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Datum:
29.06.2001
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Zeitung:
Junge Welt
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Titel:
Der schweigende Kronzeuge
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Der schweigende Kronzeuge
RZ-Verfahren: Befangenheitsantrag erwartet
Nach knapp vierzig Minuten endete am Donnerstag der zehnte Prozeßtag
im Berliner RZ-Verfahren mit einer Vertagung . Weil "Gefahr
für Leib und Leben des Kronzeugen Tarek Mousli" drohe,
so die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig, befinde Mousli sich
mit seinem beharrlichen Schweigen auf Fragen der Verteidigung im
Recht. Sie lehnte daher den von der Verteidigung in der vergangenen
Woche gestellten Antrag auf Beugehaft gegen Mousli ab. Die Rechtsanwälte
und Anwältinnen wollten so erzwingen, daß Mousli Angaben
zu seinem Werdegang zum Kronzeugen machen muß.
Mousli, der in den vergangenen Wochen ausschließlich Angaben
zu seinem persönlichen Werdegang machte, hatte auf Fragen zu
einem Telefongespräch mit seiner damaligen Freundin Janet O.
geschwiegen und dabei auf das für ihn geltende Zeugenschutzprogramm
verwiesen. Er habe eine entsprechende Verpflichtungserklärung
unterschrieben, die ihm dieses Recht gebe, weil es in diesem Telefongespräch
um eben jenes Zeugenschutzprogramm gegangen sei.
Diese Darstellung des Telefonats, das über das Dienstmobiltelefon
des BKA-Beamten Klaus Schulzke in Karlsruhe geführt und nicht
protokolliert wurde, zweifelten nicht nur die Verteidiger an, sondern
ihr wurde auch von dem als Zeugen geladenen Staatsanwalt Christian
Monka widersprochen. Er habe, so Monka in der vergangenen Woche
unter Eid, "diskret mitgehört" und könne daher
sicher sagen, "über das Zeugenschutzprogramm wurde nicht
gesprochen". Das aber ist ein eklatanter Widerspruch zu der
Aussage des ebenfalls vereidigten Kronzeugen Mousli. Für die
Verteidigung aber - und für ein Gericht, das seiner Aufklärungspflicht
nachkommen will, sollte das auch so sein - ist entscheidend, wie
und zu welchen Bedingungen aus Mousli ein Kronzeuge gemacht wurde.
Dieses Interesse des Gerichts ist jedoch seit Prozeßbeginn
nicht erkennbar. Entsprechend scheiterte der Versuch der Verteidigung,
über den Beugehaftantrag Mousli zur Aussage zu zwingen.
Daß die Vorsitzende Richterin ganz offensichtlich nicht mehr
in der Lage ist, weder einen Beitrag zur Wahrheitsfindung zu leisten,
noch der Komplexität des Verfahrens zu folgen, zeigte erneut
die Begründung für die Ablehnung des Antrages. Es sei,
so Hennig, zu fürchten, daß aus den Aussagen Mouslis
"Rückschlüsse auf seinen weiteren Lebensweg"
möglich würden, die "von interessierten Kreisen
in das Internet gestellt werden könnten" und damit sein
weiteres Leben gefährdeten. Das sei "dem Zeugen Mousli
nicht zuzumuten". Man möchte wünschen, daß
diesem unwürdigen Schauspiel bald ein Ende gemacht wird. Die
Verteidigung hat einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht angekündigt.
Volker Eick
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