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Datum:
27.04.2001
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Zeitung:
Monitor/ WDR
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Titel:
Terroristen-Hysterie: Das letzte Gefecht der
Bundesanwaltschaft
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Terroristen-Hysterie: Das letzte Gefecht der Bundesanwaltschaft
Der Monitor-Beitrag als mpg-Datei (7 MB)
Bericht: Georg Restle, Philip Siegel
Volker Happe: "Vor einem Monat begann in Berlin unter
höchsten Sicherheitsvorkehrungen das Strafverfahren gegen angebliche
Mitglieder einer linksterroristischen Vereinigung, die es schon
seit knapp zehn Jahren nicht mehr gibt, die so genannten "Revolutionären
Zellen". Der Prozess, der in der Öffentlichkeit schon
für großes Aufsehen sorgte, hat es in sich: Denn als
praktisch einziges Beweismittel stützt sich die Bundesanwaltschaft
mit offenbar unbeirrbarem Eifer auf einen dubiosen 'Kronzeugen',
der die Angeklagten erheblich belastet. Seit dessen Aussagen sitzen
die Beschuldigten schon über 16 Monate in U-Haft. Doch an der
Glaubwürdigkeit des so genannten Kronzeugen gibt es nun massive
Zweifel. Ein Bericht von Georg Restle und Philip Siegel."
Aufnahmen von einem Sprengstoffanschlag auf eine Berliner Asyl-Behörde
1987. Mit Anschlägen wie diesem geriet in den 80er-Jahren eine
Gruppierung ins Visier des Staatsschutzes, deren Mitglieder auch
als linke "Feierabend-Terroristen" bezeichnet wurden und
die sich vor knapp zehn Jahren aufgelöst hat: Die so genannten
"Revolutionären Zellen", kurz auch "RZ"
genannt.
Berlin vor vier Wochen: Am Landgericht wird das Strafverfahren gegen
vier mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen
eröffnet: Unter großem öffentlichen Interesse und
höchsten Sicherheitsvorkehrungen.
Anklage hat die Bundesanwaltschaft erhoben, die sich von diesem
Prozess einen großen Ermittlungserfolg im Kampf gegen den
Linksterrorismus der 70er und 80er Jahre verspricht.
Was
in diesem Gerichtssaal stattfindet, ist ein Staatsschutz-Verfahren,
wie man es von den zum Teil schon lange zurückliegenden Prozessen
gegen die RAF kennt. Angeklagt sind Matthias Borgmann, der ehemalige
Leiter des Akademischen Auslandsamtes der TU Berlin, die Frankfurter
Galeristin Sabine Eckle sowie die Berliner Harald Glöde und
Axel Haug. Vorwurf: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft umfasst weit über
100 Seiten, doch die Beweislage ist äußerst dürftig,
wie die Verteidigung kritisiert:
Silke
Studzinsky, Strafverteidigerin: "Die Bundesanwaltschaft
hat ausführliche Ermittlungen vorgenommen. Sie haben an verschiedenen
Tatorten Zigarettenkippen, Fingerabdrücke oder auch Haare gefunden;
haben all diese Spuren untersucht, mit der DNA der Beschuldigten
abgeglichen, aber nichts gefunden. Alle Gutachten sind negativ."
Das einzige Beweismittel, das der Bundesanwaltschaft praktisch verbleibt,
ist ein so genannter "Kronzeuge", der Karatelehrer Tarek
Mousli, der sich als ehemaliges RZ-Mitglied der Polizei gestellt
hatte.
In über 40 Vernehmungen wurde ihm klargemacht, dass er als
Kronzeuge mit großzügiger Haftverschonung und finanzieller
Unterstützung rechnen könne, doch dafür müsse
er schon, so wörtlich, richtige "Knüller" liefern.
Dies tat der Kronzeuge dann auch. Zu einem angeblichen Sprengstoffdepot
der Revolutionären Zellen sagte er aus:
Zitat Tarek Mousli: In unserer Gruppe wurde diskutiert, wo
dieser Sprengstoff und weitere Sachen gelagert werden könnten ...
Ich wusste, dass das Depot im Mehringhof, in einem Aufzugsschacht, in
einem Durchgang, angelegt worden war.
Diese Aussage elektrisierte die Ermittler und führte zu einem
der größten Berliner Polizei-Einsätze der 90er Jahre:
Ende '99 stürmten über 1000 Polizisten das Alternativ-Zentrum
Mehringhof, stellten auf der Suche nach dem vermuteten Sprengstoff
praktisch alles auf den Kopf und hinterließen eine Spur der
Verwüstung. Das Ergebnis der Durchsuchung war für die
Ermittler jedoch ernüchternd.
Dominique
John, Mehringhof: "Es wurde nichts gefunden. Die Polizeibeamten
waren mehr wie zwölf Stunden hier im Mehringhof und haben wirklich
teilweise gewütet. Es ist nichts gefunden worden, obwohl mit
Sprengstoff-Hunden überall in die Hohlräume reingegangen
worden ist. Man ist dann wieder abgezogen, so abends um 21.00 oder
22.00 Uhr, hat große Schäden hinterlassen und das war
es."
Doch fünf Monate später wollten es die Ermittler noch
einmal wissen. Ganz gezielt untersuchte man dieses Mal den Aufzugsschacht,
den der Kronzeuge eindeutig als Sprengstoff-Depot bezeichnet hatte.
