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Presse

Datum:
30.03.2002

Zeitung:
Junge Welt

Titel:
Mousli vorerst am Ende

Mousli vorerst am Ende

Berliner RZ- Prozeß: Kronzeuge verläßt den Zeugenstand

Der letzte Verhandlungstag vor der Osterpause war zugleich der vorerst letzte Tag des Kronzeugen im Berliner RZ-Prozeß gegen die Revolutionären Zellen (RZ). Unter dem Protest der Verteidigung entließ der 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin Tarek Mousli am Donnerstag aus dem Zeugenstand, obwohl in den 25 Prozeßtagen mit seiner Beteiligung an vielen Stellen massive Widersprüche und Ungereimtheiten in den Anschuldigungen des Kronzeugen zutage getreten waren. So auch am Donnerstag: Wollte Mousli bei polizeilichen Vernehmungen den Ort des angeblichen Sprengstoffdepots im Berliner Mehringhof noch selbst gesehen habe, bestritt er dies in der Hauptverhandlung und will alles nur erzählt bekommen haben, oder er verschanzte sich hinter Gedächtnislücken.

Dennoch scheint die Bundesanwaltschaft trotz des weitgehend demontierten Kronzeugen an dem Anklagekonstrukt einer terroristischen Vereinigung festhalten zu wollen. Am 65. Prozeßtag gab sie die veritable Drohung zu Protokoll, daß nach ihrer Ansicht in der Hauptverhandlung Erkenntnisse bekannt geworden seien, die eine Ausweitung der Anklage gegen Sabine E. und Matthias B. nach Paragraph 129b Abs. 2 (Rädelsführerschaft) in Frage kommen ließen. Beide seien "intellektuelle Triebfedern", die sich durch "Führungswirken" ausgezeichnet hätten. Maßgeblich für eine Anklage der "Rädelsfüherschaft" sei "das objektive Heraustreten solcher Kräfte". Bliebe nur noch zu klären, wo die BAW dieses "objektive Heraustreten" in der Hauptverhandlung erkannt haben will.

Beat Makila

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