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Presse

Datum:
27.04.2001

Zeitung:
Monitor/ WDR

Titel:
Terroristen-Hysterie: Das letzte Gefecht der Bundesanwaltschaft

Terroristen-Hysterie: Das letzte Gefecht der Bundesanwaltschaft

KameraDer Monitor-Beitrag als mpg-Datei (7 MB)

Bericht:  Georg Restle, Philip Siegel

Volker Happe: "Vor einem Monat begann in Berlin unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen das Strafverfahren gegen angebliche Mitglieder einer linksterroristischen Vereinigung, die es schon seit knapp zehn Jahren nicht mehr gibt, die so genannten "Revolutionären Zellen". Der Prozess, der in der Öffentlichkeit schon für großes Aufsehen sorgte, hat es in sich: Denn als praktisch einziges Beweismittel stützt sich die Bundesanwaltschaft mit offenbar unbeirrbarem Eifer auf einen dubiosen 'Kronzeugen', der die Angeklagten erheblich belastet. Seit dessen Aussagen sitzen die Beschuldigten schon über 16 Monate in U-Haft. Doch an der Glaubwürdigkeit des so genannten Kronzeugen gibt es nun massive Zweifel. Ein Bericht von Georg Restle und Philip Siegel."

Aufnahmen von einem Sprengstoffanschlag auf eine Berliner Asyl-Behörde 1987. Mit Anschlägen wie diesem geriet in den 80er-Jahren eine Gruppierung ins Visier des Staatsschutzes, deren Mitglieder auch als linke "Feierabend-Terroristen" bezeichnet wurden und die sich vor knapp zehn Jahren aufgelöst hat: Die so genannten "Revolutionären Zellen", kurz auch "RZ" genannt.
Berlin vor vier Wochen: Am Landgericht wird das Strafverfahren gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen eröffnet: Unter großem öffentlichen Interesse und höchsten Sicherheitsvorkehrungen.

Anklage hat die Bundesanwaltschaft erhoben, die sich von diesem Prozess einen großen Ermittlungserfolg im Kampf gegen den Linksterrorismus der 70er und 80er Jahre verspricht.

GrafikWas in diesem Gerichtssaal stattfindet, ist ein Staatsschutz-Verfahren, wie man es von den zum Teil schon lange zurückliegenden Prozessen gegen die RAF kennt. Angeklagt sind Matthias Borgmann, der ehemalige Leiter des Akademischen Auslandsamtes der TU Berlin, die Frankfurter Galeristin Sabine Eckle sowie die Berliner Harald Glöde und Axel Haug. Vorwurf: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft umfasst weit über 100 Seiten, doch die Beweislage ist äußerst dürftig, wie die Verteidigung kritisiert:

Silke Studzinsky, StrafverteidigerinSilke Studzinsky, Strafverteidigerin: "Die Bundesanwaltschaft hat ausführliche Ermittlungen vorgenommen. Sie haben an verschiedenen Tatorten Zigarettenkippen, Fingerabdrücke oder auch Haare gefunden; haben all diese Spuren untersucht, mit der DNA der Beschuldigten abgeglichen, aber nichts gefunden. Alle Gutachten sind negativ."
Das einzige Beweismittel, das der Bundesanwaltschaft praktisch verbleibt, ist ein so genannter "Kronzeuge", der Karatelehrer Tarek Mousli, der sich als ehemaliges RZ-Mitglied der Polizei gestellt hatte.
In über 40 Vernehmungen wurde ihm klargemacht, dass er als Kronzeuge mit großzügiger Haftverschonung und finanzieller Unterstützung rechnen könne, doch dafür müsse er schon, so wörtlich, richtige "Knüller" liefern. Dies tat der Kronzeuge dann auch. Zu einem angeblichen Sprengstoffdepot der Revolutionären Zellen sagte er aus:

Zitat Tarek Mousli: In unserer Gruppe wurde diskutiert, wo dieser Sprengstoff und weitere Sachen gelagert werden könnten ... Ich wusste, dass das Depot im Mehringhof, in einem Aufzugsschacht, in einem Durchgang, angelegt worden war.

Diese Aussage elektrisierte die Ermittler und führte zu einem der größten Berliner Polizei-Einsätze der 90er Jahre: Ende '99 stürmten über 1000 Polizisten das Alternativ-Zentrum Mehringhof, stellten auf der Suche nach dem vermuteten Sprengstoff praktisch alles auf den Kopf und hinterließen eine Spur der Verwüstung. Das Ergebnis der Durchsuchung war für die Ermittler jedoch ernüchternd.

Dominique John, MehringhofDominique John, Mehringhof: "Es wurde nichts gefunden. Die Polizeibeamten waren mehr wie zwölf Stunden hier im Mehringhof und haben wirklich teilweise gewütet. Es ist nichts gefunden worden, obwohl mit Sprengstoff-Hunden überall in die Hohlräume reingegangen worden ist. Man ist dann wieder abgezogen, so abends um 21.00 oder 22.00 Uhr, hat große Schäden hinterlassen und das war es."
Doch fünf Monate später wollten es die Ermittler noch einmal wissen. Ganz gezielt untersuchte man dieses Mal den Aufzugsschacht, den der Kronzeuge eindeutig als Sprengstoff-Depot bezeichnet hatte. Das Bundeskriminalamt nahm zahlreiche Proben und untersuchte diese mittels hoch empfindlicher Techniken nach kleinsten Sprengstoffspuren. Das Ergebnis ist in einem Gutachten des kriminaltechnischen Instituts des BKA festgehalten und eindeutig. Danach wurden

"... keine Spuren von organischen Explosivstoffen oder deren Komponenten nachgewiesen..."

