungewiss. Die
Bundesrichter stützten sich auch auf Schindlers einzige Einlassung
im Opec-Prozess. Dort hatte der 58-Jährige im Rahmen der Schilderung
seines Lebenslaufs erklärt: "In der Zeit von 1978 bis zur Wiederaufnahme
meiner politischen Aktivitäten Mitte der achtziger Jahre habe
ich keine strafbaren Handlungen begangen und keiner verbotenen Organisation
angehört."
Demnach, so der BGH, habe Schindler seine RZ-Mitgliedschaft 1978
beendet. Die späteren Aktionen in Berlin werteten die Richter
als neuen Straftatbestand, der mit dem Opec-Urteil nicht abgegolten
sei.
Diese quasi amtlich abgesegnete Version von Schindlers Vita könnte
nun in einem weiteren Verfahren gegen den mutmaßlichen RZ-Mann
entlastend sein. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Schindler
und Eckle, den damaligen hessischen Wirtschaftsminister Heinz Herbert
Karry (FDP) am 11. Mai 1981 in seinem Frankfurter Haus im Schlafzimmer
erschossen zu haben. Die RZ hatten sich anschließend zu der
Tat bekannt und erklärt, der Tod des Politikers sei nicht beabsichtigt
gewesen. Man habe ihm lediglich in die Beine schießen wollen.
Schindler beharrt auf der gerichtsnotorischen Version seines Lebenslaufs,
die er Ende März noch präzisierte: "Weder war ich an Vorbereitungen
zu dem Anschlag noch an ihm selbst oder etwaigen Unterstützungshandlungen
danach beteiligt ... Zum damaligen Zeitpunkt habe ich mich zusammen
mit meiner Ehefrau im Ausland aufgehalten."
Angaben über Ort und Dauer des Aufenthalts machte er nicht.
Die will Euler, "falls es prozessual nötig sein sollte, zu
einem späteren Zeitpunkt nachreichen".
Die Wartezeit bis zur Neuauflage des Berliner RZ-Verfahrens wollen
die Verteidiger der Angeklagten nutzen, um Haftverschonung für
ihre Mandanten zu beantragen. Euler will dafür sogar vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen: "Erstens besteht bei Schindler
keine Fluchtgefahr, und zweitens dürfen Versäumnisse der
Justiz nicht zu Lasten der Angeklagten gehen."
GUNTHER LATSCH
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