|
Datum:
22.03.2001
|
Zeitung:
Spiegel
|
Titel:
Prozess um Terroranschläge begann
|
Prozess um Terroranschläge begann
In Berlin ist der Mammutprozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder
der Revolutionären Zellen (RZ) eröffnet worden. Die Angeklagten
müssen sich wegen vier Anschlägen aus den achtziger Jahren
verantworten.
Berlin - Der Prozess begann am Donnerstag unter strengen Sicherheitsvorkehrungen.
Der Generalbundesanwalt wirft drei Männern aus Berlin und einer
Frau aus Frankfurt am Main die Beteiligung an insgesamt vier Terroranschlägen
in den Jahren 1986 bis 1991 vor. Noch vor der Verlesung der Anklage
wurde der Prozess vertagt. Die Verteidigung soll zunächst die
Gerichtsbesetzung prüfen können.
Den Beschuldigten werden Attentate auf den früheren Chef der
Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und den ehemaligen
Richter am Bundesverwaltungsgericht, Karl Günter Korbmacher
vorgeworfen. Beide waren durch Schüsse ins Bein verletzt worden.
Außerdem müssen sie sich wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung sowie Sprengstoffanschlägen auf
die Berliner Siegessäule und ein Amt für Asylbewerber
verantworten.
In dem mit drei Bundesanwälten geführten Prozess stehen eine
54-jährige Galeristin und ein früheres Mitglied des Kuratoriums
der Technischen Universität Berlin vor Gericht. Die Anklage richtet
sich ferner gegen einen Hausmeister des linken Berliner Kulturzentrums
"Mehringhof" und einen Mitarbeiter der Forschungsgesellschaft
Flucht und Migration.
Kronzeuge der Anklage
Die Angeklagten werden nach Angaben eines Verteidigers im Prozess nicht
aussagen. Eine zentrale Rolle in dem von internationalen Beobachtern
besuchten Verfahren kommt dem inzwischen als Terroristen zu einer
Bewährungsstrafe verurteilten Tarek Mousli zu. Der 41-jährige
Karatelehrer hatte die vier Angeklagten als früherer Weggenossen und
Kronzeuge der Anklage für die Attentate verantwortlich gemacht.
Der unter Personenschutz stehende Mousli soll in dem bis August
terminierten Prozess unter Begleitung bewaffneter Polizisten aussagen. Die
Verteidigung verlangte, diese Anordnung aufzuheben. "Wir wollen keinen
traditionellen Terroristenprozess, sondern ein ganz normales
Strafverfahren", argumentierte Anwalt Nicolas Becker. Die Verteidiger
kritisierten insbesondere die "schlechthin unvertretbar lange
Untersuchungshaft" von 11 bis 15 Monaten, zumal die Strafandrohung
nicht allzu hoch sei.
Auch das Ablichten der Personalausweise des zahlreich erschienen
Publikums wurde beanstandet. Prozessbeobachter im Zuschauerraum,
darunter ein Abgesandter der Schweizer Juristenvereinigung und ein
irischer Rechtsanwalt beschwerten sich, dass sie ihre Schreibgeräte
abgeben mussten. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.
|