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Presse

Datum:
23.03.2001

Zeitung:
Mitteldeutsche Zeitung

Titel:
Mammutprozess wurde vertagt.

Mammutprozess wurde vertagt.

Vier Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) angeklagt

Berlin/dpa. Der Mammutprozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) ist am Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht noch vor Verlesung der Anklage vertagt worden. Die Verteidigung soll zunächst die Gerichtsbesetzung prüfen können. Der Generalbundesanwalt wirft drei Männern aus Berlin und einer Frau aus Frankfurt (Main) die Beteiligung an insgesamt vier Terroranschlägen in den Jahren 1986 bis 1991 vor.

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen begann der Prozess um zwei Attentate auf den früheren Chef der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und den ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht, Günter Korbmacher. Beide waren durch Schüsse ins Bein verletzt worden. Die Angeklagte wirft den Beschuldigten auch Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie Sprengstoffanschläge auf die Berliner Siegessäule und ein Amt für Asylbewerber vor.

In dem mit drei Bundesanwälten geführten Prozess müssen sich eine 54-jährige Galeristin und ein früheres Mitglied des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin verantworten. Die Anklage richtet sich ferner gegen einen Hausmeister des linken Berliner Kulturzentrums "Mehringhof" und einen Mitarbeiter der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration.

Die Angeklagten werden nach Angaben eines Verteidigers im Prozess nicht aussagen. Eine zentrale Rolle in dem von internationalen Beobachtern besuchten Verfahren kommt dem inzwischen als Terroristen zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Tarik Mousli zu. Der 42- jährige Karatelehrer hatte die vier Angeklagten als früherer Weggenossen und Kronzeuge der Anklage für die Attentate verantwortlich gemacht.

Der unter Personenschutz stehende Mousli soll in dem bis August terminierten Prozess unter Begleitung bewaffneter Polizisten aussagen. Die Verteidigung verlangte, diese Anordnung aufzuheben. "Wir wollen keinen traditionellen Terroristenprozess, sondern ein ganz normales Strafverfahren", argumentierte Anwalt Nikolas Becker.

Die Verteidiger kritisierten vor Medien insbesondere die "schlechthin unvertretbar lange Untersuchungshaft" von elf bis 15 Monaten, zumal die Strafandrohung nicht allzu hoch sei.

Auch das Ablichten der Personalausweise des zahlreich erschienen Publikums wurde beanstandet. Prozessbeobachter im Zuschauerraum, darunter ein Abgesandter der Schweizer Juristenvereinigung und ein irischer Rechtsanwalt beschwerten sich, dass sie ihre Schreibgeräte abgeben mussten.

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