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Presse

Datum:
19.08.2003

Zeitung:
Berliner Morgenpost

Titel:
Urteil

Urteil

In dem seit rund zwei Jahren dauernden Prozess um Terroranschläge der linksextremen Revolutionären Zellen beurteilte das Verwaltungsgericht Berlin gestern eine Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums als rechtswidrig. Es geht um teilweise geschwärzte Vernehmungsprotokolle des Bundesamts für Verfassungsschutz, in denen der Hauptzeuge gegen die Angeklagten zu Wort kommt (Aktenzeichen VG 34 A 42.03). Nach Ansicht des Gerichts hat das Ministerium seine Sperrerklärung im Juli 2002 nicht ausreichend begründet. Zudem seien unter anderem die in dem Strafprozess vor dem Berliner Kammergericht drohenden Strafen nicht hinreichend berücksichtigt worden.

dpa

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http://www.freilassung.de/presse/berlin/mp190803.htm