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Datum:
23.03.2001
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Zeitung:
Mitteldeutsche Zeitung
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Titel:
Mammutprozess wurde vertagt.
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Mammutprozess wurde vertagt.
Vier Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) angeklagt
Berlin/dpa. Der Mammutprozess gegen vier mutmaßliche
Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) ist am Donnerstag vor dem
Berliner Kammergericht noch vor Verlesung der Anklage vertagt worden. Die
Verteidigung soll zunächst die Gerichtsbesetzung prüfen
können. Der Generalbundesanwalt wirft drei Männern aus Berlin und
einer Frau aus Frankfurt (Main) die Beteiligung an insgesamt vier
Terroranschlägen in den Jahren 1986 bis 1991 vor.
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen begann der Prozess um zwei
Attentate auf den früheren Chef der Berliner
Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und den ehemaligen Richter
am Bundesverwaltungsgericht, Günter Korbmacher. Beide waren durch
Schüsse ins Bein verletzt worden. Die Angeklagte wirft den
Beschuldigten auch Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
sowie Sprengstoffanschläge auf die Berliner Siegessäule und ein
Amt für Asylbewerber vor.
In dem mit drei Bundesanwälten geführten Prozess müssen
sich eine 54-jährige Galeristin und ein früheres Mitglied des
Kuratoriums der Technischen Universität Berlin verantworten. Die
Anklage richtet sich ferner gegen einen Hausmeister des linken Berliner
Kulturzentrums "Mehringhof" und einen Mitarbeiter der
Forschungsgesellschaft Flucht und Migration.
Die Angeklagten werden nach Angaben eines Verteidigers im Prozess nicht
aussagen. Eine zentrale Rolle in dem von internationalen Beobachtern
besuchten Verfahren kommt dem inzwischen als Terroristen zu einer
Bewährungsstrafe verurteilten Tarik Mousli zu. Der 42- jährige
Karatelehrer hatte die vier Angeklagten als früherer Weggenossen und
Kronzeuge der Anklage für die Attentate verantwortlich gemacht.
Der unter Personenschutz stehende Mousli soll in dem bis August
terminierten Prozess unter Begleitung bewaffneter Polizisten aussagen. Die
Verteidigung verlangte, diese Anordnung aufzuheben. "Wir wollen
keinen traditionellen Terroristenprozess, sondern ein ganz normales
Strafverfahren", argumentierte Anwalt Nikolas Becker.
Die Verteidiger kritisierten vor Medien insbesondere die
"schlechthin unvertretbar lange Untersuchungshaft" von elf bis
15 Monaten, zumal die Strafandrohung nicht allzu hoch sei.
Auch das Ablichten der Personalausweise des zahlreich erschienen
Publikums wurde beanstandet. Prozessbeobachter im Zuschauerraum, darunter
ein Abgesandter der Schweizer Juristenvereinigung und ein irischer
Rechtsanwalt beschwerten sich, dass sie ihre Schreibgeräte abgeben
mussten.
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