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Datum:
12.04.2001
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Zeitung:
Reuters
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Titel:
RZ-Prozess wird im Mai mit Schindler neu aufgerollt
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RZ-Prozess wird im Mai mit Schindler neu aufgerollt
Berlin (Reuters) - Nach dreiwöchiger Verhandlung ist der Prozess
gegen vier mutmaßliche Mitglieder der linksextremen
"Revolutionären Zellen" geplatzt. Das Berliner Kammergericht
entschied am Donnerstag auf Antrag der Bundesanwaltschaft, dass das
Verfahren mit dem im Frankfurter OPEC-Prozess freigesprochenen Rudolf
Schindler verbunden wird und setzte die Verhandlung aus. Zu einem Neustart
des Prozesses kommt es voraussichtlich Mitte Mai. Die Verteidiger wollen
nun eine Entlassung ihrer Mandanten aus der seit mehr als einjährigen
Untersuchungshaft erreichen und sprachen von einem unwürdigen
Schauspiel.
Den vier Männern und einer Frau im Alter zwischen 50 und 58 Jahren
wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und das
Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen vorgeworfen. Schindler, seine
54-jährige Frau Sabine Eckle und die drei weiteren Angeklagten sollen
zwischen 1986 und 1991 an vier Anschlägen von Berliner Gruppen der
"RZ" beteiligt gewesen sein. In Schindler sieht die
Bundesanwaltschaft einen Rädelsführer. Die Bundesanwaltschaft
hatte die Verbindung der beiden Verfahren beantragt, weil im Wesentlichen
identische Vorwürfe erhoben werden.
Einer der Anwälte hat inzwischen wegen der Dauer der
Untersuchungshaft für seine Mandantin Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Für die Angeklagte Eckle forderte Anwalt Johannes Eisenberg das
Gericht auf: "Beenden Sie das unwürdige Schauspiel, beenden Sie
die Untersuchungshaft." Er warf dem Gericht vor, dass es das Verfahren
bislang in keiner Weise gefördert habe. Nach Beendigung des Prozesses
begann das Gericht auf Antrag der Verteidigung mit mündlichen
Haftprüfungen. Ob es noch am Donnerstag zu Entscheidungen kommen wird,
blieb zunächst offen.
Nach dem Freispruch für Schindler in Frankfurt Mitte Februar war es
zu einem juristischen Tauziehen um das Berliner Verfahren gekommen. Das
Berliner Kammergericht hatte die Eröffnung eines Hauptverfahrens um
die Berliner Aktivitäten des 58-Jährigen kurz darauf abgelehnt
und ihn auf freien Fuß gesetzt. Auf Beschwerde des
Generalbundesanwalts war dieser Beschluss vor zwei Wochen vom
Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und Schindler erneut verhaftet
worden.
Im Februar hatte das Frankfurter Landgericht Schindler im OPEC-Prozess
freigesprochen. Ihm war Beihilfe an einem Überfall auf die
OPEC-Konferenz 1975 in Wien vorgeworfen worden. Der ebenfalls angeklagte
Terrorist Hans- Joachim Klein war zu neun Jahren Haft verurteilt worden.
Anders als das Berliner Kammergericht hatte der BGH entschieden, dass es
sich bei den Vorwürfen gegen Schindler um mehrere Straftaten handele,
die noch nicht Gegenstand des OPEC-Prozesses gewesen seien.
Die "Revolutionären Zellen" hatten sich seit ihrer
Gründung 1973 zu insgesamt 186 Anschlägen bekannt. Dazu
gehörten auch die Attentate auf den ehemaligen
Bundesverwaltungsrichter Günter Korbmacher 1987 und 1986 auf den
einstigen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald
Hollenberg. Beide Opfer wurden durch Schüsse in die Beine verletzt.
Diese Anschläge sind als Körperverletzung verjährt, nicht
aber als Beleg für die mögliche Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft stützt sich in
ihrer Anklage vor allem auf die umfassenden Aussagen eines ehemaligen
"RZ"-Mitgliedes. Die Verteidiger bezweifeln die
Glaubwürdigkeit dieses Kronzeugen.
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