|
Datum:
19.08.2003
|
Zeitung:
Berliner Morgenpost
|
Titel:
Urteil
|
Urteil
In dem seit rund zwei Jahren dauernden Prozess um Terroranschläge
der linksextremen Revolutionären Zellen beurteilte das Verwaltungsgericht
Berlin gestern eine Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums
als rechtswidrig. Es geht um teilweise geschwärzte Vernehmungsprotokolle
des Bundesamts für Verfassungsschutz, in denen der Hauptzeuge
gegen die Angeklagten zu Wort kommt (Aktenzeichen VG 34 A 42.03).
Nach Ansicht des Gerichts hat das Ministerium seine Sperrerklärung
im Juli 2002 nicht ausreichend begründet. Zudem seien unter
anderem die in dem Strafprozess vor dem Berliner Kammergericht drohenden
Strafen nicht hinreichend berücksichtigt worden.
dpa
|