Trotzdem hält die Bundesanwaltschaft an der Theorie vom Sprengstoffdepot im Mehringhof fest. Für Eberhard Löw, Sprengstoff-Experte der Universität Marburg, ist dies allerdings nur schwer nachvollziehbar.

Dr. Eberhard Löw, Universität MarburgDr. Eberhard Löw, Universität Marburg: "Die Untersuchungsmethoden des Bundeskriminalamtes sind sehr genau, so dass es möglich ist, selbst Spuren von Sprengstoff noch nach Jahren nachzuweisen."
Reporter: "Was bedeutet also das Untersuchungsergebnis?"
Dr. Eberhard Löw, Universität Marburg: "Das Untersuchungsergebnis bedeutet, dass an diesem Ort mit Sicherheit kein Sprengstoff gelagert wurde, denn den hätte man finden können."
Reporter: "Das heißt, die Aussage des Kronzeugen in diesem Fall ist in Ihren Augen äußerst unglaubwürdig?"
Dr. Eberhard Löw, Universität Marburg: "So ist es."
Ein unglaubwürdiger Kronzeuge? Auch andere Aussagen lassen erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Tarek Mousli aufkommen. Zum Beispiel seine Aussagen zum Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber, kurz ZSA, im Jahr 1987:

Zitat Tarek Mousli: Bei diesem Anschlag waren fast alle, außer Sabine Eckle, vor Ort. Harald Glöde stand, glaube ich, auf dem Bahngleis.

Diese Aussage zum Anschlag auf die Berliner ZSA, bei dem damals geringer Sachschaden entstand, kann jedoch kaum der Wahrheit entsprechen. Denn mindestens einer der Angeklagten konnte nachweislich nicht vor Ort gewesen sein. Der damals 38-jährige Harald Glöde verfügt über das beste aller möglichen Alibis: Laut eines schriftlichen Ersuchens des Amtsgerichts Tiergarten befand sich Harald Glöde in der Tatnacht des 6. Februar 1987 in polizeilichem Gewahrsam - aus ganz anderen Gründen; dies weiß mittlerweile auch die Bundesanwaltschaft.

Silke Studzinsky, StrafverteidigerinSilke Studzinsky, Strafverteidigerin: "Die Aussage des Kronzeugen zum Sprengstoffanschlag auf die ZSA zeigt, dass der Kronzeuge nachweislich die Unwahrheit gesagt hat. Harald Glöde kann in dieser Nacht nicht am Tatort gewesen sein. Mit anderen Worten: Die Bundesanwaltschaft stützt sich auf einen Kronzeugen, der zur Wahrheitsfindung in diesem Prozess praktisch nichts beitragen kann."
Trotz aller Widersprüche: Für den Kronzeugen haben sich seine Aussagen gelohnt: Er verließ den Gerichtssaal als freier Mann - versorgt mit einer üppigen Monatsrente. Was bleibt, sind die erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken an diesem Verfahren.

Burkhard Hirsch, ehem. Bundestags-VizepräsidentBurkhard Hirsch, ehem. Bundestags-Vizepräsident: "Dieser Fall zeigt wie in einem Brennglas, was das eigentliche Problem ist. 'Kronzeuge' klingt ja sehr vornehm. Und es ist in Wirklichkeit ein höchst problematisches Instrument. Denn, wenn jemand seine Freiheit dadurch wieder bekommen kann, dass er einen anderen um Kopf und Kragen redet, dann ist die Versuchung natürlich sehr groß, sein Wissen aufzublähen, oder auch Angaben zu machen, die man bei ruhiger Überlegung oder in freier Natur nicht vertreten würde und nicht vertreten kann."

Doch diese Einwände kümmern die Bundesanwaltschaft wenig. Hier will man Ermittlungserfolge nachweisen, koste es, was es wolle.

Dr. Müller-Heidelberg, Humanistische UnionDr. Müller-Heidelberg, Humanistische Union: "Die Bundesanwaltschaft ist eine große Behörde und muss sich selbst legitimieren. Und wenn man dann spricht von 'Revolutionären Zellen', denken alle Leute an den Terrorismus der siebziger Jahre und glauben: 'Ja, diese Bundesanwaltschaft brauchen wir' - und dann kommt natürlich der Jagdeifer einer Verfolgungsbehörde dazu: 'Dieses Wild will ich jetzt erlegen'. Das ist vielleicht ganz natürlich, aber es ist im Grunde tödlich für den Rechtsstaat."
Seit über 16 Monaten sitzen einige der Angeklagten bereits in Untersuchungshaft, fast dreimal so lange, wie gesetzlich eigentlich zulässig. Mit einem rechtsstaatlichen Verfahren hat dies so gut wie nichts mehr zu tun.

Volker Happe: "Praktisch alle Menschenrechtsorganisationen in Deutschland haben vor kurzem die Freilassung der Angeklagten aus der Untersuchungshaft gefordert. Vielleicht sollte man auch mal darüber nachdenken, dieses Verfahren, das eines Rechtsstaats unwürdig ist, endgültig einzustellen."

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http://www.freilassung.de/presse/berlin/mo270401.htm