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Presse

Datum:
29.06.2001

Zeitung:
Junge Welt

Titel:
Der schweigende Kronzeuge

Der schweigende Kronzeuge

RZ-Verfahren: Befangenheitsantrag erwartet

Nach knapp vierzig Minuten endete am Donnerstag der zehnte Prozeßtag im Berliner RZ-Verfahren mit einer Vertagung . Weil "Gefahr für Leib und Leben des Kronzeugen Tarek Mousli" drohe, so die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig, befinde Mousli sich mit seinem beharrlichen Schweigen auf Fragen der Verteidigung im Recht. Sie lehnte daher den von der Verteidigung in der vergangenen Woche gestellten Antrag auf Beugehaft gegen Mousli ab. Die Rechtsanwälte und Anwältinnen wollten so erzwingen, daß Mousli Angaben zu seinem Werdegang zum Kronzeugen machen muß.

Mousli, der in den vergangenen Wochen ausschließlich Angaben zu seinem persönlichen Werdegang machte, hatte auf Fragen zu einem Telefongespräch mit seiner damaligen Freundin Janet O. geschwiegen und dabei auf das für ihn geltende Zeugenschutzprogramm verwiesen. Er habe eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschrieben, die ihm dieses Recht gebe, weil es in diesem Telefongespräch um eben jenes Zeugenschutzprogramm gegangen sei.

Diese Darstellung des Telefonats, das über das Dienstmobiltelefon des BKA-Beamten Klaus Schulzke in Karlsruhe geführt und nicht protokolliert wurde, zweifelten nicht nur die Verteidiger an, sondern ihr wurde auch von dem als Zeugen geladenen Staatsanwalt Christian Monka widersprochen. Er habe, so Monka in der vergangenen Woche unter Eid, "diskret mitgehört" und könne daher sicher sagen, "über das Zeugenschutzprogramm wurde nicht gesprochen". Das aber ist ein eklatanter Widerspruch zu der Aussage des ebenfalls vereidigten Kronzeugen Mousli. Für die Verteidigung aber - und für ein Gericht, das seiner Aufklärungspflicht nachkommen will, sollte das auch so sein - ist entscheidend, wie und zu welchen Bedingungen aus Mousli ein Kronzeuge gemacht wurde. Dieses Interesse des Gerichts ist jedoch seit Prozeßbeginn nicht erkennbar. Entsprechend scheiterte der Versuch der Verteidigung, über den Beugehaftantrag Mousli zur Aussage zu zwingen.

Daß die Vorsitzende Richterin ganz offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, weder einen Beitrag zur Wahrheitsfindung zu leisten, noch der Komplexität des Verfahrens zu folgen, zeigte erneut die Begründung für die Ablehnung des Antrages. Es sei, so Hennig, zu fürchten, daß aus den Aussagen Mouslis "Rückschlüsse auf seinen weiteren Lebensweg" möglich würden, die "von interessierten Kreisen in das Internet gestellt werden könnten" und damit sein weiteres Leben gefährdeten. Das sei "dem Zeugen Mousli nicht zuzumuten". Man möchte wünschen, daß diesem unwürdigen Schauspiel bald ein Ende gemacht wird. Die Verteidigung hat einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht angekündigt.

Volker Eick

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