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Presse

Datum:
12.04.2001

Zeitung:
Reuters

Titel:
RZ-Prozess wird im Mai mit Schindler neu aufgerollt

RZ-Prozess wird im Mai mit Schindler neu aufgerollt

Berlin (Reuters) - Nach dreiwöchiger Verhandlung ist der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der linksextremen "Revolutionären Zellen" geplatzt. Das Berliner Kammergericht entschied am Donnerstag auf Antrag der Bundesanwaltschaft, dass das Verfahren mit dem im Frankfurter OPEC-Prozess freigesprochenen Rudolf Schindler verbunden wird und setzte die Verhandlung aus. Zu einem Neustart des Prozesses kommt es voraussichtlich Mitte Mai. Die Verteidiger wollen nun eine Entlassung ihrer Mandanten aus der seit mehr als einjährigen Untersuchungshaft erreichen und sprachen von einem unwürdigen Schauspiel.

Den vier Männern und einer Frau im Alter zwischen 50 und 58 Jahren wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen vorgeworfen. Schindler, seine 54-jährige Frau Sabine Eckle und die drei weiteren Angeklagten sollen zwischen 1986 und 1991 an vier Anschlägen von Berliner Gruppen der "RZ" beteiligt gewesen sein. In Schindler sieht die Bundesanwaltschaft einen Rädelsführer. Die Bundesanwaltschaft hatte die Verbindung der beiden Verfahren beantragt, weil im Wesentlichen identische Vorwürfe erhoben werden.

Einer der Anwälte hat inzwischen wegen der Dauer der Untersuchungshaft für seine Mandantin Verfassungsbeschwerde eingelegt. Für die Angeklagte Eckle forderte Anwalt Johannes Eisenberg das Gericht auf: "Beenden Sie das unwürdige Schauspiel, beenden Sie die Untersuchungshaft." Er warf dem Gericht vor, dass es das Verfahren bislang in keiner Weise gefördert habe. Nach Beendigung des Prozesses begann das Gericht auf Antrag der Verteidigung mit mündlichen Haftprüfungen. Ob es noch am Donnerstag zu Entscheidungen kommen wird, blieb zunächst offen.

Nach dem Freispruch für Schindler in Frankfurt Mitte Februar war es zu einem juristischen Tauziehen um das Berliner Verfahren gekommen. Das Berliner Kammergericht hatte die Eröffnung eines Hauptverfahrens um die Berliner Aktivitäten des 58-Jährigen kurz darauf abgelehnt und ihn auf freien Fuß gesetzt. Auf Beschwerde des Generalbundesanwalts war dieser Beschluss vor zwei Wochen vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und Schindler erneut verhaftet worden.

Im Februar hatte das Frankfurter Landgericht Schindler im OPEC-Prozess freigesprochen. Ihm war Beihilfe an einem Überfall auf die OPEC-Konferenz 1975 in Wien vorgeworfen worden. Der ebenfalls angeklagte Terrorist Hans- Joachim Klein war zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Anders als das Berliner Kammergericht hatte der BGH entschieden, dass es sich bei den Vorwürfen gegen Schindler um mehrere Straftaten handele, die noch nicht Gegenstand des OPEC-Prozesses gewesen seien.

Die "Revolutionären Zellen" hatten sich seit ihrer Gründung 1973 zu insgesamt 186 Anschlägen bekannt. Dazu gehörten auch die Attentate auf den ehemaligen Bundesverwaltungsrichter Günter Korbmacher 1987 und 1986 auf den einstigen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg. Beide Opfer wurden durch Schüsse in die Beine verletzt. Diese Anschläge sind als Körperverletzung verjährt, nicht aber als Beleg für die mögliche Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft stützt sich in ihrer Anklage vor allem auf die umfassenden Aussagen eines ehemaligen "RZ"-Mitgliedes. Die Verteidiger bezweifeln die Glaubwürdigkeit dieses Kronzeugen.

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