Das Bundeskriminalamt nahm zahlreiche Proben und untersuchte diese
mittels hoch empfindlicher Techniken nach kleinsten Sprengstoffspuren.
Das Ergebnis ist in einem Gutachten des kriminaltechnischen Instituts
des BKA festgehalten und eindeutig. Danach wurden
"... keine Spuren von organischen Explosivstoffen oder deren
Komponenten nachgewiesen..."
Trotzdem hält die Bundesanwaltschaft an der Theorie vom Sprengstoffdepot
im Mehringhof fest. Für Eberhard Löw, Sprengstoff-Experte
der Universität Marburg, ist dies allerdings nur schwer nachvollziehbar.
Dr.
Eberhard Löw, Universität Marburg: "Die Untersuchungsmethoden
des Bundeskriminalamtes sind sehr genau, so dass es möglich
ist, selbst Spuren von Sprengstoff noch nach Jahren nachzuweisen."
Reporter: "Was bedeutet also das Untersuchungsergebnis?"
Dr. Eberhard Löw, Universität Marburg: "Das
Untersuchungsergebnis bedeutet, dass an diesem Ort mit Sicherheit
kein Sprengstoff gelagert wurde, denn den hätte man finden
können."
Reporter: "Das heißt, die Aussage des Kronzeugen
in diesem Fall ist in Ihren Augen äußerst unglaubwürdig?"
Dr. Eberhard Löw, Universität Marburg: "So
ist es."
Ein unglaubwürdiger Kronzeuge? Auch andere Aussagen lassen
erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Tarek Mousli
aufkommen. Zum Beispiel seine Aussagen zum Sprengstoffanschlag auf
die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber, kurz ZSA,
im Jahr 1987:
Zitat Tarek Mousli: Bei diesem Anschlag waren fast alle,
außer Sabine Eckle, vor Ort. Harald Glöde stand, glaube ich,
auf dem Bahngleis.
Diese Aussage zum Anschlag auf die Berliner ZSA, bei dem damals
geringer Sachschaden entstand, kann jedoch kaum der Wahrheit entsprechen.
Denn mindestens einer der Angeklagten konnte nachweislich nicht
vor Ort gewesen sein. Der damals 38-jährige Harald Glöde
verfügt über das beste aller möglichen Alibis: Laut
eines schriftlichen Ersuchens des Amtsgerichts Tiergarten befand
sich Harald Glöde in der Tatnacht des 6. Februar 1987 in polizeilichem
Gewahrsam - aus ganz anderen Gründen; dies weiß mittlerweile
auch die Bundesanwaltschaft.
Silke
Studzinsky, Strafverteidigerin: "Die Aussage des Kronzeugen
zum Sprengstoffanschlag auf die ZSA zeigt, dass der Kronzeuge nachweislich
die Unwahrheit gesagt hat. Harald Glöde kann in dieser Nacht
nicht am Tatort gewesen sein. Mit anderen Worten: Die Bundesanwaltschaft
stützt sich auf einen Kronzeugen, der zur Wahrheitsfindung
in diesem Prozess praktisch nichts beitragen kann."
Trotz aller Widersprüche: Für den Kronzeugen haben sich
seine Aussagen gelohnt: Er verließ den Gerichtssaal als freier
Mann - versorgt mit einer üppigen Monatsrente. Was bleibt,
sind die erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken an diesem Verfahren.
Burkhard
Hirsch, ehem. Bundestags-Vizepräsident: "Dieser Fall
zeigt wie in einem Brennglas, was das eigentliche Problem ist. 'Kronzeuge'
klingt ja sehr vornehm. Und es ist in Wirklichkeit ein höchst
problematisches Instrument. Denn, wenn jemand seine Freiheit dadurch
wieder bekommen kann, dass er einen anderen um Kopf und Kragen redet,
dann ist die Versuchung natürlich sehr groß, sein Wissen
aufzublähen, oder auch Angaben zu machen, die man bei ruhiger
Überlegung oder in freier Natur nicht vertreten würde
und nicht vertreten kann."
Doch diese Einwände kümmern die Bundesanwaltschaft wenig.
Hier will man Ermittlungserfolge nachweisen, koste es, was es wolle.
Dr.
Müller-Heidelberg, Humanistische Union: "Die Bundesanwaltschaft
ist eine große Behörde und muss sich selbst legitimieren.
Und wenn man dann spricht von 'Revolutionären Zellen', denken
alle Leute an den Terrorismus der siebziger Jahre und glauben: 'Ja,
diese Bundesanwaltschaft brauchen wir' - und dann kommt natürlich
der Jagdeifer einer Verfolgungsbehörde dazu: 'Dieses Wild will
ich jetzt erlegen'. Das ist vielleicht ganz natürlich, aber
es ist im Grunde tödlich für den Rechtsstaat."
Seit über 16 Monaten sitzen einige der Angeklagten bereits
in Untersuchungshaft, fast dreimal so lange, wie gesetzlich eigentlich
zulässig. Mit einem rechtsstaatlichen Verfahren hat dies so
gut wie nichts mehr zu tun.
Volker Happe: "Praktisch alle Menschenrechtsorganisationen
in Deutschland haben vor kurzem die Freilassung der Angeklagten aus der
Untersuchungshaft gefordert. Vielleicht sollte man auch mal darüber
nachdenken, dieses Verfahren, das eines Rechtsstaats unwürdig ist,
endgültig einzustellen."
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